Der TÜV Sachverständige ist mit mir diese Vorschrift über die Beleuchtungseinrichtungen an mehrspurigen Kfz durchgegangen (weil wie du schon sagtest, keine ahnung davon) und dort steht wirklich drin das 2 zugelassen, maximal 4 jedoch davon zwei müssen im scheinwerfer verbaut sein. Angel Eyes bei BMW (zwei ringe pro scheinwerfer) werden als EIN standlicht je scheinwerfer gewertet. (die pdf gibts auch im netz zu finden über diese "vorschrift")
Er ist dann mit einem metermaß gekommen, hat alles ausgemessen und gesagt wo ich die leuchten rein machen darf bzw. muss.. als Tagfahrlicht höhe vom boden min. 25cm und als zusatzpositionslicht min. 35.. Zur fahrzeugseite (links und recht, jeweils vom zur seite hin der äußerste punkt der leuchte) dürfen höchstens 40cm platz sein, steht aber alles hier:

- positionslichter.JPG (51.86 KiB) 1751 mal betrachtet
Umrissleuchten von LKW ist wieder was anderes, weil diese unabhängig von der restlichen beleuchtung zu werten ist.. Hab vor kurzen meinen großen LKW führerschein gemacht (Klasse CE) und da war das auch thema..
Die Leuchten müssen nur ein E prüfzeichen sein (also E1, E2, E3, oder oder oder - die zahl deutet auf das eu land hin welches die lichter "geprüft oder zugelassen" hat) und ein A für standlicht (wobei bei meinen leuchten A02 steht - keine ahnung ob die zahl auch für ein eu staat deutet) und Tagfahrlicht braucht die kennung RL. Irgendwelche Papiere oder eintragungen sind nicht notwendig, da die Prüf und zulassungszeichen auf jedem scheinwerfer vorhanden sein
muss!
Warum die von Hella so teuer sind ist leicht nachzuvollziehen.. Erstens haben die ein eigenes steuergerät dabei (soweit ich das mitbekommen hab), sind größer (ca. 21cm) und der letzte punkt sie verdienen damit mehr geld..
Meine Leuchten sind nur deshalb so günstig gewesen weil sie von keinem der "großen" hersteller ist, kein steuergerät haben und nur ca. 10 cm breit sind..