Erstmal schönen Tag,
um meine Frage mal zu konkretisieren, ich habe mal irgendwo gesehen, das ein aus der EU nach Deutschalnd Importierter Neuwagen, in Deutschland mit dem preisrabatt den der Käufer durch die unterschiedliche mehrwertsteuer hatte auch wieder geben muss wenn er sein auto wieder verkaufen will, d.h. wenn er ein auto kauft das 20000 neu kostet und er bei der einfuhr 6% sparrt, muss er beim verkauf auch wieder die 6% des momentanen marktwertes jenachdeem wie alt das auto mittlerweile ist auch wieder geben. quasi wenn das auto noch 10000 wert ist muss er 600 € abrechnen. Mein freundlicher meinte das gesetz gab mal vor 10-15 Jahren aber ist heute nicht mehr so.
Gibt es da irgendein gesetzestext oder so für diesen fall oder nicht?
Weiß da irgendjemand etwas drüber?
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen
Rechte und Pflichten bei Importen
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- Frischling
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Hallo,
ganz einfach: Du mußt AKTIV darauf hinweisen, daß es sich um einen Re-Import handelt ohne zwanghafte Konsequenzen.
Du bist NICHT verpflichtet, den zusätzlichen Rabatt weiterzugeben. habe schon mehrere Re-Importe verkauft und nur einmal hat der Käufer deswegen auf einen zusätzlcihen Rabatt bestanden...aber nicht bekommen, da wir uns nicht einig geworden sind. Der Nächste wollte den Rabatt nicht.
gruß
nogger
ganz einfach: Du mußt AKTIV darauf hinweisen, daß es sich um einen Re-Import handelt ohne zwanghafte Konsequenzen.
Du bist NICHT verpflichtet, den zusätzlichen Rabatt weiterzugeben. habe schon mehrere Re-Importe verkauft und nur einmal hat der Käufer deswegen auf einen zusätzlcihen Rabatt bestanden...aber nicht bekommen, da wir uns nicht einig geworden sind. Der Nächste wollte den Rabatt nicht.
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- Frischling
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Dann gilt der Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Ähnliches gilt auch für Unfallfahrzeuge.
Zu Importen gab es vor einiger Zeit ein Gerichtsurteil, aus dem hervorging, dass bei gebrauchten Importen Abschläge von ca 10% ggü "deutschen" Modellen ... naja ... wenn mein Gedächtnis nicht ... ich weiß den Wortlaut nicht mehr ... jedenfalls ist es nicht bäh, sondern erlaubt und üblich und genehmigt und so in der Art.
Ralf
Zu Importen gab es vor einiger Zeit ein Gerichtsurteil, aus dem hervorging, dass bei gebrauchten Importen Abschläge von ca 10% ggü "deutschen" Modellen ... naja ... wenn mein Gedächtnis nicht ... ich weiß den Wortlaut nicht mehr ... jedenfalls ist es nicht bäh, sondern erlaubt und üblich und genehmigt und so in der Art.
Ralf
Manche Autos haben so viele Fehler, dass es besser ist, den Fahrer zu tauschen.
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- Frischling
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