Abzockversuche
- Thali
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Re: Abzockversuche
Bei Telefongeschäften hat die Firma sowieso schlechte Karten, vor allem wenn kein schriftlicher Auftrag an euch gesandt wurde. Wenn ihr allerdings auf einen solchen Auftrag widersprochen habt (fristgerecht - nachweisbar), dann hat die Firma erst recht keine Rechtsgrundlage.
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- Koepi
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Re: Abzockversuche
Ich schilder hier mal kurz einen Fall, vielleicht ist ja jemand fachkundig und hat einen Tip zur weiteren Vorgehensweise...
Der junge Bruder meiner besseren Hälfte hat sich vor über einem Jahr von einem Callcenterangestellten am Telefon einlullen lassen und sich offenbar bei der Aktion registriert.
Daraufhin wurde im Januar 07 und Juni 07 jeweils fast 60€ von seinem Konto abgebucht. Aufgeflogen ist die Sache nur, da seinen Eltern im Januar diesen Jahres die Abbuchung von wieder fast 60€ auffiel. Diese haben sie umgehen zurück buchen lassen (für die anderen Abbuchungen war es leider zu spät). Daraufhin flatterte eine Mahnung des Anbieters ins Haus.
Dieser wollen wir nun schriftlich widersprechen. M.M.n. verstößt bereits der Anruf des Callcentertypen gegen §7 des Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Weiterhin hätte die Firma ihm schriftlich die Rücktrittsbedingungen nach §5e und §5f des Fernabsatzgesetz zukommen lassen müssen. Dies ist in § 5d (2) Fernabsatzgesetz festgehalten.
Da dies nicht erfolgt ist, ist m.M.n. auch kein rechtmäßiger Vertrag zustande gekommen. Nun würde ich in einem Schreiben ihrer Mahnung widersprechen und das Geld vom Jan und Jun 07 zurückfordern.
Ist dies überhaupt noch möglich oder macht uns die relativ lange Laufzeit von bereits einem Jahr hier einen Strich durch Rechnung? Habe ich sonst noch andere Möglichkeiten?
Achja, er ist bereits volljährig und fragt mich bitte nicht, warum er nicht früher was gesagt hat...
Der junge Bruder meiner besseren Hälfte hat sich vor über einem Jahr von einem Callcenterangestellten am Telefon einlullen lassen und sich offenbar bei der Aktion
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Daraufhin wurde im Januar 07 und Juni 07 jeweils fast 60€ von seinem Konto abgebucht. Aufgeflogen ist die Sache nur, da seinen Eltern im Januar diesen Jahres die Abbuchung von wieder fast 60€ auffiel. Diese haben sie umgehen zurück buchen lassen (für die anderen Abbuchungen war es leider zu spät). Daraufhin flatterte eine Mahnung des Anbieters ins Haus.
Dieser wollen wir nun schriftlich widersprechen. M.M.n. verstößt bereits der Anruf des Callcentertypen gegen §7 des Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Weiterhin hätte die Firma ihm schriftlich die Rücktrittsbedingungen nach §5e und §5f des Fernabsatzgesetz zukommen lassen müssen. Dies ist in § 5d (2) Fernabsatzgesetz festgehalten.
Da dies nicht erfolgt ist, ist m.M.n. auch kein rechtmäßiger Vertrag zustande gekommen. Nun würde ich in einem Schreiben ihrer Mahnung widersprechen und das Geld vom Jan und Jun 07 zurückfordern.
Ist dies überhaupt noch möglich oder macht uns die relativ lange Laufzeit von bereits einem Jahr hier einen Strich durch Rechnung? Habe ich sonst noch andere Möglichkeiten?
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- TorstenW
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Re: Abzockversuche
Moin,
Das ist extrem schwierig, da er volljährig ist und offenbar bewusst etwas abgeschlossen hat.
Alles was hier als Antwort kommen kann, geht schon in die Richtung "Rechtsberatung". Rechtsberatung durch "Nichtanwälte" ist in D verboten und kann dem "Berater" jede Menge Ärger einbringen. (Sorry, ist aber so!)
Ich würde (keine Rechtsberatung) sagen, dass er da ohne Anwalt kaum Chancen hat, sein Geld wieder zu bekommen.
Auf jeden Fall muss er den geschlossenen Vertrag (auch wenn er unter >>offenbar<< rechtswidrigen Umständen zu Stande gekommen ist) kündigen.
Er kann versuchen (aber das wird ohne Anwalt und Nerven wie Drahtseile nichts), den Vertrag von Beginn an anzufechten.
Versuch es mal HIER, da findest Du Hilfe und "Gleichgesinnte".
Grüße
Torsten
Das ist extrem schwierig, da er volljährig ist und offenbar bewusst etwas abgeschlossen hat.
Alles was hier als Antwort kommen kann, geht schon in die Richtung "Rechtsberatung". Rechtsberatung durch "Nichtanwälte" ist in D verboten und kann dem "Berater" jede Menge Ärger einbringen. (Sorry, ist aber so!)
Ich würde (keine Rechtsberatung) sagen, dass er da ohne Anwalt kaum Chancen hat, sein Geld wieder zu bekommen.
Auf jeden Fall muss er den geschlossenen Vertrag (auch wenn er unter >>offenbar<< rechtswidrigen Umständen zu Stande gekommen ist) kündigen.
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Re: Abzockversuche
Danke für den Tip und ich habe den Fall auch dort gepostet. Mal sehen ob da einer Rat weiß.
Denke leider auch nicht, dass da groß etwas bei rum kommt, aber ich würde schon gerne versuchen das Beste rauszuholen.
Wenn ich es auf deren Internetseite richtig gelesen habe, beträgt die Vertragslaufzeit immer 12 Monate und verlängert sich automatisch um weitere 12, wenn man nicht 3 Monate vor Vertragsende kündigt. Die ca. 120€ für 2007 wird er wohl (ohne Anwalt) nicht wiederbekommen, jedoch würde ich gerne weitere Zahlungen für 2008 vermeiden.
Die Frage wäre halt ob er die Zahlung unter o.g. Umständen einfach verweigern kann oder nicht.
Leider hat er auch keine Rechtschutzversicherung
Denke leider auch nicht, dass da groß etwas bei rum kommt, aber ich würde schon gerne versuchen das Beste rauszuholen.
Wenn ich es auf deren Internetseite richtig gelesen habe, beträgt die Vertragslaufzeit immer 12 Monate und verlängert sich automatisch um weitere 12, wenn man nicht 3 Monate vor Vertragsende kündigt. Die ca. 120€ für 2007 wird er wohl (ohne Anwalt) nicht wiederbekommen, jedoch würde ich gerne weitere Zahlungen für 2008 vermeiden.
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Re: Abzockversuche
Das kommt drauf an, wie der Vertrag abgefasst ist.....Koepi hat geschrieben: Die Frage wäre halt ob er die Zahlung unter o.g. Umständen einfach verweigern kann oder nicht.
Mit starken Nerven kann er es versuchen. Den Vertrag fristlos kündigen (wobei IMHO besser wäre, ihn von Beginn an Rückabzuwickeln). Dann die Zahlungen einstellen und warten was passiert. In 99% der Fälle kommen von solchen Firmen nur Drohgebärden bis zur allerallerallerallerallerhinerletzten Mahnung, mehr nicht. Aber das kann man halt nicht garantieren.
Wenn das mein Sohn wäre, würde ich (manchmal bin ich garstig! ) ihm das als "Lehrgeld" für seine (sorry) Dummheit anrechnen (und >>in Raten<< vom Taschengeld abziehen), zumal er über ein Jahr lang seine Schn... gehalten hat. Hilft ungemein!Koepi hat geschrieben: Leider hat er auch keine Rechtschutzversicherung
Grüße
Torsten
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