Maximale Anhängelast

Zur Technik des Octavia II
Gibetto14

Maximale Anhängelast

Beitrag von Gibetto14 »

Hallo,

ich habe mir ne Kupplung anbauen lassen und möchte gern einen Wohnwagen ziehen, der 1300Kg zul. Gesamtgewicht hat.
Laut Fahrzeugschein darf ich nur 1200Kg ziehen, in der Bedienungsanleitung steht widerum 1200 bis 12% Steigung und 1400 bis 8% Steigung. jetzt habe ich mal mit SAD telefoniert und man gab mir ein TÜV-Teilegutachten durch.
Mein :P ist damit zum Tüv und der hat es mal rausgekramt, es gibt Einschränkungen zwecks Kühler denn dieser muß größer als der normale sein und eine bestimmte Teilenummer haben. Nach Check meines Wagens durch den :P stellte mann fest, dass ich schon einen größeren Kühler habe sogar größer als der geforderte, mein :P meint der geforderte Kühler ist garnicht mehr bestellbar. Doch jetzt kommt es der Tüv will nur mit dem besagten Kühler eintragen.

Habt ihr das irgendwie eingetragen bekommen und wenn ja wie?
Bitte gebt reichlich Tipps, denn leider ist ein Wohni mit 1200 Kg zu klein für 4 Personen.
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Escape
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Re: max. Anhängelast

Beitrag von Escape »

Fahr mal zu einem anderen TÜV. Versuch macht kluch. Oder so.
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Boe
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Re: max. Anhängelast

Beitrag von Boe »

Und lasse Dir vom :) SCHRIFTLICH bestätigen, daß es diesen Gutachtenkühler nicht mehr gibt, und Du bereits den Nachfolger (grösser) drin hast. Bei einem netten TÜV-Menschen wirst Du keinerlei Probleme haben
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Re: max. Anhängelast

Beitrag von Monty »

Oder versuche es andersherum: Dir fehlen ja nur 25 kg (1200 zul. Gew. + Stützlast = 1275 kg). Wenn du nun den Wohnwagen Ablasten lässt auf 1275 kg max. zul. Gewicht wärst du auch aus dem Schneider und könntest auch ruhig auf einer >8% Strecke von der Rennleitung kontrolliert werden.
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max. Anhängelast sm 1.4 TSI

Beitrag von VernunftOcti »

Hallo,

der 1.4 TSI (Combi, Schalter) hat laut Skoda.de 1200 bei 12% und 1400kg bei 8%.

Etwas mehr wäre für mich auch gut - auch wenn ich nur sehr selten einen Hänger ziehe.

Der Golf Variant hat beim gleichen Motor 1300/1600kg - das wäre schon klasse.

Das Auto kommt erst noch - weiß jemand ob man da einen etwas höheren Wert gleich bei der Fahrzeuganmeldung mit eingetragen bekommen könnte?
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Gibetto14

Re: max. Anhängelast

Beitrag von Gibetto14 »

So war heute bei der Dekra und die tragen es zwar ein aber das nützt mir nichts,
sie beziehen sich auf das Teilegutachten vom Tüv, und das bezieht sich auf die orginale AHK.
Die hat einen D_Wert von 11,... meine Westfalia hat einen D-Wert von 9,6 :motz:
Ich habe ihm dann gesagt wenn ich das dann sowieso nicht ziehen darf oder kann braucht er es auch nicht eintragen und ich spare mir die 78,... €.
Schöne Sch......e

Ich darf aber mit einer AHK die einen D-Wert von 9,6 hat auf mein Fahrzeug bezogen 1409,... Kg ziehen.
Reignman
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Re: max. Anhängelast

Beitrag von Reignman »

hi,

zieh das Ding trotzdem. Die Strafe bei ein paar Prozent überschreiten der Anhängelast beläuft sich im unteren Bereich ab 10€. Liues dich mal im Netz schlau, is wirklich überschaubar wenn es nur um ein paar kg geht.
VernunftOcti
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Re: max. Anhängelast

Beitrag von VernunftOcti »

Die Frage ist eher, was wiegt der Wohnwagen tatsächlich? Erst mal auf die Waage gehen.

Maßgebend ist bei der Anhängelast immter das tatsächliche Gewicht des Anhängeres, und nicht sein zulässiges Gesamtgewicht.

So kannst du z.B. ohne Probleme einen KFZ Anhänger mit ca. 800 kg Leergewicht und einem Zulässigen Gesamtgewicht von ca. 2,5 Tonnen ziehen. Aber nur, solange das Ding leer ist oder vielleicht ein Motorrad drauf steht. Sobald das tatsächliche Gewicht hinten dran deine Anhängelast zzgl. PKW Stützlast übersteigt ist Schluß mit ziehen.

Aber Achtung, zu sagen dann wird halt alles in den PKW + Dachbox(en) gepackt kann auch schief gehen. Zum einen ist die Zuladung begrenzt - da liegt der Octi mit ca. 580kg ganz gut - zum anderen ist oft auch ein "maximales Zuggesamtgewicht" in den Papieren eingetragen - das heißt es gibt eine Maximalgrenze für PKW+Passagiere+Gepäck+Anhänger, die oft deutlich unter dem kumulierten Zulässigen Gesamtgewicht liegt.
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Re: max. Anhängelast

Beitrag von VernunftOcti »

Noch eine Ergänzung:

Ich weiß nicht wie alt du bist, aber solltest du in den Genuß des neuen EU-Führerscheinerwerbs gekommen sein und die Klasse B erworben haben, dann ist noch etwas weiteres zu beachten.

Mit der Klasse B darf nur ein Zuggesamtgewicht von max. 3500kg bewegt werden. Hier zählt verwirrenderweise aber das zulässige Gesamtgewicht (zgg). Bei 1910kg zgg für den Octi und 1400 für den Wohnwagen reichts grad so noch. Mit einem 1600kg zgg Wohnwagen wär das dann, selbst wenn er tatsächlich nur 1300 wiegt ein Verstoß. Und der ist heftig - Fahren ohne Fahrerlaubnis! :cry:
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Escape
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Re: max. Anhängelast

Beitrag von Escape »

... und nicht vergessen: Wohnwagenhersteller (wie Bootshersteller auch :motz: ) schönen die Gewichte ganz gern. Das angegebene Leergewicht ist meistens falsch! Der Anhänger ist schwerer, oft reicht schon die Bettwäsche, um das zGG zu erreichen. Gasflaschen, Wassertank, Bierdosen... Wie leicht ist man 200 kg drüber. Und das liegt dann nicht mehr im 10-Euro-Bereich, das heißt dann ausladen oder stehenbleiben. Da hilft denn auch kein papiertechnisches Ablasten des Anhängers mehr. Es hilft nur, den Anhänger auszuwiegen, um zu sehen, was noch geht. Dass man zunächst den Zugwagen möglichst auslastet, sollte klar sein.

Und dann beachte man, so man an die Grenzen geht, noch die Achslasten. Das ist auch eine Falle...
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