Nachverhandlung unverbindlicher liefertermin überschritten

Allgemeines und Neuigkeiten zum Octavia II
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speedy005
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Nachverhandlung unverbindlicher liefertermin überschritten

Beitrag von speedy005 »

hallo
ich wollte mal fragen ob schon jemand erfahrung hat.
bestellt habe ich im mai und liefertermin sollte juli sein,nun wird es wohl oktober werden.
laut kaufvertrag sind ja 5% drin.
meine frage was muss ich tun um den händler dazu zu bringen vom kaufpreis runter zu gehn?
schriftlich ihn auffordern zu liefern das 2 mal?
ich danke schon mal für info`s

cu
chris

Octavia II facelift 1.4 90kw elegance dachreling bestellt 05.09 liefertermin 10.09
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Master of Octavia
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Re: Nachverhandlung unverbindlicher liefertermin überschritten

Beitrag von Master of Octavia »

Erstmal mußt Du ihn schriftlich in Verzug setzen und ihm eine angemessene Nachlieferfrist gewähren. Kann er diese nicht einhalten, dann kannst Du nachverhandeln und erst dann steht Dir ein Preisnachlass zu!
Solltest Du ihn bereits in Verzug gesetzt haben und auch diese Frist kann er nicht einhalten, brauchst Du ihn nicht wieder in Verzug setzen, sondern einfach ein Schriftstück fertig machen und nett die 5% verlangen.
neuhesse
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Re: Nachverhandlung unverbindlicher liefertermin überschritten

Beitrag von neuhesse »

speedy005 hat geschrieben:bestellt habe ich im mai und liefertermin sollte juli sein,nun wird es wohl oktober werden.
laut kaufvertrag sind ja 5% drin.
Ich kenne deinen Kaufvertrag nicht. Aber ich vermute, auch bei dir kommen, wie bei den überwiegenden Teil von Neuwagenkaufverträgen, die Neuwagen-Verkaufsbedingungen von VDA, VDIK und ZDK zur Anwendung. Dort heißt es im § IV Abs. 2 Satz 2:

"Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises."

Es ist nicht die Rede, daß der Kaufpreis um 5% reduziert wird. Vielmehr mußt du gegenüber deinem Händler den dir eingetretenen Schaden wegen des Lieferverzuges geltend machen. Worin dieser Schden für dich besteht, wirst du erläutern müssen, einfache Nennung eines Betrages X sollte nicht reichen. Und dann besteht die Deckelung auf 5% bei leichter Fahrlässigkeit des Händlers.

All dies greift aber erst, wenn die Verzugsfristen (siehe auch hier) abgelaufen sind. Ein Nachlass nach Ablauf der entsprechenden Fristen steht dir nicht zu. Kannst nur versuchen etwas rauszuholen. Wobei meistens die Händler keinen Nachlass geben, eher sind Goodies möglich.

Bedenke, wenn du dich mit dem Händler nicht einigen kannst, kannst du halt nur vom Vertrag zurücktreten, dir wo anders einen Neuen bestellen und wieder warten. Das alles weiß der Händler. Also erwarte nicht all zu viel.

Ähnlich gelagerte Fragen sind hier immer mal wieder Thema. Oder hier.
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