Technisch muss eben das Motorsteuergerät die Funktionalität unterstützen. Sollte der 1.4 das nicht können, käme ein Komplettumbau zum 1.6 in Frage.

Ja gut wenn man das Ganze etwas radikaler sieht kann es die Aussage "technisch unmöglich" natürlich unmöglich geben.picomint hat geschrieben:Die Aussage "technisch unmöglich" muss im Zusammenhang mit der Verhältnismäßigkeit gesehen werden. Aus der Sicht des Autohauses ist eine Nachrüstung unverhältnismäßig - das finde ich verständlich. Aus der Sicht des Kunden, für den diese Funktion das entscheidende Kaufkriterium war (bzgl. kleinstmöglicher Motorisierung), sieht das aber ganz anders aus.
Technisch muss eben das Motorsteuergerät die Funktionalität unterstützen. Sollte der 1.4 das nicht können, käme ein Komplettumbau zum 1.6 in Frage.Das ist aber viel zu teuer, weshalb das Autohaus eher das Fahrzeug zurücknehmen wird.
Das sehe ich etwas anderst. Derpicomint hat geschrieben:Die Aussage "technisch unmöglich" muss im Zusammenhang mit der Verhältnismäßigkeit gesehen werden.
Der Gläubiger kann Schadensersatz statt der Leistung oder Aufwendungsersatz gemäß § 311a Abs. 2 BGB verlangen. Voraussetzung ist, dass der Schuldner das zur Unmöglichkeit führende Leistungshindernis kannte bzw. ihm vorgeworfen werden kann, dass er es hätte kennen müssen.
Da sind wir uns ja einig, aber das AH weigert sich ja der Nachbesserung.picomint hat geschrieben:Diese Strategie halte ich für falsch. Unmöglichkeit liegt nicht vor, der Sache fehlt eine zugesicherte Eigenschaft. Dem Autohaus bleiben zwei Möglichkeiten: Nachbesserung oder Wandlung.
Das ist aber nicht sein Problem.Benni0279 hat geschrieben:
Ein Nachrüsten ist bestimmt möglich aber bestimmt nicht für 250€.
Grüße, Benni
Das ist sehr wichtig.Maiki hat geschrieben:Er sagte mir das es möglich ist und darauf hin habe ich mich für dieses Modell entschieden. Ansonsten hätte ich mich wohl eher für den 1,6l entschieden.