Verfolgungverjährung
Verfolgungverjährung
hallo zusammen,
ich bin am 24.3. geblitzt worden. freitag kam der bußgeldbescheid mit datum 1.7.
ich meine mich zu erinnern, dass es eine verjährung gibt (drei monate ?).
kennt sich hier jemand aus und weiss, wie große meine chance bei widerspruch ist ?
vielen dank und grüße
melli
ich bin am 24.3. geblitzt worden. freitag kam der bußgeldbescheid mit datum 1.7.
ich meine mich zu erinnern, dass es eine verjährung gibt (drei monate ?).
kennt sich hier jemand aus und weiss, wie große meine chance bei widerspruch ist ?
vielen dank und grüße
melli
Octi II 1.9 TDI Elegance mit DSG, Black-Magic-Perleffekt, TPM, Heckscheibenwischer, Musiksystem Audience, Soundsystem Audience, Xenon
das mit den 3 monaten ist korrekt
es kann doch aber auch sein das die dich irgendwann nochmal geblitzt haben und es nur nicht mitbekommen hast
--> wenn doch der blitzer vom märz ist müßtest du eigentlich gute chancen haben da ohne irgendwas durchzukommen
es kann doch aber auch sein das die dich irgendwann nochmal geblitzt haben und es nur nicht mitbekommen hast
--> wenn doch der blitzer vom märz ist müßtest du eigentlich gute chancen haben da ohne irgendwas durchzukommen
Alkohol ist keine Lösung aber ein Gutes Argument
- frankw
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- Spritmonitor-ID: 649226
Hallo,
da habe ich folgendes gefuinden
Gruß Frank
da habe ich folgendes gefuinden
Vielleicht warst Du doch für die Sherifs ein bissel zu schnell?Die Verjährungsfrist bei Ordnungswidrigkeiten richtet sich gemäß § 31 Abs. 2 OWiG grundsätzlich nach der Höhe der Bußgeldandrohung. Für Verkehrssachen bestimmt § 26 Abs. 3 StVG eine Verjährungsfrist von drei Monaten. Die Dreimonatsfrist gilt aber nur, solange wegen des Verstoßes weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach beträgt die Verjährungsfrist sechs Monate, § 26 Abs. 3 StVG.
Gruß Frank
Hi Melli
Langsamer fahren hilft
Aber ich will mal nicht so sein, guckst du http://www.radarfalle.de/recht/hilfe/verjaehrung.php
Bye
DeMixx
Langsamer fahren hilft
Aber ich will mal nicht so sein, guckst du http://www.radarfalle.de/recht/hilfe/verjaehrung.php
Bye
DeMixx
in dem bussgeldbescheid stand ja das datum drin. also war es wohl von märzSchraubi hat geschrieben:das mit den 3 monaten ist korrekt
es kann doch aber auch sein das die dich irgendwann nochmal geblitzt haben und es nur nicht mitbekommen hast
--> wenn doch der blitzer vom märz ist müßtest du eigentlich gute chancen haben da ohne irgendwas durchzukommen
@frank: muss ich wohl, sonst hätte ich ja keinen bußgeldbescheid bekomen
@demix: dankeschön
Octi II 1.9 TDI Elegance mit DSG, Black-Magic-Perleffekt, TPM, Heckscheibenwischer, Musiksystem Audience, Soundsystem Audience, Xenon
Vorsicht mit der Verjährung. Grundsätzlich gilt zwar die 3-Monats-Regel. Dabei geht es aber nicht um den Zeitraum vom Vergehen bis zur Zustellung. Vielmehr handelt es sich um den Zeitraum, in dem dieser Vorgang amtlicherseits nicht bewegt wurde. Wenn also deine Akte innerhalb der Frist bearbeitet wurde, dann geht die Verjährungsfrist wieder von vorne los.
Octavia Elegance Lim., tiefseeblau-metallic, 110PS-TDI, MJ01
Zusatzausstattung: ESP, Glasdach, Standheizung, Aerotwin-Wischer
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was meinst du mit "bearbeitet" ?
mir wurde bislang nix geschickt (anhörungsbogen o.ä.), ausser dem
bußgeldbescheid.
einspruch erheben kann man ja mal, mehr als es dann doch zahlen zu müssen kann ja nicht passieren, oder ?
mir wurde bislang nix geschickt (anhörungsbogen o.ä.), ausser dem
bußgeldbescheid.
einspruch erheben kann man ja mal, mehr als es dann doch zahlen zu müssen kann ja nicht passieren, oder ?
Octi II 1.9 TDI Elegance mit DSG, Black-Magic-Perleffekt, TPM, Heckscheibenwischer, Musiksystem Audience, Soundsystem Audience, Xenon
@ AMenge
Das kann ich mir nicht wirklich vorstellen. Denn normalerweise gilt, vom Feststellungstag( Tag wenn´s hell aufleuchtet ) bis Eingangstag beim Abgeblitzten dürfen nicht mehr als 3 Monate vergehen, ich zumindest habs durchgekriegt
MFG von Kendy B.
Das kann ich mir nicht wirklich vorstellen. Denn normalerweise gilt, vom Feststellungstag( Tag wenn´s hell aufleuchtet ) bis Eingangstag beim Abgeblitzten dürfen nicht mehr als 3 Monate vergehen, ich zumindest habs durchgekriegt
MFG von Kendy B.
Seat Leon Top Sport, Cupra R Umbau, BBS Motorsport Felgen in 18", 130 kw
- frankw
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Wenn man mal den Link, welchen DeMixx gepostet hat, durchliest, so wird man folgendes finden:
Gruß Frank
Man kann also folgendes interpredieren: 3 Monate + 1 Monat. Aber Einspruch würde ich an Mellis Stelle trozdem machen. Man kann Glück haben oder nicht. Die Chancen dazu stehen 50:50.Die Übersendung des Anhörungsbogens unterbricht die Verfolgungsverjährung nicht. Ist vor Ablauf von 3 Monaten weder ein Bußgeldbescheid ergangen, noch öffentliche Klage erhoben, verjähren Verkehrsordnungswidrigkeiten tatsächlich auch in 3 Monaten. Allerdings ist man nach Ablauf der 3 Monate noch nicht "sauber". Die Gerichte billigen den Bußgeldstellen nämlich relativ lange Bearbeitungszeiträume zwischen der behördeninternen Anweisung, daß ein Bußgeldbescheid erteilt werden soll, und dessen tatsächlicher Ausfertigung und Versendung zu ([...] auch schon mal als "faktische Rückdatierung" des Bußgeldbescheids bezeichnet). Nach meiner Erinnerung ist 1 Monat Zeitdifferenz zwischen Ausstellung und Zugang des Bußgeldbescheids noch für zulässig gehalten worden. Grund: Bußgeldstellen sind chronisch überlastet und arbeiten meistens nur wenige Tage vor Verjährungseintritt die Bußgeldverfahren ab. Also: Erstmal abwarten.
Gruß Frank