!!! DIE DEVILEYES SIND DA !!! MIT BILD!!!

Speziell zum Tuning des Octavia I
dsg-driver
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Re: !!! DIE DEVILEYES SIND DA !!! MIT BILD!!!

Beitrag von dsg-driver »

das ist bei uns in ö wieder voll egal :lol:
BENZ-DANCE
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Re: !!! DIE DEVILEYES SIND DA !!! MIT BILD!!!

Beitrag von BENZ-DANCE »

o steht denn geschrieben das man nicht nur mit Standlicht fahren darf? Ich find da in der StVO keinen § zu...;-)

Abgesehen davon sind die Scheinwerfer absolut grausam.
§ 17 Beleuchtung
(1) 1Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. 2Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
(2) 1Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. 2Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. 3Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. 4Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.
(2a) Krafträder müssen auch am Tag mit Abblendlicht fahren.
(3) 1Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. 2Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. 3Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. 4An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. 5Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
(4) 1Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. 2Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. 3Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. 4Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.
(4a) 1Soweit bei Militärfahrzeugen von den allgemeinen Beleuchtungsvorschriften abgewichen wird, sind gelb-rote retroreflektierende Warntafeln oder gleichwertige Absicherungsmittel zu verwenden. 2Im übrigen können sie an diesen Fahrzeugen zusätzlich verwendet werden.
(5) Führen Fußgänger einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen an Holmen oder Handfahrzeuge mit, so ist mindestens eine nach vorn und hinten gut sichtbare, nicht blendende Leuchte mit weißem Licht auf der linken Seite anzubringen oder zu tragen.
(6) Suchscheinwerfer dürfen nur kurz und nicht zum Beleuchten der Fahrbahn benutzt werden.

ist aber eine auslegungssache :P
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SAE
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Re: !!! DIE DEVILEYES SIND DA !!! MIT BILD!!!

Beitrag von SAE »

BENZ-DANCE hat geschrieben:(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.
Was'n daran Auslegungssache? :roll:
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Re: !!! DIE DEVILEYES SIND DA !!! MIT BILD!!!

Beitrag von Cordi »

Ich frag mich ob das tatsächlich so in der StVO steht (hab grad keine Lust nachzugucken) - weil Standlicht und Begrenzungsleuchten sind ja zwei Paar Schuhe, auch wenn sie zusammen leuchten. Würde mich wundern wenn die das so "zusammengeworfen" haben...
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Re: !!! DIE DEVILEYES SIND DA !!! MIT BILD!!!

Beitrag von SAE »

Klar steht's genau so darin^^.

Hier: Link.

Worauf sollte sich unser Freund und Helfer sich sonst berufen, wenn er wegen so etwas abstraft?! Der Name Standlicht impliziert eigentlich schon, wofür dieses gedacht ist...
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Re: !!! DIE DEVILEYES SIND DA !!! MIT BILD!!!

Beitrag von myllere »

@dsg-driver
Was is in Ö voll egal ? Dass die Teile potthässlich sind ? 8)
"NORMAL" ist relativ

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Re: !!! DIE DEVILEYES SIND DA !!! MIT BILD!!!

Beitrag von dsg-driver »

das fahren mit begrenzungslicht...vorallem fragt bei uns keiner nach, ob das nun jetzt tfl oder begrenzungslicht ist!! bei uns zählen andere schwachsinnigkeiten :wink:
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Re: !!! DIE DEVILEYES SIND DA !!! MIT BILD!!!

Beitrag von nest88 »

so hier mal ein paar neue fotos um mal nur die scheinwerfer ins auge zu nehmen

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lg Pete
lg Pete
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Thomas N

Re: !!! DIE DEVILEYES SIND DA !!! MIT BILD!!!

Beitrag von Thomas N »

Boah, ismirschlecht!!!
Die find ich ja echt grottenhäßlich! Damit sieht der Oci ja noch lächerlicher aus als z.B. nen Fiat Punto mit Angel Eyes!
Dann lieber doch gerade TFL LED in die Lufteinlässe in der Schürze reinzaubern.
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Re: !!! DIE DEVILEYES SIND DA !!! MIT BILD!!!

Beitrag von digidoctor »

Heute wieder einen Audi mit diesen Asi-Eyes gesehen. Leider sieht das gar nicht mehr so gut aus, seitdem jeder Hansel sich da so eine Weihnachtsbaumkette reinbastelt.

Warum muss man sich seinen Skoda immer verAudien?
Abtrünnig für x Jahre
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