Umzug nach Österreich
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- Frischling
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Re: Umzug nach Österreich
Mich deucht, hier juckt jemandem das Fell!
Hat man sich in der Dosierung vertan?
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Gruß Jörg
O³, 1,4 TSI Elegance GreenTec, BMP, Pornoramadach, Licht und Design, ACC,PLA, Ablagepaket, el. Heckklappe, Sunset
Es hat doch eh´ alles keinen Sinn!
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Re: Umzug nach Österreich
Mit dieser Aussage war das Thema doch eigentlich schon abgeschlossen. Und wenn niemand einen Gesetzestext aus Österreich vorlegen kann, der besagt, dass ein in Östereich umherfahrendes Auto ein österreichisches Kennzeichen haben muss, dann wird wohl nie ein Ende in Sicht sein.Quebby hat geschrieben:Hilfe.
Ok, dann werde ich das wohl lieber bleiben lassen. Wollte auch ein bisschen davon wegkommen, gleich mit meinem Auto als Piefke enttarnt werden zu können.
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Re: Umzug nach Österreich
Es ist doch mal wieder schön zu erleben, wie einzelne Individuen sich sehen.
@Quebby
Noch Fragen? Möchte ja nicht schon wieder einen von Dir begonnen Thread schließen, nur weil sich einzelne Exemplare der Gattung Mensch profilieren müssen.
@Quebby
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Re: Umzug nach Österreich
wenn ichs richtig in erinnerung hab, kommt zur nova auch noch die neue CO2 Strafsteuer dazu wenn ein KFZ neu in Österreich angemeldet wird.
Ab Juli werden Fahrzeuge, die mehr als 180 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer ausstoßen, mit einer Strafsteuer von 25 € je zusätzlichem Gramm belegt.
Ansonsten wurde das meiste eh schon mehrfach gesagt, typisieren musst das Fahrzeug aufjedenfall lassen, da nicht alles was in Deutschland erlaubt ist bei uns auch möglich ist.
Ab Juli werden Fahrzeuge, die mehr als 180 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer ausstoßen, mit einer Strafsteuer von 25 € je zusätzlichem Gramm belegt.
Ansonsten wurde das meiste eh schon mehrfach gesagt, typisieren musst das Fahrzeug aufjedenfall lassen, da nicht alles was in Deutschland erlaubt ist bei uns auch möglich ist.
- AutomatikFahrer
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Re: Umzug nach Österreich
25 € je zusätzlichem Gramm? Das ist ja Wahnsinn. Das wären bei 220 Gramm mal eben 1000 € mehr....
- extrapurifier
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Re: Umzug nach Österreich
Gilt das nur für Neuwagen oder auch für Gebrauchte (was ja hier der Fall wäre)?Metzger hat geschrieben:wenn ichs richtig in erinnerung hab, kommt zur nova auch noch die neue CO2 Strafsteuer dazu wenn ein KFZ neu in Österreich angemeldet wird.
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2006er Skoda Octavia Elegance Combi 1,9 TDI PD + Schnick Schnack
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Re: Umzug nach Österreich
Gilt für alle in Österreich neuangemeldeten Fahrzeuge.
Wenn du ein gebrauchtes Fahrzeug in Ö kaufst und anmeldest, zahlt man diese Strafsteuer nicht, kauf man einen gebrauchten in Deutschland importiert den nach Österreich, dann musst du diese Strafsteuer zahlen -> Neuanmeldung in Österreich.
Wie das genau passiert, kann ich leider nicht sagen, müsste man im Internet mal suchen.
Wenn du ein gebrauchtes Fahrzeug in Ö kaufst und anmeldest, zahlt man diese Strafsteuer nicht, kauf man einen gebrauchten in Deutschland importiert den nach Österreich, dann musst du diese Strafsteuer zahlen -> Neuanmeldung in Österreich.
Wie das genau passiert, kann ich leider nicht sagen, müsste man im Internet mal suchen.
So ich habs mal genauer aus dem netz gesucht:AutomatikFahrer hat geschrieben:25 € je zusätzlichem Gramm? Das ist ja Wahnsinn. Das wären bei 220 Gramm mal eben 1000 € mehr....
So siehts derzeit bei uns in Österreich bei einem Neuwagenkauf bzw. Import eines gebrauchten KFZ aus.Bei der Neuzulassung eines Pkw (in der Regel Neuwagenkauf, aber auch bei Eigenimport eines Gebrauchtwagens) wird zusätzlich zur Normverbrauchsabgabe (NoVA) ein Bonus bzw. Malus, je nach Abgaswerten des Pkw, fällig. Für Pkw bis 120g CO2/km beträgt der Bonus 300 Euro, zwischen 120 und 180g CO2/km ändert sich nichts, ab 180g CO2/km wird ein Malus von 25 Euro pro zusätzlichem Gramm CO2 verrechnet. Ab 2010 wird diese Grenze auf 160 Gramm abgesenkt. Alternativantriebe bekommen einen Bonus von 500 Euro, unterliegen aber ebenfalls, je nach CO2-Ausstoß, dem Bonus-Malus-System. Auch die vorzeitige Erfüllung von anderen Schadstoffgrenzwerten (NOx, Partikel) wird mit einem Bonus belohnt.
Wer einen Diesel-Pkw ohne Partikelfilter kauft, zahlt ab Juli 2008 300 Euro Malus. Bis 30. Juni 2008 gilt die Regelung: 1,5 Prozent der NoVA-Bemessungsgrundlage und maximal 300 Euro. Die Förderung von neuen Diesel-Fahrzeugen mit Partikelfilter läuft mit 1. Juli 2008 aus. Bis 30. Juni gibt es noch einen Bonus in der Höhe von 300 Euro.
Was ist die NOVA?
Die NOVA ist eine einmalige Abgabe und wird abhängig vom Verbrauch (Pkw, Combi) oder vom Hubraum (Krafträder) als Prozentsatz vom Nettopreis berechnet.
Re: Umzug nach Österreich
Hallo ihr Diskutierwütigen,
tut mir leid, ich habe grade wenig Zeit, mal im Forum vorbeizuschauen. Ich werde es wohl einfach so machen, mal in Österreich zu einer Autoversicherung zu fahren oder mich mit dem ÖAMTC auseinanderzusetzen. (Der ÖAMTC ist "kombatibel" mit dem ADAC, oder? Ich habe immer noch die Mitgliedschaft der NZ AA. Vllt kann ich ja gleich in den ÖAMTC, oder kann ich das nur, wenn ich auch ein in Österreich zugelassenes Fahrzeug habe.)
Nagut, ich danke euch jedenfalls für eure Informationen. Es ist offensichtlich ein Akt europäischer Bürokratie und damit fürchterlich kompliziert.
Lg Lori
tut mir leid, ich habe grade wenig Zeit, mal im Forum vorbeizuschauen. Ich werde es wohl einfach so machen, mal in Österreich zu einer Autoversicherung zu fahren oder mich mit dem ÖAMTC auseinanderzusetzen. (Der ÖAMTC ist "kombatibel" mit dem ADAC, oder? Ich habe immer noch die Mitgliedschaft der NZ AA. Vllt kann ich ja gleich in den ÖAMTC, oder kann ich das nur, wenn ich auch ein in Österreich zugelassenes Fahrzeug habe.)
Nagut, ich danke euch jedenfalls für eure Informationen. Es ist offensichtlich ein Akt europäischer Bürokratie und damit fürchterlich kompliziert.
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Re: Umzug nach Österreich
ÖAMTC ist ziemlich das gleiche wie der ADAC, nur halt die österreichische VersionQuebby hat geschrieben:Der ÖAMTC ist "kombatibel" mit dem ADAC, oder? Ich habe immer noch die Mitgliedschaft der NZ AA. Vllt kann ich ja gleich in den ÖAMTC, oder kann ich das nur, wenn ich auch ein in Österreich zugelassenes Fahrzeug habeLg Lori
Ob du ein in Österreich zugelassenes Auto haben musst oder Wohnsitz in Österreich, kann ich dir leider nicht sagen. Normalerweise ist die Mitgliedschaft kein Problem... einfach hingehen, anmelden, zahlen (glaub um 70 - 90 Euro) und fertig.
Würde denen einfach mal ein Mail schreiben, gibt auf der HP http://www.OEAMTC.at" onclick="window.open(this.href);return false; einen "kontakt-Button", die können dir dort sicher auch weiterhelfen, ob du weiterhin mit d-Kennzeichen fahren kannst oder in Ö anmelden musst, sämtliche Kosten für die Einzelgenehmigung deines Fahrzeuges... usw.
Gruss
Re: Umzug nach Österreich
also vielleicht kann ich helfen das alles etwas klarzustellen:
NoVA:
Diese fällt an wenn ein PKW zum ersten mal in A angemeldet wird. Bei gebrauchten PKW die in A zum 2., 3., 4.... mal angemeldet werden entfällt dieser steuer für den käufer. importiert man einen pkw aus dem ausland und meldet diesen hier an, dann muss man die NoVA zahlen und kann dem PKW dann mit der Bestätigung vom Finanzamt anmelden, sofern er von einer Prüfstelle der Landesregierung abgenommen wurde (COC Dokument oder Einzelgenehmigung)
Motorbezogene Steuer:
Diese ist abhängig von der Leistung des Fahrzeuges, je mehr PS, desto mehr Steuern, bei Motorrädern gehts nach Hubraum. Einbehoben wird die Steuer von der Versicherung.
Hier ein guter Link zur Berechnung (es kommt nämlich auch darauf an ob man jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich bezahlt):
http://www.uniqa.at/uniqa_at/cms/servic ... steuer.jsp
Bei nichtbezahlung werden die Kennzeichen von der Polizei abgenommen (für die Deutschen: Ja das ganze kennzeichen wird einem weggenommen, nicht nur die plakette abgeschabt!), das kennzeichen gehört in A nicht dem zulassungsbesitzer obwohl dieser bei der anmeldung dafür bezahlt :motz:
Dauernder Standort des Fahrzeuges
ist im § 43 Abs. 4 lit. b des österr. KFG, Anzeige d. Standortwechsels an die zuständige Verwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Bundespolizeidirektion). Dabei handelt es sich um eine pflicht des zulassungsbesitzers und stellt eine verwaltungsübertretung dar. das kfz muss dort angemeldet sein, wo sein dauerhafter standort ist (wenn jetzt ein kellner zb für 6 monate aus saison geht wird da aber schon ein auge zugedrückt...)
Es geht in keiner form darum auf wen das auto zugelassen ist (meine mutter leiht mir seit 1 jahr ihr auto blablabla) sondern um den wirklichen standort des fahrzeuges! ergo bekommt der zulassungsbesitzer die anzeige (auch wenn dieser in D wohnhaft ist).
Steuerlich ist es serwohl eine form der steuerhinterziehung, wird bei privatpersonen aber kaum von der finanz geahndet, eher nur bei firmen, ausser die firma hat in A keinen standort.
Für weitere fragen stehe ich gerne zur verfügung
NoVA:
Diese fällt an wenn ein PKW zum ersten mal in A angemeldet wird. Bei gebrauchten PKW die in A zum 2., 3., 4.... mal angemeldet werden entfällt dieser steuer für den käufer. importiert man einen pkw aus dem ausland und meldet diesen hier an, dann muss man die NoVA zahlen und kann dem PKW dann mit der Bestätigung vom Finanzamt anmelden, sofern er von einer Prüfstelle der Landesregierung abgenommen wurde (COC Dokument oder Einzelgenehmigung)
Motorbezogene Steuer:
Diese ist abhängig von der Leistung des Fahrzeuges, je mehr PS, desto mehr Steuern, bei Motorrädern gehts nach Hubraum. Einbehoben wird die Steuer von der Versicherung.
Hier ein guter Link zur Berechnung (es kommt nämlich auch darauf an ob man jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich bezahlt):
http://www.uniqa.at/uniqa_at/cms/servic ... steuer.jsp
Bei nichtbezahlung werden die Kennzeichen von der Polizei abgenommen (für die Deutschen: Ja das ganze kennzeichen wird einem weggenommen, nicht nur die plakette abgeschabt!), das kennzeichen gehört in A nicht dem zulassungsbesitzer obwohl dieser bei der anmeldung dafür bezahlt :motz:
Dauernder Standort des Fahrzeuges
ist im § 43 Abs. 4 lit. b des österr. KFG, Anzeige d. Standortwechsels an die zuständige Verwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Bundespolizeidirektion). Dabei handelt es sich um eine pflicht des zulassungsbesitzers und stellt eine verwaltungsübertretung dar. das kfz muss dort angemeldet sein, wo sein dauerhafter standort ist (wenn jetzt ein kellner zb für 6 monate aus saison geht wird da aber schon ein auge zugedrückt...)
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Steuerlich ist es serwohl eine form der steuerhinterziehung, wird bei privatpersonen aber kaum von der finanz geahndet, eher nur bei firmen, ausser die firma hat in A keinen standort.
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