Verschrottung und Abwrackprämie
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- Frischling
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Verschrottung und Abwrackprämie
Hallo!
Folgende Frage zur Abwrackprämie. Ich habe die Prämie reserviert. Verschrotten kann ich aber erst ab 16.10., da dann das Auto erst 9 Jahre alt wird (EZ 16.10.2000). Das Auto ist schon seit einigen Jahren auf mich zugelassen. Es ist so, daß der TÜV schon seit einiger Zeit fällig ist. Jetzt habe ich letzte Woche einen Strafzettel bekommen und müsste bis Anfang nächster Woche TÜV/ASU machen lassen. Das möchte ich natürlich jetzt nicht mehr machen, wenn das Auto im Oktober eh verschrottet wird. Ich möchte das Auto deswegen abmelden u. die Bescheinigung dann an die Polizei senden. Damit dürfte das Thema TÜV/ASU erledigt sein.
Verschrotten würde ich das Auto dann nach dem 16.10., das Auto ist dann halt nicht mehr zugelassen. Ich bin der Meinung, daß dürfte keine Auswirkungen auf die Gewährung der Prämie haben, da ja die Voraussetzungen sind:
a) mind. 9 Jahre alt -> ist dann ja der Fall
b) das Auto war mind. 1 Jahr auf den Leistungsbezieher der Prämie zugelassen -> auch das war dann der Fall
Seht ihr einen Grund, der gegen die Gewährung der Prämie spricht?
Danke für Euere Unterstützung!
Folgende Frage zur Abwrackprämie. Ich habe die Prämie reserviert. Verschrotten kann ich aber erst ab 16.10., da dann das Auto erst 9 Jahre alt wird (EZ 16.10.2000). Das Auto ist schon seit einigen Jahren auf mich zugelassen. Es ist so, daß der TÜV schon seit einiger Zeit fällig ist. Jetzt habe ich letzte Woche einen Strafzettel bekommen und müsste bis Anfang nächster Woche TÜV/ASU machen lassen. Das möchte ich natürlich jetzt nicht mehr machen, wenn das Auto im Oktober eh verschrottet wird. Ich möchte das Auto deswegen abmelden u. die Bescheinigung dann an die Polizei senden. Damit dürfte das Thema TÜV/ASU erledigt sein.
Verschrotten würde ich das Auto dann nach dem 16.10., das Auto ist dann halt nicht mehr zugelassen. Ich bin der Meinung, daß dürfte keine Auswirkungen auf die Gewährung der Prämie haben, da ja die Voraussetzungen sind:
a) mind. 9 Jahre alt -> ist dann ja der Fall
b) das Auto war mind. 1 Jahr auf den Leistungsbezieher der Prämie zugelassen -> auch das war dann der Fall
Seht ihr einen Grund, der gegen die Gewährung der Prämie spricht?
Danke für Euere Unterstützung!
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- Frischling
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Re: Verschrottung und Abwrackprämie
Hallo,
das würde ich auf keinen Fall machen. Ich glaube, das Fahrzeug muss bis zur Verschrottung angemeldet sein. Informiere dich gut, bevor du es abmeldest!
Gruß Snake!
das würde ich auf keinen Fall machen. Ich glaube, das Fahrzeug muss bis zur Verschrottung angemeldet sein. Informiere dich gut, bevor du es abmeldest!
Gruß Snake!
- Lani
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Re: Verschrottung und Abwrackprämie
Die Eingangskriterien für die Reservierung sind doch garnicht gegeben. Frage am besten mal deinen , der sollte sich informiert haben oder dies dann machen.
Auf der BaFa-Seite steht mal folgendes:
Ist eine zeitliche Abfolge zwischen Abmeldung und Verschrottung des Altfahrzeugs festgelegt?
Nein, beides muss jedoch innerhalb des im Reservierungsbescheid angegebenen Reservierungszeitraumes erfolgen.
Was steht denn auf deinem Reservierungsbescheid?
Auf der BaFa-Seite steht mal folgendes:
Ist eine zeitliche Abfolge zwischen Abmeldung und Verschrottung des Altfahrzeugs festgelegt?
Nein, beides muss jedoch innerhalb des im Reservierungsbescheid angegebenen Reservierungszeitraumes erfolgen.
Was steht denn auf deinem Reservierungsbescheid?
Zuletzt geändert von Lani am 17. September 2009 21:46, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Verschrottung und Abwrackprämie
Also im Bescheid steht:
Reservierungszeitraum (23.07.2009 bis 23.04.2010)
Der 23.07. war der Tag der Reservierung.
Und i.d. FAQ steht:
Ist eine zeitliche Abfolge zwischen Abmeldung und Verschrottung des Altfahrzeugs festgelegt?
Nein, beides muss jedoch innerhalb des im Reservierungsbescheid angegebenen Reservierungszeitraumes erfolgen.
D.h. Abmeldung vor dem 16.10. sollte aus meiner Sicht kein Problem sein.
Reservierungszeitraum (23.07.2009 bis 23.04.2010)
Der 23.07. war der Tag der Reservierung.
Und i.d. FAQ steht:
Ist eine zeitliche Abfolge zwischen Abmeldung und Verschrottung des Altfahrzeugs festgelegt?
Nein, beides muss jedoch innerhalb des im Reservierungsbescheid angegebenen Reservierungszeitraumes erfolgen.
D.h. Abmeldung vor dem 16.10. sollte aus meiner Sicht kein Problem sein.
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- Frischling
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Re: Verschrottung und Abwrackprämie
Definitiv:
Das Fahrzeug muss bis zur Verschrottung angemeldet sein. TÜV und AU interessiert nicht. Aslo den Poppel bezahlen, das Auto angemeldet lassen und abstellen. Das eine Monat Versicherung und Steuer macht Dich doch nicht wesentlich ärmer, oder ?
Wenn man Dich beim Fahren ohne TÜV/AU erwischt hat, nützt Dir die nachträgliche Abmeldung eh nichts.
Das Fahrzeug muss bis zur Verschrottung angemeldet sein. TÜV und AU interessiert nicht. Aslo den Poppel bezahlen, das Auto angemeldet lassen und abstellen. Das eine Monat Versicherung und Steuer macht Dich doch nicht wesentlich ärmer, oder ?
Wenn man Dich beim Fahren ohne TÜV/AU erwischt hat, nützt Dir die nachträgliche Abmeldung eh nichts.
Octavia Combi 1,6 Benzin, 102 PS, cappucinobeige, Sunset, abnehmbare AHK (für den Hundeanhänger)
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- Frischling
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Re: Verschrottung und Abwrackprämie
Es ist so, daß an dem Auto ein bischen was zu machen wäre, um TÜV zu bekommen. Und die Kosten möchte ich vermeiden - wenn es geht. Mitte Oktober wird das Altauto dann ja verschrottet, das würde schon etwas weh tun. Aber bevor ich die Prämie riskiere, würde ich das dann doch lieber machen.
Wobei auf den BAFA-Seiten auch folgendes steht:
http://www.bafa.de/bafa/de/pressemittei ... aemie.html
"Eine Abmeldung des Fahrzeugs vor der Verschrottung ist nach der Verwaltungspraxis des BAFA unschädlich."
Kennt Ihr den Beitrag? Ich frage jetzt morgen nochmal bei dem Händler nach, die sollen mal direkt bei der BAFA anfragen!
Wobei auf den BAFA-Seiten auch folgendes steht:
http://www.bafa.de/bafa/de/pressemittei ... aemie.html
"Eine Abmeldung des Fahrzeugs vor der Verschrottung ist nach der Verwaltungspraxis des BAFA unschädlich."
Kennt Ihr den Beitrag? Ich frage jetzt morgen nochmal bei dem Händler nach, die sollen mal direkt bei der BAFA anfragen!
- insideR
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Re: Verschrottung und Abwrackprämie
In der Förderrichtlinie ist lediglich von einer EZ 9 Jahre vor Vorschrottung die Rede sowie von einer mindestens einjärigen Haltedauer.
Manche Autos haben so viele Fehler, dass es besser ist, den Fahrer zu tauschen.
- mazepan
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Re: Verschrottung und Abwrackprämie
Fahr zum Tüv und wenn du durchfällst, haste wieder 4-Wochen Zeit. Kost halt was aber du hats Zeit gewonnen.
- insideR
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Re: Verschrottung und Abwrackprämie
Wäre die sicherste Variante, ja.
Manche Autos haben so viele Fehler, dass es besser ist, den Fahrer zu tauschen.