Umzug nach Österreich

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Metzger
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Re: Umzug nach Österreich

Beitrag von Metzger »

wobei ich glaub schweller werden auch als fix angesehen... sind ja mit der karosserie verschraubt und könnten im fall des falles, wenn man wo aufsitzt zerbrechen und die davonfliegenden splitter könnten einen fussgänger verletzen -> Gefahr in Verzug ;)
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Babyracer
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Re: Umzug nach Österreich

Beitrag von Babyracer »

In D gilt eine weiche Spoilerlippe nicht als "Schweller". Sie gibt ja nach und beschädigt dadurch nicht die Straße. Ein festes Teil, z.B. Ölwanne, hingegen kann die Straße zerkratzen, was dann widerum so gesehen Beschädigung von Staatseigentum. Und wenn man es so nimmt, müsste ich mit meinem Serienfahrwerk und der RS Front schon ziemlich viel vom Staat beschädigt haben. :wink: :rofl:
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Re: Umzug nach Österreich

Beitrag von Metzger »

eine weiche spoilerlippe ist natürlich kein festes bautteil, da sie ja nachgibt.

ich dachte mit schweller eher an seitenschweller oder front-u. heckschürzen, da müssen bei uns 11cm sein.
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Babyracer
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Re: Umzug nach Österreich

Beitrag von Babyracer »

Euer TÜV ist aber echt streng :roll: Oder sind die 11cm wegen dem Schnee. Drunter gilt man als Schneeräumer und bekommt eine Steuerfreiheit :rofl: Sorry, musste sein. Aber vielleicht ist da doch was dran. Unter 11cm bleibt man schneller im Schnee stecken. Und dann muss man geborgen werden und ist somit ein Verkehrshindernis. :roll:
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Re: Umzug nach Österreich

Beitrag von Metzger »

keine ahnung... bei uns gibts auch in den einzelnen bundesländern unterschiede... zb. in wien genehmigens sachen nicht was in tirol ohne probleme geht.
mir is einfach zu hoch was die bei uns aufführen, früher ars mir egal hab ich halt das risiko genommen "illegal" unterwegs zu sein und heute lässt es mich kalt, weil mich das tunen nicht mehr wirklich interessiert ;)

gruss
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linzlover
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Re: Umzug nach Österreich

Beitrag von linzlover »

Jetzt melde ich mich auch mal zu Wort, hab ja schonmal nen Gebrauchten Wagen aus DE hierher geholt.

1. NOVA = NormVerbrauchsAbgabe. Hier ist der tatsächliche Wert des Wagens maßgeblich, nicht der Neupreis. In Linz wird z.B. ein entsprechendes Gutachten des ÖAMTC (=österr. ADAC) akzeptiert.

2. Landesprüfstelle. Mit COC-Papier, NOVA-Schein und technisch einwandfreiem Auto (Abgas!!!) ohne Änderungen kein Problem. Termin vereinbaren! Ohne COC wird es eine Einzelgenehmigung, dann musst Du noch je zwei Bilder von links vorne und rechts hinten Deines Autos mitbringen. Vorher mal mit dem zuständigen Ingenieur reden kann sich als nützlich erweisen, wenn Eintragungen ("Typisierungen") gemacht werden müssen. Die deutschen Eintragungen müssen nicht anerkannt werden!

3. Zulassung. Dies erledigt die Versicherung für Dich. Kostet etwa 170 Euro inkl. Kennzeichen. Wenn Du Wunschkennzeichen willst nochmal 165 Euro extra.

4. "TÜV" ist hierzulande jährlich fällig, wird aber von nahezu jeder Werkstatt gemacht. Es ist nicht verkehrt, wenn man jemanden kennt... da geht dann viel "Illegales", was bei der Landesprüfstelle Probleme machen würde. Nur Typisierungen macht die normale Werkstatt halt nicht.

5. Die Kieberei ist sehr aktiv hierzulande! Du solltest etwas aufs Tempo achten und für die kleineren Sünden ein Lächeln sowie einige Euro "Expressmaut" mit Dir führen. Wenn Du sofort abkassiert wirst und Dich einsichtig zeigst kommst Du meist noch mit einem "Organmandat" (Verwarnungsgeld) davon, während Du in Deutschland schon ne Monatskarte lösen müsstest...

Liebe Grüße von nem Ex-Piefke :-)
LG, Harald

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Quebby

Re: Umzug nach Österreich

Beitrag von Quebby »

Holla,
also so langsam wird mir Angst und Bange. Das klingt ja wirklich, als ob man mir mein Auto wegnehmen will.
Aber ich danke euch erstmal für die rege Teilnahme an diesem Thema!
Eine Frage hätte ich dann aber noch. Der Umzug steht kurz bevor, ich denke, in 2 Wochen beziehe ich mein Zimmer. Allerdings bleibt ein Wohnsitz auf jeden Fall hier bei meinen Eltern. Bis wann muss ich das alles gemacht haben?
Lg Lori
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linzlover
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Re: Umzug nach Österreich

Beitrag von linzlover »

Quebby hat geschrieben:Holla,
also so langsam wird mir Angst und Bange. Das klingt ja wirklich, als ob man mir mein Auto wegnehmen will.
Aber ich danke euch erstmal für die rege Teilnahme an diesem Thema!
Eine Frage hätte ich dann aber noch. Der Umzug steht kurz bevor, ich denke, in 2 Wochen beziehe ich mein Zimmer. Allerdings bleibt ein Wohnsitz auf jeden Fall hier bei meinen Eltern. Bis wann muss ich das alles gemacht haben?
Lg Lori
Sooo schlimm ist das hier auch nicht :-)!

Und bis wann Du ummeldest... mal so als unverbindliche Info (keinesfalls will ich hiermit zu strafbaren Handlungen aufrufen!): lass Deinen deutschen Reisepass noch schnell verlängern, dann gilt er wieder ein paar Jahre. Ebenso den Führerschein, falls befristet (z.B. Klasse D). Wenn bei Kontrollen nach den Papieren gefragt wird erst deutschen Fahrzeug- und Führerschein zeigen. Dann will er Personaldokument sehen - jetzt rückst Du mit dem deutschen gültigen Reisepass raus. Das war's :rofl: ... Für eventuelle Tickets sollte Deine deutsche Adresse freilich einen "Postbeauftragten" haben... Hab ich vier Jahre mit dem Wohnwagen so gemacht (und den hab ich mit österreichischem Auto gezogen), ebenso mit dem Motorrad. Beide Fz. hatten auf Grund des technischen Zustands keine Chancen mehr auf ein österr. Kennzeichen, aber der TÜV in Passau war bei den fälligen HU's ziemlich großzügig.
Zuletzt geändert von linzlover am 25. August 2008 17:44, insgesamt 1-mal geändert.
LG, Harald

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Re: Umzug nach Österreich

Beitrag von Metzger »

linzlover hat geschrieben: 4. "TÜV" ist hierzulande jährlich fällig, wird aber von nahezu jeder Werkstatt gemacht. Es ist nicht verkehrt, wenn man jemanden kennt... da geht dann viel "Illegales", was bei der Landesprüfstelle Probleme machen würde. Nur Typisierungen macht die normale Werkstatt halt nicht.

Liebe Grüße von nem Ex-Piefke :-)
So ist das nicht mehr ganz korrekt, es kommt drauf an wie alt das Fahrzeug ist...

seit 2002 gilt die 3-2-1 Regelung: bei PKW / Combi und Anhänger bis 3,5 t Gesamtgewicht ist die erste §57a-Begutachtung 3 Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und dann jährlich vorgeschrieben.

Gruss
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Re: Umzug nach Österreich

Beitrag von smc_stefan »

zu den "heissen tipps" zwecks ummeldung usw...:

Zum Meldegesetz:
Es ist Pflicht bei bezug eines haupt- oder nebenwohnsitzes in A, sich innerhalb von 3 Tagen anzumelden, gleiches gilt für die abmeldung. vorzunehmen ist die anmeldung beim zuständigen gemeindeamt (am land) oder beim magistrat (in den "großen" städten). also auch wenn ein wohnsitz in D aufrecht bleibt, musst du in A zumindest einen nebenwohnsitz anmelden. verbringst du aber den großteil deiner zeit in A (lt. Gesetz: "der ort an dem man den lebensmittelpunkt hat"), musst du in A einen hauptwohnsitz anmelden und den in D als nebenwohnsitz angeben.
Keine angst, das an und abmelden kostet ausnahmsweise mal nichts! jede stadt freut sich über jeden neuen einwohner, da sie dann mehr steuergelder aus dem bundes und landestopf bekommt.

Zum Führerschein:
Wenn du einen EU Führerschein hast, wird dieser in A natürlich anerkannt, kann aber auf wunsch auf einen österreichischen EU führerschein umgeschrieben werden (unnötige kosten!).

das mit dem dauerhaften standort des fahrzeuges haben wir ja schon durchgekaut...

ach ja, zwecks typisierung:
verformbare teile brauchen in A nur 9cm bodenfreiheit. was verformbar heißt obliegt aber dem ziviltechniker bzw. dem techniker der landesregierung, verformbar wird über A verteilt sehr verschieden definiert....

und zum schluss:
gratuliere zum übersiedeln nach A, du gehörst jetzt zum teil dem staat und seinen (wie du schon gemerkt hast) oft wunderlichen gesetzen und steuern...

aber keine angst, A hat für fast alles was es gibt relativ strenge gesetze, nur der vollzug ist oft eher von österreichischer gemütlichkeit geprägt. auch sind die strafen für verwaltungsübertretungen im vergleich zu D oder CH geradezu human!

noch was bevor die frage auch auftaucht:
Promillegrenzen bei kraftfahrzeugen:
0,0 - 0,49 %o: erlaubt
0,5 - 0,79 %o: anzeige, verbot der weiterfahrt, evtl. schlüsselabnahme, führerscheinentzug wenn minderalkoholisierung (wenig alkoholisierung, dennoch komplett fahruntauglich)
0,8 - endlos: führerscheinabnahme vor ort, schlüsselabnahme, anzeige, hohe strafen.
dennoch ist das fahren in alkoholisiertem zustand in A eine verwaltungsübertretung, kein gerichtsdelikt. alle maßnahmen können von der polizei auch mit zwangsgewalt durchgeführt werden.

bei fahrzeugen ohne motor (tretroller, fahrrad)
0,0 - 0,79 %o: straffrei
ab 0,8 %o: anzeige, keine sofortige führerscheinabnahme, verbot der weiterfahrt.

%o grenzen sind in ganz A gleich, strafen für grobe übertretungen sind empfindlich teuer, dazu kommt bei starker alkoholisierung: amtsärztliche untersuchung, nachsculungen usw, natürlich auf deine kosten.

zum alkotest:
wird in A mittels gerät zum reinblasen (Alkomat) durchgeführt.
ich würd der aufforderung zum alkotest dringend nachkommen, wenn man den "blastest" verweigert hat dies die selben auswirkungen als wenn man 1,6 %o hätte, inkl. Führerscheinabnahme und allem pipapo, es gibt KEIN recht auf blutabnahme, disese muss man wenn man will auf eigene kosten machen, die polizei ist aber nicht verpflichtet dich ins nächste krankenhaus oder zum arzt zu bringen...

Bei verkehrsunfällen mit personenschäden ist der Alkotest ebenfalls obligat.

zu Verkehrsunfällen:
bei sachschaden: kann man sich mit dem lenker des anderen fahrzeuges die daten (name, adresse, Führerscheinnummer, Kennzeichen, Versicherung) austauschen und man ruft trotzdem die polizei kostet es € 36,--
kann man sich nicht ausgleichen oder stimmt mit dem anderen lenker was nicht (zb: er ist alkoholisiert, auf drogen oder dgl.) oder man kann sich mit diesem nicht verständigen:
kommt die polizei gratis.

bei personenschäden:
aufnahme durch polizei ist gratis und zwingend vorgeschrieben.

ACHTUNG: die polizei in A klärt NICHT die schuldfrage! sie berichtet lediglich an die zuständige behörde!

ich hoffe das wichtigste ist gesagt, megapost ende :wink:
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