"Polizei" "Stop"
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Re: "Polizei" "Stop"
Ist ja alles interressant. In D ist alles geregelt und in Lettern gemeißelt. Wo steht denn nun, daß ich sowas zur Kenntnis nehmen muß? Die Landstraße vor mir ist frei, keine Hindernisse, im linken Rückblickspiegel sind keine sich anbahnenden Überholmanöver zu erkennen. Ich will nicht überholen. Welchen Grund sollte ich haben, nach hinten zu sehen? Hätten die PH, POM oder auch PK nicht aufgeblendet, ich hätte es nicht bemerkt.
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Re: "Polizei" "Stop"
Naja, wenn ein Polizist mit der Kelle aus dem Gebüsch springt und mich stoppen will, dann muss ich nicht zwingend anhalten, weil ich ja dann u.U. zu überrascht wäre. Und wenn mich die Polizei von hinten anhalten will und selbst die Lichthupe ein Wirkung zeigt, spätestens dann werde ich überholt und, mehr oder weniger, ausgebremst.
P.S. Ich bin mal einem Bully hinterher gefahren. Auf einmal kann auch die blöde Schrift. Warum, k.A. Bestandung gabs keine? Langeweile war wahrscheinlich die Motivation.
P.S. Ich bin mal einem Bully hinterher gefahren. Auf einmal kann auch die blöde Schrift. Warum, k.A. Bestandung gabs keine? Langeweile war wahrscheinlich die Motivation.

Zuletzt geändert von Babyracer am 22. November 2008 11:15, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: "Polizei" "Stop"
@Snow-White: In der beschriebenen Situation könnte die Polizei durchaus auch überholen und die gute alte Kelle benutzen. Sie stoppen Dich, Du schilderst die Situation aus Deiner Sicht und fertig ist die Laube.
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Re: "Polizei" "Stop"
Ehe man vorschnell klugscheisserisch Gesetzestexte zitiert und Ausrufezeichen vergewaltigt, sollte man mal Snow-Whites Frage beachten.
Ich lese da jedenfalls nicht heraus, dass er gewillt war sich einer polizeilichen Anordnung zu widersetzen.
Es geht wohl eher darum, dass man sich nicht sicher war, ob es denn überhaupt ein Auto mit Beamten war.
Ich lese da jedenfalls nicht heraus, dass er gewillt war sich einer polizeilichen Anordnung zu widersetzen.
Es geht wohl eher darum, dass man sich nicht sicher war, ob es denn überhaupt ein Auto mit Beamten war.
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Re: "Polizei" "Stop"
Ich versuche das einmal rechtlich zu begründen............Snow-White hat geschrieben:Ist ja alles interressant. In D ist alles geregelt und in Lettern gemeißelt. Wo steht denn nun, daß ich sowas zur Kenntnis nehmen muß? Die Landstraße vor mir ist frei, keine Hindernisse, im linken Rückblickspiegel sind keine sich anbahnenden Überholmanöver zu erkennen. Ich will nicht überholen. Welchen Grund sollte ich haben, nach hinten zu sehen? Hätten die PH, POM oder auch PK nicht aufgeblendet, ich hätte es nicht bemerkt.
Dazu hilft u.a. ein Blick in die Verwaltungsvorschriften zum 36 StVO........
Dort heißt es unter anderem...............
Weisungen müssen klar und eindeutig sein. Es empfiehlt sich, sie durch Armbewegungen zu geben.
Sind die Weisungen nicht eindeutig oder klar zu erkennen und können dadurch von dir auch nicht wahrgenommen werden, so brauchst bzw. kannst du sie natürlich auch nicht befolgen.
Ergo kann man dich auch nicht belangen !
Des Weiteren ist bei einem Zivilfahrzeug bzw. bei Zivilpolizisten sicherlich ein viel engerer Maßstab an die Eindeutigkeit und Klarheit zu setzen, als bei einem grün-weißen Polizeiauto oder uniformierten Polizisten.
Dazu sagt die Verwaltungsvorschrift folgendes aus:
Dem fließenden Verkehr dürfen nur diejenigen Polizeibeamten, die selbst als solche oder deren Fahrzeuge als Polizeifahrzeuge erkennbar sind, Zeichen und Weisungen geben.
Das gilt nicht bei der Verfolgung von Zuwiderhandlungen.
Des Weiteren ist zu unterscheiden, ob du wegen einer bereits begangener Straftat oder Ordnungdwidrigkeit angehalten werden sollst oder nur wegen einer Verkehrskontrolle nach 36 StVO ohne konkreten Anlass zwecks Überprüfung/Kontrolle des Fahrzeuges, des Fahrzeugzustandes, der Fahrtüchtigkeit des Fahrers nach.
Dient das Anhaltegebot ausschließlich der Verfolgung und Ahndung einer zuvor begangenen Verkehrsstraftat (z.B. Trunkenheit) oder Verkehrsordnungswidrigkeit (z.B. nicht angeschnallt, zu schnell gefahren, Handy), liegt kein Anhalten zur Verkehrskontrolle nach § 36 V StVO und keine Weisung nach § 36 I StVO vor (vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Auflage 2007, § 36 StVO Rdnr. 24; BGHSt 32, 248 = BGH, NJW 1984, 1568).
Missachtung einer Anhalteweisung ausschließlich zur Verfolgung und Ahndung einer Verkehrsstraftat oder Verkehrsordnungswidrigkeit auf der Grundlage der StPO --> dieses wäre die Rechtsgrundlage zum Anhalten nach bereits begangenen Verstoß von dir <-- ist nicht bußgeldbewehrt (vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Auflage 2007, § 36 StVO Rdnr. 27 mwN).
In diesem Fall würde auch keine Mitwirkungspflicht zum Anhalten bestehen !
Quelle unter anderem sind:
eigenes Wissen

VwV zu § 36 StVO
Hentschel Verkehrsrecht
Gerichtsurteile
Zuletzt geändert von O2-RSBerliner am 21. November 2008 23:55, insgesamt 4-mal geändert.
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Re: "Polizei" "Stop"
Tach zusammen,
ehrlich gesagt würde ich darauf überhaupt nicht reagieren. Wenn man mich anhalten will, nur von Vorne, und eine deutlich lesbare Aufforderung im Heck eines Fahrzeuges, in meinem Sichtfeld. Und der Rückspiegel zählt nicht dazu
Grüßle vom Boe
ehrlich gesagt würde ich darauf überhaupt nicht reagieren. Wenn man mich anhalten will, nur von Vorne, und eine deutlich lesbare Aufforderung im Heck eines Fahrzeuges, in meinem Sichtfeld. Und der Rückspiegel zählt nicht dazu
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Re: "Polizei" "Stop"
Genau das ist der Kasus Knacktus. Mich interressiert einfach, welche "Sonderkennzeichnungen" der Polizei noch so in D zugelassen sind und ob man die kennen muß. Die LED-Anzeige in der Frontscheibe des besagten Zivilfahrzeugs war wirklich klein. Übersehen könnte man die schon. Es geht hier nicht um den Fakt, daß und weshalb ich angehalten wurde.O2-RSBerliner hat geschrieben:
Weisungen müssen klar und eindeutig sein. Es empfiehlt sich, sie durch Armbewegungen zu geben.
Sind die Weisungen nicht eindeutig oder klar zu erkennen und können dadurch von dir auch nicht wahrgenommen werden, so brauchst bzw. kannst du sie natürlich auch nicht befolgen.
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Re: "Polizei" "Stop"
Das kann auch aus Versehen gewesen sein. Wenn sie nämlich wirklich was von Dir gewollt hätten, wäre es ein leichtes gewesen das Blaulicht und die komischen Geräusche zusätzlich einzuschalten. Auch zivile Fahrzeuge müssen dieses haben um sich bemerkbar zu machen.
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Re: "Polizei" "Stop"
Stimmt. Mein Schwiegervater hat einmal eine Frau 20km hinter sich her gezogen, weil er vergessen hat die Schrift auszuschalten. Er ist dann auf dem Parkplatz der Polizeistation stehen gebleiben und hat sich gewundert, was das Auto hinter ihm macht. Die Frau hat sich ja nur an die Anweisung gehalten. 
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Re: "Polizei" "Stop"
Hier werden sie geholfen:Boe hat geschrieben:Wenn man mich anhalten will, nur von Vorne, und eine deutlich lesbare Aufforderung im Heck eines Fahrzeuges, in meinem Sichtfeld. Und der Rückspiegel zählt nicht dazu
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Stand 2005
Mir sind die neuen Signalhörner bis jetzt aber noch nicht aufgefallen.
Gruß Erik.Ode
Octavia I Rider Combi,Tiefsee-Blau Metallic, 1.6 l, EU-Import-NL, EZ: 01/04, rechtschreibfehler sind rechtmässiges eigentum des verfassers!! in besonders schweren fällen dürfen sie auch behalten werden!!
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