Hi,
ist jemandem bekannt obs für die verschiedenen Warn bzw allgemeinen Anzeigen im Tacho Vorschriften für die Farbe gibt?
zB sind die Blinkeranzeiger ja immer grün...
Danke schonmal vorab!
Ciao DL
Vorschriften Tachobeleuchtung (zB Blinkeranzeiger)
- DerLexus
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Vorschriften Tachobeleuchtung (zB Blinkeranzeiger)
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Re: Vorschriften Tachobeleuchtung (zB Blinkeranzeiger)
Hallo DL,
kann Dir nicht viel dazu sagen - meine aber mich daran zu erinnern, dass Volkswagen damals mal für die Fernlichtkontrolle eine Ausnahmegenehmigung erhalten hat, weil im Golf I erstmals LEDs für die Anzeige verwendet wurden. Damals gab es aber noch keine blauen LEDs, deswegen wurde - wenn ich mich richtig erinnere - eine orangefarbene genommen. Und hierfür brauchte VW eine Ausnahmegenehmigung.
Gruß,
Klaus
kann Dir nicht viel dazu sagen - meine aber mich daran zu erinnern, dass Volkswagen damals mal für die Fernlichtkontrolle eine Ausnahmegenehmigung erhalten hat, weil im Golf I erstmals LEDs für die Anzeige verwendet wurden. Damals gab es aber noch keine blauen LEDs, deswegen wurde - wenn ich mich richtig erinnere - eine orangefarbene genommen. Und hierfür brauchte VW eine Ausnahmegenehmigung.
Gruß,
Klaus
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Re: Vorschriften Tachobeleuchtung (zB Blinkeranzeiger)
Moin,
Es gibt nur für einige Kontrollleuchten eine Vorschrift, dass sie vorhanden sein müssen. Bei denen ist IMHO auch die Farbe vorgeschrieben: Blinker >grün; Fernlicht >blau, Nebelschlusslicht >orange oder gelb. Und diese müssen sich auch noch im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrers befinden.
Alle anderen Kontrollleuchten dürfen vorhanden sein, wobei es sich "eingebürgert" hat, dass für Warnanzeigen gelbe/orange bzw. rote (je nach Priorität) und für Kontrollanzeigen grüne Leuchten verwendet werden.
Grüße
Torsten
Es gibt nur für einige Kontrollleuchten eine Vorschrift, dass sie vorhanden sein müssen. Bei denen ist IMHO auch die Farbe vorgeschrieben: Blinker >grün; Fernlicht >blau, Nebelschlusslicht >orange oder gelb. Und diese müssen sich auch noch im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrers befinden.
Alle anderen Kontrollleuchten dürfen vorhanden sein, wobei es sich "eingebürgert" hat, dass für Warnanzeigen gelbe/orange bzw. rote (je nach Priorität) und für Kontrollanzeigen grüne Leuchten verwendet werden.
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Re: Vorschriften Tachobeleuchtung (zB Blinkeranzeiger)
Da danke ich für die 2 Antworten! Jetzt MotoGP guckn!!!!
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