Klausi2009 hat geschrieben:Hallo,
kann man eigentlich bei so langen Lieferzeiten vom Vertrag zurücktreten, ohne finanzielle Nachteile?
Hallo,
es kommt darauf an, was in deinem Vertrag steht. Ich vermute mal, daß, so wie allgemein üblich, ein unverbindlicher Liefertermin vereinbart wurde. Diesen kann der Händler um 6 Wochen überschreiten. Nach diesen 6 Wochen kannst du dem Händler mahnen und eine Frist (z.B. 10 Tage) für die Lieferung setzen. Wenn dies ohne Erfolg ist, mußt du ein zweites Mal, wieder mit Fristsetzung, mahnen. Und erst wenn der Händler diese zweite Mahnung hat verstrichen lassen, kannst du vom Vertrag zurücktreten. Allerdings sollte man solch ein Vorgehen gerichtsfest machen, also schriftlich und nachweisbar (z. B. per Einschreiben).
Gruß