Bedenkt für euren nächsten Italienurlaub...

Allgemeines zum Thema Forum, Auto, Skoda
andi.bz
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Bedenkt für euren nächsten Italienurlaub...

Beitrag von andi.bz »

.., dass seit dieser Woche die verschärften Verkehrsstrafen inkraft getreten sind.
Neuerung betreffend Alkohol am Steuer; Bei einem Promillewert über 1,5:
- Führerschein wird bis zu 2 Jahren eingezogen;
- Verwaltungsstrafe bis 15.000,00 €;
- Haftstrafe bis zu 1 Jahr;
- Fahrzeug (nur falls Lenker und Besitzer identisch sind) wird beschlagnahmt und versteigert.

Nun lässt sich darüber streiten, ob derart hohe Strafen angemessen oder übertrieben sind..
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Escape
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Re: Bedenkt für euren nächsten Italienurlaub...

Beitrag von Escape »

Für eine BAK von 1,5 Promille oder darüber gibt es keine Entschuldigung. Wer Alkohol trinkt und trotzdem fährt, ist ein potenzieller Mörder. Dieses Vorgehen halte ich daher für unser Land für empfehlenswert.

Wie sieht es mit Hinweisen zum Thema Warnwesten und Parkwarnschilder für Anhängerbetrieb für Italien aus?
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Chief
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Re: Bedenkt für euren nächsten Italienurlaub...

Beitrag von Chief »

Alt...und sollte jedem bekannt sein der hinter den Alpen Urlaub macht.
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Chief
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Re: Bedenkt für euren nächsten Italienurlaub...

Beitrag von Chief »

andi.bz hat geschrieben:Nun lässt sich darüber streiten
Kann man...muß man aber nicht. Es ist so- Punkt.
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Florian_87
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Re: Bedenkt für euren nächsten Italienurlaub...

Beitrag von Florian_87 »

trotzdem völlig überzogen!

@ Escape: Lies dir doch mal die Definition zu Mörder durch. Denn ein alkoholisierter Fahrer ist sicher KEIN Mörder!

Die Italiener haben sowieso überall wo es um's Straßenverkehrsrecht geht ein Rad ab. Z.b. bei Motorradhelm ohne E Prüfzeichen wird das Motorrad eingezogen und 3 Monate einbehalten. Anstatt zu sagen nach Vorlage des neuen Helm's erhält man sein Motorrad zurück......

Naja kein Wunder warum kein Mensch Italiener mag.

Grüße
Zuletzt geändert von Florian_87 am 4. Juni 2008 14:29, insgesamt 1-mal geändert.
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Können ist, wenn Glück zu Gewohnheit wird !
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Escape
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Re: Bedenkt für euren nächsten Italienurlaub...

Beitrag von Escape »

1. Der Imperativ von lesen heißt lies.

2. § 211 StGB, Satz 2, Auszug: "Ein Mörder ist, wer ... aus niedrigen Beweggründen ... mit gemeingefährlichen Mitteln ... einen Menschen tötet."
Dies trifft auf einen alkoholisierten Fahrer zu.

3. Ich habe Italiener unter meinen Freunden. Auch Serben, Kroaten, ein paar andere Anwohner des Mittelmeeres. Wer Menschen nach ihrer Nationalität pauschal herabwürdigt, offenbart lediglich seine eigene Dummheit.

Schönen Tag trotzdem. Und ich hoffe, dass nie ein ein Betrunkener dich, deine Familie oder einen deiner Freunde zusammenfährt.
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Re: Bedenkt für euren nächsten Italienurlaub...

Beitrag von R@V3N »

Escape hat geschrieben:2. § 211 StGB, Satz 2, Auszug: "Ein Mörder ist, wer ... aus niedrigen Beweggründen ... mit gemeingefährlichen Mitteln ... einen Menschen tötet."
Dies trifft auf einen alkoholisierten Fahrer zu.
:roll:
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Re: Bedenkt für euren nächsten Italienurlaub...

Beitrag von L.E. Octi »

Über dem Thread schwebt schon wieder eine Gewitterwolke heran. Pusten wir Sie weg und erfreuen uns an Sonnenschein so wie er im Italienurlaub wohl vorkommt. :wink:
Ich bin dann mal weg.
Quebby

Re: Bedenkt für euren nächsten Italienurlaub...

Beitrag von Quebby »

R@V3N hat geschrieben:
Escape hat geschrieben:2. § 211 StGB, Satz 2, Auszug: "Ein Mörder ist, wer ... aus niedrigen Beweggründen ... mit gemeingefährlichen Mitteln ... einen Menschen tötet."
Dies trifft auf einen alkoholisierten Fahrer zu.
:roll:

was bin ich, wenn ich aus nicht-niederen beweggründen und/oder ohne gemeingefährliche mittel jemanden töte?
ist jetzt ne juristische frage und keinesfalls falsch zu verstehen bitte!

lg lori
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Re: Bedenkt für euren nächsten Italienurlaub...

Beitrag von Chief »

Quebby hat geschrieben:
R@V3N hat geschrieben:
Escape hat geschrieben:2. § 211 StGB, Satz 2, Auszug: "Ein Mörder ist, wer ... aus niedrigen Beweggründen ... mit gemeingefährlichen Mitteln ... einen Menschen tötet."
Dies trifft auf einen alkoholisierten Fahrer zu.
:roll:

was bin ich, wenn ich aus nicht-niederen beweggründen und/oder ohne gemeingefährliche mittel jemanden töte?
ist jetzt ne juristische frage und keinesfalls falsch zu verstehen bitte!

lg lori
Hm...Mörder...Totschläger. Irgendsowas.
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