
Also war mein Auto wohl schon ne Weile da, bloss hat das andere mal wieder auf sich warten lassen.
Nun ja, jetzt muss er noch zugelassen werden und dann hoffe ich dass ich ihn am Mittwoch abholen kann. *freu*
Moin,koerth hat geschrieben:Weiß jemand zufällig ab wann man vom Kauf zurücktreten kann? Wo kann ich denn die AGBs einlesen?
Gruß
Gerd
Haben wir auch erst hinter uns! Der Unterschied war aber, dass der Händler von sich aus dem Rücktritt zugestimmt hat.koerth hat geschrieben:Weiß jemand zufällig ab wann man vom Kauf zurücktreten kann?
m4st3rchi3f hat geschrieben:Dazu würde ich an deiner Stelle mal den langen Absatz über Lieferung usw. im Vertrag nachlesen.E66-Fan hat geschrieben:Update!
Würde die Möglichkeit bestehen vom Vertrag zurückzutreten? (Nur aus Neugier!)
Im groben steht da, dass du 6 Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins demeine Aufforderung zur Lieferung stellen. Erst dann kommt der
in Verzug. Dann kannst du einerseits Verugsschaden von 5% verlangen oder wenn du wirklich vom Vertrag zurücktreten willst dem Verkäufer wiederrum eine angemessene Frist zu Lieferung geben. Und dann steht da noch vieles vieles mehr.