zum Thema von kabottke das die Polizei bei euch das nicht gern sieht, wenn jemand mit Standlicht fährt,also wenn ich korrekt nach der STVO gehe bezieht sich § 17/II indem steht das mit Standlicht allein nicht gefahren werden darf eindeutig auf §17/1 worin von dunkelheit die Rede ist, somit ergibt sich auf Nachfrage bei einem Verkehrsrechtslehrer einer Polizeifachschule, daß das Fahren nur mit Standlicht am Tage (hell) weder verboten ist noch eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Sehrwohl ist es aber in Verbindung mit Nebelscheinwerfern eine Ordnungswidrigkeit, welche mit Geldbuße bedroht ist.
Also lasst euch kein Geld abknöpfen, wo es nicht rechtens ist, wen bitte soll den Standlicht am Tage auch blenden?
Bin aber auch schon öfters mit Lichthupe von anderen Fahrern "begrüßt" worden, weil ich eigentlich immer am Tage nur mit Standlicht fahre.
Vielleicht hat es diese zu sehr geblendet.
Gruß mm-silly