öhm wegen einem einspruch bezüglich eines knöllchens ein fahrtenbuch führen ?
ich werd heute mal ein schreiben aufsetzen und abschicken.
mehr als schiefgehen kann es ja nicht
Verfolgungverjährung
Hallo
Also das mit dem Fahrtenbuch ist meiner bescheidenen Meinung nach an dieser Stelle Humbug. Es geht einzig darum, ob die Sache verjährt ist oder nicht, das muss sich die Behörde schlussendlich an die Backe schmieren. Da kann keiner mit einem Fahrtenbuch winken.
Das Fahrtenbuch als "Druckmittel" gibt's für andere Fälle:
Wir haben in D keine "Halterhaftung". Das bedeutet, wenn z.B. nach einem Rotlichtverstoss der Fahrer nicht ermittelt werden kann (Sonnenbrille 8) , tief gezogenes Baseballcap, gerade am bücken....) und der Halter "vergessen" hat wem er am fraglichen Tag gerade das Auto verliehen hat (oder er zwar das Foto gezeigt bekommt, er dazu aber nicht aussagt, weil er z.B. einen Angehörigen nicht belasten muss) kann nach hiesigem Recht niemand bestraft werden.
Kommt das öfters vor, ist die Behörde schnell mit der Auflage ein Fahrtenbuch zu führen da.
Hoffe etwas Licht in's Dunkle gebracht zu haben,
DeMixx
@Melli: Berichte bitte, wie die Geschichte ausgegangen ist. Gruß nach Hockene!
Also das mit dem Fahrtenbuch ist meiner bescheidenen Meinung nach an dieser Stelle Humbug. Es geht einzig darum, ob die Sache verjährt ist oder nicht, das muss sich die Behörde schlussendlich an die Backe schmieren. Da kann keiner mit einem Fahrtenbuch winken.
Das Fahrtenbuch als "Druckmittel" gibt's für andere Fälle:
Wir haben in D keine "Halterhaftung". Das bedeutet, wenn z.B. nach einem Rotlichtverstoss der Fahrer nicht ermittelt werden kann (Sonnenbrille 8) , tief gezogenes Baseballcap, gerade am bücken....) und der Halter "vergessen" hat wem er am fraglichen Tag gerade das Auto verliehen hat (oder er zwar das Foto gezeigt bekommt, er dazu aber nicht aussagt, weil er z.B. einen Angehörigen nicht belasten muss) kann nach hiesigem Recht niemand bestraft werden.
Kommt das öfters vor, ist die Behörde schnell mit der Auflage ein Fahrtenbuch zu führen da.
Hoffe etwas Licht in's Dunkle gebracht zu haben,
DeMixx
@Melli: Berichte bitte, wie die Geschichte ausgegangen ist. Gruß nach Hockene!
- Dieselwiesel
- Alteingesessener
- Beiträge: 354
- Registriert: 7. Januar 2003 14:27
Also mein Frauchen ist geblitzt worden nun kam eine Anhörung 40 EUR und ein Pünktchen, naja ist nicht weiter schlimm ich habe erstmal angegeben das ich nicht gefahren bin, so nun ists schon ein Monat her.
Mal sehn was weiter passiert
Gruß Ronald
Mal sehn was weiter passiert
Gruß Ronald
Octi Style," Stonegreymetallic, 110PS TDI wird verkauft".
Frauchens Octi ist nun aktuell silbermetallic, bis auf Chip original mit AHK
Frauchens Octi ist nun aktuell silbermetallic, bis auf Chip original mit AHK
Hallo Dieselwiesel!
Glaub' mir, das ist nicht lustig. Ein Kollege durfte eines führen, der hat gejammert. So ein Dreck. Na ja, jetzt muss er keines mehr führen, jetzt hat er nämlich keinen Lappen mehr. Schei** rote Ampeln.
Bye
DeMixx
(der übrigens der Meinung ist, dass die hiesigen Bussgeldandrohungen viel zu lasch sind. Nicht dass oben einer was falsch versteht)
Hm, wenn dein Frauchen punktemäßig unbelastet ist, würde ich ganz schnell Angaben machen und die 40 Doppelmark zahlen. Denn du bist der Kandidat für's Fahrtenbuch. Wenn nicht jetzt, dann beim nächstenmal. Und möglicherweise willst du dann wegen der Schwere des Verstosses nix sagen. Dann hast du dein Fahrtenbuch sicher.Dieselwiesel hat geschrieben:Also mein Frauchen ist geblitzt worden nun kam eine Anhörung 40 EUR und ein Pünktchen, naja ist nicht weiter schlimm ich habe erstmal angegeben das ich nicht gefahren bin, so nun ists schon ein Monat her.
Mal sehn was weiter passiert
Gruß Ronald
Glaub' mir, das ist nicht lustig. Ein Kollege durfte eines führen, der hat gejammert. So ein Dreck. Na ja, jetzt muss er keines mehr führen, jetzt hat er nämlich keinen Lappen mehr. Schei** rote Ampeln.
Bye
DeMixx
(der übrigens der Meinung ist, dass die hiesigen Bussgeldandrohungen viel zu lasch sind. Nicht dass oben einer was falsch versteht)
Hallo Melli.
Hier der Verfahrensablauf, der nach einer festgestellten Geschwindigkeitsübertretung in der Regel (Ausnahmen soll es immer geben) durch die jeweilige Verfolgungsbehörde (Polizei, Stadtverwaltung, Bußgeldbehörden) erfolgt.
Es wird zunächst seitens der Verfolgungsbehörde davon ausgegangen, dass der Halter gleich Fahrer zum Zeitpunkt des festgestellten Verstoßes war. Folglich wird dem Halter zunächst ein Anhörungsbogen zugesandt, in dem zu lesen ist, welche Ordnungswidrigkeit ihm zur Last gelegt wird. Mit dem Zustellen dieses Anhörungsbogen an den Halter wird auch die Verjährungsfrist unterbrochen. Zunächst nur für diesen, nicht für die Person, die möglicherweise das Fahrzeug gefahren hat.
frankw hat hier mit seinem Zitat etwas durcheinander gebracht. Wenn man die von DeMixx gepostete Seite richtig durchliest, wird man dies hier auch bestätigt finden.
Zitat:
§ 33 OWiG enthält einen Katalog von Unterbrechungshandlungen. Die Aufzählung ist abschließend.
Die Verjährung wird unterbrochen durch die erste Vernehmung des Betroffenen, die Bekanntgabe, daß gegen ihn das Ermittlungsverfahren eingeleitet ist,........
..........Die Verjährung wird unterbrochen durch Versendung des Anhörungsbogens, auch bei einem EDV-Anhörungsbogen, sowie durch schriftliche Anhörung;
Zitatende
Durch das Zusenden des Anhörungsbogens wird dem Halter die Möglichkeit gegeben, Stellung zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu beziehen. Er kann hier auch den Fahrer benennen, der tatsächlich das Fahrzeug geführt hat. Gegenüber den Verwandten 1. Grades kann er sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen.
Hat der Halter den Verstoß zugegeben, dürfte der weitere Verfahrensweg klar sein. Gibt er den Verstoß nicht zu und benennt auch keine andere Person als den verantwortlichen Fahrer, wird die Verfolgungsbehörde zunächst die notwendigen Ermittlungen beim Halter veranlassen. Dies war jedoch bei Dir offensichtlich nicht der Fall oder Du hast versäumt, uns dies mitzuteilen.
Hat der Halter seinen Anhörungsbogen jedoch nicht zurück gesandt, kann die Verfolgungsbehörde zunächst ebenfalls die erforderlichen Ermittlungen veranlassen oder gleich einen Bußgeldbescheid erlassen in der Annahme, dass sich der Halter nicht zur Sache äußern wollte.
Du müsstest Dich also zunächst mal daran erinnern, ob zu einem früheren Zeitpunkt (das Datum wäre wichtig) an Dich als Halter ein Anhörungsbogen gesandt wurde. Bist Du nicht Halter dieses Fahrzeuges, dann hängt die Verjährung davon ab, wann der tatsächliche Halter der Verfolgungsbehörde Deine Personalien preisgegeben und die Behörde an Dich den Bescheid gesandt hat. Ab dem Datum der Zusendung wäre in diesem Fall die Verjährung unterbrochen.
Wenn Dein Bescheid vom 01.07.04 gewesen ist und ich davon ausgehe, dass die Verfolgungsbehörde auch die Verjährungsfristen kennt, ist anzunehmen, dass Du auch der Halter bist. Überlege also genau nach.
Gruß Octipus
Hier der Verfahrensablauf, der nach einer festgestellten Geschwindigkeitsübertretung in der Regel (Ausnahmen soll es immer geben) durch die jeweilige Verfolgungsbehörde (Polizei, Stadtverwaltung, Bußgeldbehörden) erfolgt.
Es wird zunächst seitens der Verfolgungsbehörde davon ausgegangen, dass der Halter gleich Fahrer zum Zeitpunkt des festgestellten Verstoßes war. Folglich wird dem Halter zunächst ein Anhörungsbogen zugesandt, in dem zu lesen ist, welche Ordnungswidrigkeit ihm zur Last gelegt wird. Mit dem Zustellen dieses Anhörungsbogen an den Halter wird auch die Verjährungsfrist unterbrochen. Zunächst nur für diesen, nicht für die Person, die möglicherweise das Fahrzeug gefahren hat.
frankw hat hier mit seinem Zitat etwas durcheinander gebracht. Wenn man die von DeMixx gepostete Seite richtig durchliest, wird man dies hier auch bestätigt finden.
Zitat:
§ 33 OWiG enthält einen Katalog von Unterbrechungshandlungen. Die Aufzählung ist abschließend.
Die Verjährung wird unterbrochen durch die erste Vernehmung des Betroffenen, die Bekanntgabe, daß gegen ihn das Ermittlungsverfahren eingeleitet ist,........
..........Die Verjährung wird unterbrochen durch Versendung des Anhörungsbogens, auch bei einem EDV-Anhörungsbogen, sowie durch schriftliche Anhörung;
Zitatende
Durch das Zusenden des Anhörungsbogens wird dem Halter die Möglichkeit gegeben, Stellung zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu beziehen. Er kann hier auch den Fahrer benennen, der tatsächlich das Fahrzeug geführt hat. Gegenüber den Verwandten 1. Grades kann er sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen.
Hat der Halter den Verstoß zugegeben, dürfte der weitere Verfahrensweg klar sein. Gibt er den Verstoß nicht zu und benennt auch keine andere Person als den verantwortlichen Fahrer, wird die Verfolgungsbehörde zunächst die notwendigen Ermittlungen beim Halter veranlassen. Dies war jedoch bei Dir offensichtlich nicht der Fall oder Du hast versäumt, uns dies mitzuteilen.
Hat der Halter seinen Anhörungsbogen jedoch nicht zurück gesandt, kann die Verfolgungsbehörde zunächst ebenfalls die erforderlichen Ermittlungen veranlassen oder gleich einen Bußgeldbescheid erlassen in der Annahme, dass sich der Halter nicht zur Sache äußern wollte.
Du müsstest Dich also zunächst mal daran erinnern, ob zu einem früheren Zeitpunkt (das Datum wäre wichtig) an Dich als Halter ein Anhörungsbogen gesandt wurde. Bist Du nicht Halter dieses Fahrzeuges, dann hängt die Verjährung davon ab, wann der tatsächliche Halter der Verfolgungsbehörde Deine Personalien preisgegeben und die Behörde an Dich den Bescheid gesandt hat. Ab dem Datum der Zusendung wäre in diesem Fall die Verjährung unterbrochen.
Wenn Dein Bescheid vom 01.07.04 gewesen ist und ich davon ausgehe, dass die Verfolgungsbehörde auch die Verjährungsfristen kennt, ist anzunehmen, dass Du auch der Halter bist. Überlege also genau nach.
Gruß Octipus
erstmal vielen dank für die zahlreichen antworten
also, ich bin halterin des fahrzeuges und bin acuh zurecht geblitzt worden, keine frage.
soweit ich weiss, habe ich damals keinen anhörungsbogen erhalten.
hundertpro sicher bin ich mir aber (gerade nach deiner mail octipus) nicht mehr.
wir werden sehen, ich habe heute den einspruch schriftlich abgeschickt.
wenn die sagen,d ass es nicht verjährt ist (warum auch immer, oder weil ich den anhörungsbogen doch bekommen habe), dann zahl ich den betrag und fertig. wenn nicht, habe ich glück gehabt.
mit dem fahrtenbuch wäre mir in diesem fall mehr als suspekt und überzogen. aber selbst wenn, ist es auch egal, weil ich nicht mehr im rheinland wohne (bin auf der a57 geblitzt worden) und nun auch zug fahre
ich werde berichten, wie es ausgegangen ist.
vielen dank und grüße
melanie
also, ich bin halterin des fahrzeuges und bin acuh zurecht geblitzt worden, keine frage.
soweit ich weiss, habe ich damals keinen anhörungsbogen erhalten.
hundertpro sicher bin ich mir aber (gerade nach deiner mail octipus) nicht mehr.
wir werden sehen, ich habe heute den einspruch schriftlich abgeschickt.
wenn die sagen,d ass es nicht verjährt ist (warum auch immer, oder weil ich den anhörungsbogen doch bekommen habe), dann zahl ich den betrag und fertig. wenn nicht, habe ich glück gehabt.
mit dem fahrtenbuch wäre mir in diesem fall mehr als suspekt und überzogen. aber selbst wenn, ist es auch egal, weil ich nicht mehr im rheinland wohne (bin auf der a57 geblitzt worden) und nun auch zug fahre
ich werde berichten, wie es ausgegangen ist.
vielen dank und grüße
melanie
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