Wichtig!!! Gewährleistung
- Mac.t
- Alteingesessener
- Beiträge: 366
- Registriert: 4. März 2004 14:06
- Modell: 1Z
- Bauart: Combi
- Baujahr: 2006
- Modelljahr: 0
- Motor: 2,0 FSI
- Kilometerstand: 99300
- Spritmonitor-ID: 0
Wichtig!!! Gewährleistung
Habe ein großes Problem. Habe im februar meinen Octavia gebraucht gekauft EZ. 05.2000. Nun ist mir aufgefallen das auf der beifahrerseite der microschalter defekt ist. Habe das scnön länger bemerkt aber nie als defekt war genommen. Nun soll ich den Schalter selber zahlen Einbau übernimmt das Autohaus. Ist das rechtens? soll ich mir das gefallen Lassen immerhin sind das noch ca.100€.
Bitte gebt mir tipps
Danke mac
Bitte gebt mir tipps
Danke mac
2.0l FSI Elegance Combi EZ 05.2006, Soundsystem mit Audience, Xenon
Moinsen
Garantie gibt es nicht mehr
heisst jetzt Sachmängelhafttung oder so
das bedeutet dass der Händler (Verkäufer) gewährleistet dass dein Auto (Kaufgegenstand) zum Zeitpunkt der Übergabe Mängelfrei ist
Die gesetzliche Frist beträgt normalerweise zwei Jahre wird aber i.d.R. von Seiten des Verkäufers auf ein Jahr begrenzt!
WICHTIG ist die BEWEISLASTUMKEHR
Innerhalb der ersten 6 Monate MUSS der Verkäufer beweisen dass der Gegenstand Mängelfrei war und du den Mangel durch dein dummes Verhalten verursacht hast;
in den anderen 6 Monaten MUSST DU beweisen, dass der Gegenstand (Auto) schon zu Beginn (Übergabe) fehlerhaft war (= für einen Normale schlicht nicht zu erfüllen!!)
In deinem Fall MUSS der Verkäufer (Autohaus) den Schaden regeln (Achtung dies ist keine Kulanz (=freiwillige Leistung, ohne gesetzliche Grundlage ) des Autohauses.
Sollte sich das Autohaus weiter weigern, frag doch mal nach der Adresse des Ombudsmann der zuständigen KFZ-Innung für den besagten Betrieb.
Ich sage dir diese Frage wirkt Wunder!!
Der Ombudsmann der Innung ist wegen solcher Fälle speziell von der KFZ-Innung geschaffen worden (kostet dir auch nix, jedenfalls bei uns in Westniedersachsen)
Ich hoffe das hilft ein wenig weiter
Gruss
Johannes
Garantie gibt es nicht mehr
heisst jetzt Sachmängelhafttung oder so
das bedeutet dass der Händler (Verkäufer) gewährleistet dass dein Auto (Kaufgegenstand) zum Zeitpunkt der Übergabe Mängelfrei ist
Die gesetzliche Frist beträgt normalerweise zwei Jahre wird aber i.d.R. von Seiten des Verkäufers auf ein Jahr begrenzt!
WICHTIG ist die BEWEISLASTUMKEHR
Innerhalb der ersten 6 Monate MUSS der Verkäufer beweisen dass der Gegenstand Mängelfrei war und du den Mangel durch dein dummes Verhalten verursacht hast;
in den anderen 6 Monaten MUSST DU beweisen, dass der Gegenstand (Auto) schon zu Beginn (Übergabe) fehlerhaft war (= für einen Normale schlicht nicht zu erfüllen!!)
In deinem Fall MUSS der Verkäufer (Autohaus) den Schaden regeln (Achtung dies ist keine Kulanz (=freiwillige Leistung, ohne gesetzliche Grundlage ) des Autohauses.
Sollte sich das Autohaus weiter weigern, frag doch mal nach der Adresse des Ombudsmann der zuständigen KFZ-Innung für den besagten Betrieb.
Ich sage dir diese Frage wirkt Wunder!!
Der Ombudsmann der Innung ist wegen solcher Fälle speziell von der KFZ-Innung geschaffen worden (kostet dir auch nix, jedenfalls bei uns in Westniedersachsen)
Ich hoffe das hilft ein wenig weiter
Gruss
Johannes
- Mac.t
- Alteingesessener
- Beiträge: 366
- Registriert: 4. März 2004 14:06
- Modell: 1Z
- Bauart: Combi
- Baujahr: 2006
- Modelljahr: 0
- Motor: 2,0 FSI
- Kilometerstand: 99300
- Spritmonitor-ID: 0
ich danke euch für eure Hilfe.
Habe das problem schon geklärt.
Bei mir steht mit einer einjährigen Gewährleistung des Verkäufers für Sachmängel zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs verkauft.
Alle anfallenden Mängel sind unverzüglich mitzuteilen.
Habe es zu spät gemeldet.
gruß mac :motz:
Habe das problem schon geklärt.
Bei mir steht mit einer einjährigen Gewährleistung des Verkäufers für Sachmängel zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs verkauft.
Alle anfallenden Mängel sind unverzüglich mitzuteilen.
Habe es zu spät gemeldet.
gruß mac :motz:
2.0l FSI Elegance Combi EZ 05.2006, Soundsystem mit Audience, Xenon
-
- Alteingesessener
- Beiträge: 515
- Registriert: 23. Juni 2004 21:11
Seitens des Gesetzgebers wird unterstellt, dass ein Gegendstand schon bei Übergabe mangelhaft war. Die Sachmängelhaftung greift nur nicht, wenn Dir der Mangel bei Übergabe nicht bekannt war. War er ja nicht. Also gehe hin und frage nach dem Ombudsmann. Da die 6 Monate, in denen die Beweislastumkehr gilt, fast vorbei sind, lass Dir das Angebot des Autohauses schriftlich geben, damit Dir niemand sagen kann, Du seist nach der Frist gekommen.
nach dem heutigen Recht kommt das Autohaus nicht um eine Haftung herum.
nach dem heutigen Recht kommt das Autohaus nicht um eine Haftung herum.
- mastermind
- Alteingesessener
- Beiträge: 150
- Registriert: 23. März 2004 08:08
Moin, moin,
Henry
woodeye be carefull
also Daniel wollte glabe ich eigentlich sagen, dass die Sachmängelhaftung nicht greift, wenn der Mangel bei Übergabe bekannt war.Daniel aus'm Volkstreff hat geschrieben: Die Sachmängelhaftung greift nur nicht, wenn Dir der Mangel bei Übergabe nicht bekannt war. War er ja nicht.
Henry
woodeye be carefull
=>>L&K 1,9 TDl, EZ 07/01, black magic, Innen: Serie-mehr geht nicht-, Aussen: ABT Fahrwerk mit Koni gelb, 225*45 ZR17 auf BBS RS769, Sebering 2*90 ESD und 97KW powered by DigiTech<<=
also mac.t lass dich von deinem verkäufer net belabern. der MUSS das reparieren wenn du in den ersten 6 monaten da bist.
das ist gesetzlich so geregelt. würd mich da auf nix einlassen, lass es dir schriftlich geben das er es nicht repariert und geh zu diesem ombudsmann der vorgeschlagen wurde.
das ist gesetzlich so geregelt. würd mich da auf nix einlassen, lass es dir schriftlich geben das er es nicht repariert und geh zu diesem ombudsmann der vorgeschlagen wurde.
Pioneer 88RS
Audison VRX 4.300
A25G + AA165V
JL Audio 13w6v2 @ Audison VRX 1.500
Einige Caps und Zusatzbatt.
Audison VRX 4.300
A25G + AA165V
JL Audio 13w6v2 @ Audison VRX 1.500
Einige Caps und Zusatzbatt.
-
- Alteingesessener
- Beiträge: 515
- Registriert: 23. Juni 2004 21:11