OK. Darum gehts Dir also.hh5 hat geschrieben:Wo bleibt der Aufschrei, dass Skoda so einen Mist ausgeliefert hat ????
Das kann auch euch treffen ....
Das kann doch nicht sein. Was baut Skoda nur für Drecksturbos. Sowas habe ich ja noch nie gehört und darf auf gar keinen Fall passieren. :motz: :motz: :motz: An Deiner Stelle würd ich mir das nicht bieten lassen. Ich hoffe nur das mich das nicht erteilt. Sofort eine Umfrage starten und ein Beschwerdebrief verfassen. Vlt. sind noch mehr Betroffene die abgezockt wurden. Also meldet euch. Das lassen wir uns nicht bieten.
Besser?
Wie bereits geschrieben. Normal ist so ein Ausfall sicher nicht, aber das was Dir bisher an Kulanz seitens SAD entgegengebracht wurde ist schon sehr großzügig. Und da Du Kulanz ja schon ansprachst. Kulanz heißt nicht das alles SAD trägt. Eher dem Kunden entgegn kommen.hh5 hat geschrieben:Es geht hier aber auch um Kulanz und nicht um Anspruch.
Wenn sich jetzt das Forum kollektiv hinter Dich stellt bringt Dir das doch auch nichts. Du kannst es natürlich auch auf dem Rechtsweg probieren, aber wie geschrieben könen sich die Fronten verhärten und Du stehst hinterher schlechter da wie jetzt. Sicher wartet von uns auch keiner und ergibt sich seinem Schicksal bei ähnlichen Fällen sondern probiert auch alles mögliche. Nur die Community kann Dir nicht dabei helfen das SAD Dir noch weiter entgegen kommt.Kulanz bezeichnet allgemein ein Entgegenkommen zwischen Vertragspartnern nach Vertragsabschluss - Rechtsverzicht. Speziell beinhaltet sie die Gewährung von Reparatur- und Serviceleistungen bei Handelsgütern auf freiwilliger Basis nach Ablauf der gesetzlichen oder individualvertraglichen Gewährleistungsverpflichtungen.
Sie stellt in der Wirtschaft eine Maßnahme zur Kundenbindung dar: auch ohne eine Verpflichtung sieht es der Kulanz-Gewährer als sinnvoll an, seinen Kunden in einem Problemfall zufriedenzustellen, um ihn als Kunden zu behalten und künftig weitere Geschäfte mit ihm tätigen zu können.
Tritt beispielsweise ein Motorschaden eines PKWs im 25. Monat nach dem Kauf auf, so ist die gesetzliche Verpflichtung zur Schadensbehebung erloschen. Um eine Verärgerung beim Kunden zu vermeiden, wird häufig der PKW-Händler in Zusammenarbeit mit dem Hersteller diesen Schaden kulant regeln. Die Regelung erfolgt eventuell nicht im gleichen Leistungsumfang wie die verpflichtende Schadensbehebung binnen der Gewährleistungspflicht.