Neue Felge, gibt es Probleme mit ET und TÜV
Neue Felge, gibt es Probleme mit ET und TÜV
Hallo
ich fahre zur Zeit 8x18 ET50 mit 225/40 auf VW Karthoum Felge, mit 30mm Eibach Tieferlegung, alles vom TÜV abgenommen
http://picasaweb.google.de/boxster36/Fa ... 0203933218
Da es mal wieder Zeit für Veränderung wird, habe ich mich jetzt für die Proline PO- CMP Felge entschieden, auch 8x18 aber ET 42, demzufolge steht der Reifen/ Felge etwa 8mm weiter raus.
http://www.plw.eu/Deutsch/ALUFELGEN/Lei ... alerie.htm
Im Gutachten steht folgender Eintrag, der mir Kopfschmerzen bereitet:
K1a: Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Laut neuem EU Recht darf jetzt der Reifen nicht mehr über dem Kotflüger herausstehen, früher, nach deutschen Recht, war die Lauffläche des Reifens das Maß aller Dinge.
Hat eventuell jemand schon Erfahrungen dazu gesammelt, wie bitte soll ich Frontschürze weiter Ausstellen, oder passt alles auch ohne weiter Maßnahmen?
Hier noch mal der Link zur ABE: http://www.plw.eu/plwdaten/gutachten/00132216.pdf
ich fahre zur Zeit 8x18 ET50 mit 225/40 auf VW Karthoum Felge, mit 30mm Eibach Tieferlegung, alles vom TÜV abgenommen
http://picasaweb.google.de/boxster36/Fa ... 0203933218
Da es mal wieder Zeit für Veränderung wird, habe ich mich jetzt für die Proline PO- CMP Felge entschieden, auch 8x18 aber ET 42, demzufolge steht der Reifen/ Felge etwa 8mm weiter raus.
http://www.plw.eu/Deutsch/ALUFELGEN/Lei ... alerie.htm
Im Gutachten steht folgender Eintrag, der mir Kopfschmerzen bereitet:
K1a: Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Laut neuem EU Recht darf jetzt der Reifen nicht mehr über dem Kotflüger herausstehen, früher, nach deutschen Recht, war die Lauffläche des Reifens das Maß aller Dinge.
Hat eventuell jemand schon Erfahrungen dazu gesammelt, wie bitte soll ich Frontschürze weiter Ausstellen, oder passt alles auch ohne weiter Maßnahmen?
Hier noch mal der Link zur ABE: http://www.plw.eu/plwdaten/gutachten/00132216.pdf
- Pimp-Styla
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Re: Neue Felge, gibt es Probleme mit ET und TÜV
Passt aber immer noch.Selbst 8x18" ET 35 bekommst Du eingetragen.Und diese steht widerum 7 mm weiter als die ET42 raus.Mit den ganzen Vorschriften im Gutachten muß man nicht immer ganz so genau sein.Es reicht wenn Du vorne die obere Schraube der Radhauschale rausdrehst und an der Hinterachse die Lasche umlegst.Damit fährst Du sicher.
Re: Neue Felge, gibt es Probleme mit ET und TÜV
Hallo
ich wollte mich nur noch mal melden, habe jetzt alles Erledigt, habe mich für die CMS C14 entschieden, in 8x18 ET41, Abnahme ohne Probleme, moch mal vielen Dank.
http://picasaweb.google.de/boxster36/Fe ... 7408641986
http://www.cmswheels.de/de/produkte/C14
ich wollte mich nur noch mal melden, habe jetzt alles Erledigt, habe mich für die CMS C14 entschieden, in 8x18 ET41, Abnahme ohne Probleme, moch mal vielen Dank.
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- djsaibot
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Was sagt der TÜV zu ET45 oder ET48?
Hallo Leute,
Ich habe mich nun endlich für eine Felgengröße entschieden jedoch kommt jetzt mein neues Problem.
Die Einpresstiefe!
Ich hätte gerne 8x18“ Felgen mit 225/40 Reifen, jedoch ist dies Größe nur mit einer ET 50 ohne weitere Umbauten möglich. Es gibt aber nur sehr wenige Felgen mit solch großer ET. Häufiger sieht man ET45 oder 48
Es gibt hier so viele Leute im Forum die mit dieser Felgen/Reifenkombination und einer kleineren ET als 50 fahren ohne das sie Umbauten vorgenommen haben. Ich habe aber bedenken dass wenn ich mit den Felgen dann zum TÜV fahre, ich die nicht eingetragen bekomme.
Mein Auto: Octavia Fl Elegance 2.0TDI
mfg
Tobi
Ich habe mich nun endlich für eine Felgengröße entschieden jedoch kommt jetzt mein neues Problem.
Die Einpresstiefe!
Ich hätte gerne 8x18“ Felgen mit 225/40 Reifen, jedoch ist dies Größe nur mit einer ET 50 ohne weitere Umbauten möglich. Es gibt aber nur sehr wenige Felgen mit solch großer ET. Häufiger sieht man ET45 oder 48
Es gibt hier so viele Leute im Forum die mit dieser Felgen/Reifenkombination und einer kleineren ET als 50 fahren ohne das sie Umbauten vorgenommen haben. Ich habe aber bedenken dass wenn ich mit den Felgen dann zum TÜV fahre, ich die nicht eingetragen bekomme.
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Skoda Octavia 1Z 2.0TDI Elegance Black Magic Perleffekt/Ivory-Beige
Änderungen:
30/30 Weitec Tieferlegung
18" Alus
Tachoinszenierung
LED Kennzeichenbel.
LED Standlichter
Sub. im Kofferraum
Ambientebeleuchtung im Innenspiegel
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- Domino
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Re: Was sagt der TÜV zu ET45 oder ET48?
drauf machen, eintragen lassen, spaß haben.
geht ohne probleme
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-----> Domino´s O2 Facelift...[Seite 14] <-----
- Chris80
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Re: Was sagt der TÜV zu ET45 oder ET48?
Wüde ich so unterschreiben.
O² Combi 2.0FSI MJ`07 black magic mit Dynamicpaket, Borbet LS graphit-poliert 8x18 ET35, 50mm H&R, Chromendrohre und SunSet
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Re: Neue Felge, gibt es Probleme mit ET und TÜV
Einen Thread, der sich mit derlei Fragen befasst, hat es schon.
richtig posten und garantiert erfolgreich suchen, powered by octavia-forum.de
nunmehr 100.000 fehlerfreie Kilometer auf Autogas
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- djsaibot
- Frischling
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Re: Neue Felge, gibt es Probleme mit ET und TÜV
wie siehts mit der Felge Selbitz von Frankenräder aus, die gibts nur mit ET40 bei 8x18". Das wären meine absoluten Favoriten, nur leider sind dort laut Gutachten mehrere Dinge am Fahrzeug zu tun.
Was ich auch nicht verstehe ist, die Gutachten sind ja alle Fahrzeugspezifisch (man muss ja genau sein PKW raus suchen) aber warum kann es dann dennoch sein das man trotz nicht erfüllter Auflagen die Eintragung bekommt?
Hier noch die Auflagen der Frankenräder:
22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
mfg
Tobi
Was ich auch nicht verstehe ist, die Gutachten sind ja alle Fahrzeugspezifisch (man muss ja genau sein PKW raus suchen) aber warum kann es dann dennoch sein das man trotz nicht erfüllter Auflagen die Eintragung bekommt?
Hier noch die Auflagen der Frankenräder:
22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
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Tobi
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- Ronny12619
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- Registriert: 16. Februar 2008 21:05
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Re: Neue Felge, gibt es Probleme mit ET und TÜV
Das sind Standardfloskeln, die stehen sogar in den Papieren meiner Winterräder (7x16 ET40)
-
- Frischling
- Beiträge: 6
- Registriert: 17. Mai 2005 10:39
- Modell: 1Z
- Bauart: Combi
- Baujahr: 2006
- Motor: 2.0 TFSI
- Kilometerstand: 69000
- Spritmonitor-ID: 0
225er 17" Winterreifen auf RS Combi
Hallo Octaviafans,
ich bräuchte mal eine kleine Auskunft von euch:
habe mir für meinen Octavia RS Combi Winterreifen auf Alus ersteigert:
225/45 R17 7J ET37
kann ich die ohne weiteres einbauen, oder stehen die zu weit raus und schleifen?
Muss ich dann noch zum TÜV damit und eintragen lassen?
Gruss L
ich bräuchte mal eine kleine Auskunft von euch:
habe mir für meinen Octavia RS Combi Winterreifen auf Alus ersteigert:
225/45 R17 7J ET37
kann ich die ohne weiteres einbauen, oder stehen die zu weit raus und schleifen?
Muss ich dann noch zum TÜV damit und eintragen lassen?
Gruss L