Vertragserfüllung?

Allgemeines und Neuigkeiten zum Octavia II
picomint

Re: Vertragserfüllung?

Beitrag von picomint »

Die Aussage "technisch unmöglich" muss im Zusammenhang mit der Verhältnismäßigkeit gesehen werden. Aus der Sicht des Autohauses ist eine Nachrüstung unverhältnismäßig - das finde ich verständlich. Aus der Sicht des Kunden, für den diese Funktion das entscheidende Kaufkriterium war (bzgl. kleinstmöglicher Motorisierung), sieht das aber ganz anders aus.

Technisch muss eben das Motorsteuergerät die Funktionalität unterstützen. Sollte der 1.4 das nicht können, käme ein Komplettumbau zum 1.6 in Frage. :o Das ist aber viel zu teuer, weshalb das Autohaus eher das Fahrzeug zurücknehmen wird.
Maiki
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Re: Vertragserfüllung?

Beitrag von Maiki »

picomint hat geschrieben:Die Aussage "technisch unmöglich" muss im Zusammenhang mit der Verhältnismäßigkeit gesehen werden. Aus der Sicht des Autohauses ist eine Nachrüstung unverhältnismäßig - das finde ich verständlich. Aus der Sicht des Kunden, für den diese Funktion das entscheidende Kaufkriterium war (bzgl. kleinstmöglicher Motorisierung), sieht das aber ganz anders aus.

Technisch muss eben das Motorsteuergerät die Funktionalität unterstützen. Sollte der 1.4 das nicht können, käme ein Komplettumbau zum 1.6 in Frage. :o Das ist aber viel zu teuer, weshalb das Autohaus eher das Fahrzeug zurücknehmen wird.
Ja gut wenn man das Ganze etwas radikaler sieht kann es die Aussage "technisch unmöglich" natürlich unmöglich geben.
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mazepan
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Re: Vertragserfüllung?

Beitrag von mazepan »

picomint hat geschrieben:Die Aussage "technisch unmöglich" muss im Zusammenhang mit der Verhältnismäßigkeit gesehen werden.
Das sehe ich etwas anderst. Der :D sollte sich vor Vertragsabschluß über kosten usw. im klaren sein, wenn nicht, hat er eindeutig den beruf verfehlt.

Und dann:
Der Gläubiger kann Schadensersatz statt der Leistung oder Aufwendungsersatz gemäß § 311a Abs. 2 BGB verlangen. Voraussetzung ist, dass der Schuldner das zur Unmöglichkeit führende Leistungshindernis kannte bzw. ihm vorgeworfen werden kann, dass er es hätte kennen müssen.
picomint

Re: Vertragserfüllung?

Beitrag von picomint »

Diese Strategie halte ich für falsch. Unmöglichkeit liegt nicht vor, der Sache fehlt eine zugesicherte Eigenschaft. Dem Autohaus bleiben zwei Möglichkeiten: Nachbesserung oder Wandlung.
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mazepan
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Re: Vertragserfüllung?

Beitrag von mazepan »

picomint hat geschrieben:Diese Strategie halte ich für falsch. Unmöglichkeit liegt nicht vor, der Sache fehlt eine zugesicherte Eigenschaft. Dem Autohaus bleiben zwei Möglichkeiten: Nachbesserung oder Wandlung.
Da sind wir uns ja einig, aber das AH weigert sich ja der Nachbesserung.

Wenn sich Maiki auf das mit den Alus einläßt, ist dies sein Problem.
Ich jedenfalls würde es nicht tun.
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Benni0279
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Re: Vertragserfüllung?

Beitrag von Benni0279 »

Erst mal hat er ja für den nicht nachgerüsteten Tempomat das Geld wieder bekommen und er hat auch selber gesagt, daß der Verkäufer sehr überrascht war das bei diesem Modell ein Nachrüsten nicht möglich ist.
Selbst hier wurde gesagt es geht und ein paar Zeilen weiter hieß es, ach nicht so einfach

Vorher wurde ihm von 3 anderen Werkstätten gesagt, ein Nachrüsten ist möglich.
.
Was ja nun doch nicht so ist, da sich ja an dem Fahrzeug technisch etwas geändert hat. Was die Werkstatt und der Verkäufer so nicht wissen konnten.
Manchmal entern sich an den Autos innerhalb kürzester Zeit Dinge, die bei der Bestellung nicht zu ersehen sind.
Bei mir zum Beispiel war zum Zeitpunkt der Bestellung, der Zahnriemenwechsel bei 120.000km und zum Zeitpunkt der Auslieferung bei 150.000km. Hätte auch bei 90.000km liegen können und ich hätte nichts machen können.

Der Verkäufer kann sich auf den Kopf stellen und es geht dann immer noch nicht. Eine Wandlung ist da doch gar nicht möglich. Kein Gericht würde bei einem so geringen Mangel, eine Wandlung des Vertrages zu stimmen.

Ein Nachrüsten ist bestimmt möglich aber bestimmt nicht für 250€.

Grüße, Benni
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mazepan
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Re: Vertragserfüllung?

Beitrag von mazepan »

Grundsätzlich bin ich froh, das mein Auto so kam, wie ich es bestellt hatte und mein :D sich an sämtliche Absprachen gehalten hat.

In solchen Sachen bin ich aber etwas Sturer wie andere.
Wenn ich etwas bestelle und es so nicht kommt, ist für mich der Vertrag hinfällig.
In diesem Fall, würde ich sogar Täuschung in betracht ziehen.

Das AH hat es zu wissen oder hat sich zu erkundigen bevor er etwas verspricht.

[Überspitzt-Modus ein]
Sonst verkaufe ich demnächst einen Rs an dich und liefere einen 1,4l. ein Umbau wäre ja auch unverhältnismäßig teuer. - Würdest du sowas Akzeptieren?
[Überspitzt-Modus aus]

Wo kommen wir noch hin, wenn der Vertrag nicht das Papier wert ist auf dem er steht. Alterativ: Der kann das Auto behalten und ich bestelle bei einem anderen (kompetenten) AH.

Wer da keine Rechtsschutz hat, ist selber Schuld.
Benni0279 hat geschrieben:
Ein Nachrüsten ist bestimmt möglich aber bestimmt nicht für 250€.

Grüße, Benni
Das ist aber nicht sein Problem.
picomint

Re: Vertragserfüllung?

Beitrag von picomint »

@Benni0279: Es geht hier nicht um die einseitige Durchsetzung von Maikis Interessen, sondern um die Klärung der Situation, damit eine Lösung für beide Seiten geschaffen werden kann. Wenn man das falsch angeht landet es vor Gericht - ansonsten einigt man sich vorher.

Maiki hat bislang kein Geld angenommen, die Sache ist nicht geklärt. Ob es ein geringer Mangel ist, darüber kann man streiten. Aus meiner Sicht ist es kein geringer Mangel, da Maiki sonst den größeren 1.6er genommen hätte.
Maiki hat geschrieben:Er sagte mir das es möglich ist und darauf hin habe ich mich für dieses Modell entschieden. Ansonsten hätte ich mich wohl eher für den 1,6l entschieden.
Das ist sehr wichtig.

Das Stichwort "Wandlung" wird normalerweise als Option aus Käufersicht gesehen. In diesem ungewöhnlichen Fall könnten die Kosten für eine Nachbesserung aber erheblich höher sein, als die entstehenden Kosten, wenn es auf der Grundlage einer Einigung zur Zurücknahme des Fahrzeugs kommt. Je nach Konfiguration kann das Autohaus Maiki ein neues Fahrzeug bestellen, ein Fahrzeug aus dem Zulauf anbieten, die Übergangszeit überbrücken usw. Bislang wurde Maiki nichts entsprechendes angeboten. Wenn Maiki seine Situation durch diese Diskussion besser versteht, kann er das Autohaus aktiv auffordern entsprechendes anzubieten.
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Re: Vertragserfüllung?

Beitrag von Maiki »

Ich war gestern Abend da und habe mein Auto wieder abgeholt. Einen Tag vorher hat man mir erklärt das es technisch nicht möglich ist und ich deshalb 250 Euro ausgezahlt bekomme. Entgegen kommen wollte man mir ja nicht. Da ich aber auch sehr viel Stress hatte würde man mir die Alus dann im Gegenzug für 250 Euro überlassen.

Gestern Abend dann Showdown. Man bräuchte nur noch meine Unterschrift. Ich sollte unterschreiben das da technisch nicht machbar ich auf Kulanz die Alus bekomme. Ja ich hab dann gesagt das unterschreibe ich so nicht. :) Das Gesicht war übrigens lustig. "Ja wieso denn nicht" Ich habe dann erklärt das seine Aussage eine andere war und ich das auch nur so unterschreibe wie er es gesagt hat. Das ganz wurde dann neu formuliert so das ich wegen dem Tempomat mein Geld zurück bekommen habe und im Gegenzug für 250 Euro die Alus bekam für den Stress den ich dort hatte. Das habe ich dann auch unterschrieben. Ich warte trotzdem noch auf die Aussage von SAD denn falls die sagen das es da doch Möglichkeiten gibt stehe ich wieder vor der Tür und dann hätte ich auch gern meinen Vertrag erfüllt. Die 250 'Euro bezahle ich dann natürlich. Ehrlich gesagt glaube ich daran aber sowieso nicht mehr.

Gruß
Maik
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Re: Vertragserfüllung?

Beitrag von Lani »

Mit der Unterschrift ist der :) aber doch fein raus. Du selber hast ihm schriftlich bestätigt, dass du die 250€ für die GRA zurück bekommst, und im Gegenzug 4 Alufelgen für 250€ dafür erhälst. Somit braucht keiner mehr etwas machen, da hilft auch SAD nicht weiter .. wegen deiner schriftlichen Bestätigung auf Verzicht der GRA. Oder irre ich mich da?
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