Geschwindigkeitsindex und Papiere

Zur Technik des Octavia II
Sgt.Paula
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Re: Geschwindigkeitsindex und Papiere

Beitrag von Sgt.Paula »

deswegen, deswegen ist das thema ja alles geklärt....
chacka2k

Re: Geschwindigkeitsindex und Papiere

Beitrag von chacka2k »

2easy hat geschrieben: Ich habe mir W Reifen geholt für meinen RS und der Händler hat mir au net gesagt ich darf die net fahren.
Es geht ja nicht drum, ob er sie fahren darf oder nicht, sondern ob sie eingetragen werden müssen.
IMHO wird in den Papieren NUR die Reifengrösse eingetragen, d.h. wenn einmal 225/40 R18 eingetragen sind, dann darf ich sämtliche Reifen dieser Größe fahren, die:

1) den passenden Gewichtsindex für mein Fahrzeug haben
=> anderenfalls geht wieder zum Tüv und es wird "abgelastet",
d.h. in den Papieren wird ein geringeres zulässiges Gesamtgewicht eingetragen

2) den passenden Geschwindigkeitsindex für mein Fahrzeug haben
=> Ausnahme Winterreifen, diese dürfen auch mit niedrigerem Index
gefahren werden, solange eine Warnung im Sichtfeld des Fahrers
angebracht ist.

Mfg Frank
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2easy
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Re: Geschwindigkeitsindex und Papiere

Beitrag von 2easy »

Also wie gesagt ich habe jetzt 225/40 92W statt 92Y Reifen. Der Händler meinte entscheidend ist das der Lastindex (also 92) stimmt. Naja nu sind die Reifen schon gekauft und montiert. Versteh nicht was da passieren könnte wenn ich eh nie schneller als 250 komme?
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chacka2k

Re: Geschwindigkeitsindex und Papiere

Beitrag von chacka2k »

Wie bereits gesagt, ging's nicht darum was beim Fahren passiert oder nicht, sondern darum ob beim nächsten TÜV Termin der Tüver nen Horst macht oder nicht.
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2easy
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Re: Geschwindigkeitsindex und Papiere

Beitrag von 2easy »

Ok Tüv is im April auf jeden Fall noch mit den Winterreifen :))
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noigelb
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Re: Geschwindigkeitsindex und Papiere

Beitrag von noigelb »

Danke für die vielen Antworten,
bin jetzt doch etwas verwirrt.
Reicht es wenn, ich mir das TÜV Dokument für die Serienbereifung des Octavia 1Z auf der Skoda Homepage ausdrucke und im Fahrzeug mitführe, oder brauche ich für meine Winterreifen noch andere Dokumente, denn meine Wintereifen haben ja die gleiche Größe wie in dem TÜV Dokument angegeben?
Darf ich Sommerreifen mit 225/18 92W fahren, oder doch nur Y wie im Schein eingetragen?
Sven2
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Re: Geschwindigkeitsindex und Papiere

Beitrag von Sven2 »

1. Winterreifen:
Schau nach, welche Felgengröße eingeschlagen ist:
6x16 -> kein Problem. COC oder andere Herstellerbescheinigung ist nicht zwingend mitzuführen, hilft aber, wenn die Rennleitung wider Erwarten stressen sollte.
6,5x16 -> Eintragen lassen, ansonsten kein Versicherungsschutz.

2. Sommerreifen:
225/40R18 92W nur mit Eintrag. Keine Ahnung, weshalb ab Werk erst mal nur die Semi-Rennreifen eingetragen sind. Technisch spricht nichts gegen die Verwendung der W-Reifen. In 17' ist W sogar ab Werk vorhanden!
Aber: Gesetz ist Gesetz.
Stress mit der Rennleitung: Eher unwahrscheinlich, aber bei der nächsten HU vorprogrammiert. Ich kanns nur noch mal wiederholen: Ohne Eintrag kann die Versicherung Leistungen verweigern.

Generell:
Händlerkompetenz: Die nehmens gern weniger genau: Hatte einmal von einer Vertragswerkstatt auf einen 220 km/h schnellen PKW H-Sommerreifen aufgezogen bekommen.
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Re: Geschwindigkeitsindex und Papiere

Beitrag von noigelb »

Danke für die Info,
dann werde ich mir für den Sommer natürlich Y Reifen zulegen, wie auch schon aufgezohgen sind, ist zwar sinnlos, Skoda brigt nun mal keine 300kmh, aber Gesetz ist Gesetz.
Auf dem ECC Certificate habe ich auf der Rückseite als einziges Dokument die Eintragung
205/55 R16 91H M+S 6Jx16 ET50 gefunden, das sind meine Winterreifen und Felgen, dieses Dokument lege ich mir ins Handschuhfach, und der Fisch ist geputzt.
Danke für die Hilfe.
Benötige ich auf dem Kombiinstrument noch einen Aufkleber, daß ich mit den Winterreifen höchstens 210 fahren darf, oder reicht es, wenn ich im Bordcomputer die Winterreifenwarnung mit 210kmh reinmache?
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v_max Aufkleber

Beitrag von Sven2 »

Zitieren wir mal §36 der StVO:

... Bei Verwendung von M+S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch
1. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
2. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
...

Ist wieder mal so richtig schön wachsweich formuliert: Da steht nichts von permanent vorhandenem v_max Hinweis. Wenn Rennleitung oder Grünkittel stressen, obliegt es Dir, denen die Funktion der MFA zu erklären.
Ich persönlich habe mich auf die ganz sichere Seite begeben und einen v_max Aufkleber am Armaturenbrett angebracht.
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2easy
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Re: Geschwindigkeitsindex und Papiere

Beitrag von 2easy »

gut da steht aber auch wieder so wachsweich

[i]1Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen.[/i]

typisch Gesetzgeber :)
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