Vl sind in Österreich die Bestimmungen anders als in Deutschland.
Joker und octipus haben sich auf die Bestimmungen für Deutschland bezogen, wo nur bei Nebel mit einer Sichtweite von 50m die NSL angeschaltet werden darf.
Die maximale Geschwindigkeit von 50km/h ließe sich durch ein Geschwindigkeitssignal mit der NSL verknüpfen, so dass diese automatisch deaktiviert wird.
Alles andere ist eine sog. Ordnungswidrigkeit und auf alle Fälle reine Blenderei - inbesondere bei Regen!
Als Rezept dagegen gibt's ja immer noch die komplette Lichterorgel von vorne.
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Gruß! Kromi