Neuwagenkauf und Inzahlungnahme
- orcahd
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Neuwagenkauf und Inzahlungnahme
Hallo, ich habe folgendes Problem:
Ich habe einen Octavia bestellt und bei den Preisverhandlungen ging es darum mein Altfahrzeug in Zahlung zu nehmen. WIr fragten dann noch wie es wäre, wenn wir das Auto zwischenzeitlich privat verkaufen. Antwort des Verkäufers: Das würde auf das gleiche hinauslaufen, der Endpreis ist ja der gleiche.
Nun ist das Altfahrzeug zwischenzeitlich tatsächlich privat verkauft und nun kommt mein Autoverkäufer und will meinen Octavia nur unter der Bedingung rausrücken, dass ich rund 900 Euro mehr bezahle als ich schon überwiesen habe und wie es in der Auftragsbestätigung steht, da er in den Endpreis eine Prämie reingerechnet hätte, die nur bei Inzahlungnahme eines Fremdfabrikats zum Tragen kommen darf. Da das Altfahrzeug nicht mehr da ist, würde die Prämie auf den Betrag der Bestellbestätigung draufgerechnet und ich soll nun rund 900 Euro mehr zahlen (750 + MwSt). Im Vertrag seht vonb dieser Prämie nichts. Ist das rechtens ?
Zu keiner Zeit war uns mitgeteilt worden, dass diese Prämie reingerechnet und dementsprechend bei einem Privatverkauf des Altfahrzeugs nicht mehr gilt. Nun durfte ich meine Octavia vorhin anfassen, drin sitzen und danach wurde mir alles weggenommen und das Auto bleibt bis zur Klärung beim Händler, obwohl der Kaufpreis aus der Auftragsbestätugung voll bezahlt wurde.
Im Moment bin ich verzweifelt und verstehe die Welt nicht mehr. Ist das auch schon jemandem passiert oder kann mir jemand eine gute Informationsquelle hierzu nennen ?
Danke und Gruß,
Heike
Ich habe einen Octavia bestellt und bei den Preisverhandlungen ging es darum mein Altfahrzeug in Zahlung zu nehmen. WIr fragten dann noch wie es wäre, wenn wir das Auto zwischenzeitlich privat verkaufen. Antwort des Verkäufers: Das würde auf das gleiche hinauslaufen, der Endpreis ist ja der gleiche.
Nun ist das Altfahrzeug zwischenzeitlich tatsächlich privat verkauft und nun kommt mein Autoverkäufer und will meinen Octavia nur unter der Bedingung rausrücken, dass ich rund 900 Euro mehr bezahle als ich schon überwiesen habe und wie es in der Auftragsbestätigung steht, da er in den Endpreis eine Prämie reingerechnet hätte, die nur bei Inzahlungnahme eines Fremdfabrikats zum Tragen kommen darf. Da das Altfahrzeug nicht mehr da ist, würde die Prämie auf den Betrag der Bestellbestätigung draufgerechnet und ich soll nun rund 900 Euro mehr zahlen (750 + MwSt). Im Vertrag seht vonb dieser Prämie nichts. Ist das rechtens ?
Zu keiner Zeit war uns mitgeteilt worden, dass diese Prämie reingerechnet und dementsprechend bei einem Privatverkauf des Altfahrzeugs nicht mehr gilt. Nun durfte ich meine Octavia vorhin anfassen, drin sitzen und danach wurde mir alles weggenommen und das Auto bleibt bis zur Klärung beim Händler, obwohl der Kaufpreis aus der Auftragsbestätugung voll bezahlt wurde.
Im Moment bin ich verzweifelt und verstehe die Welt nicht mehr. Ist das auch schon jemandem passiert oder kann mir jemand eine gute Informationsquelle hierzu nennen ?
Danke und Gruß,
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Octavia Combi 1,6 TDI CR, Corrida-Rot, Ambiente,PLUS,beheizb.Vordersitze, schwarze Dachreling, elektr. Glasschiebedach, Climatronic, SWING, Multimediaanschluß,SUNSET, Var.Ladeboden, Standheizung
- digidoctor
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Re: Neuwagenkauf und Inzahlungnahme
Geh zum Anwalt wenn da nichts von drinsteht.
Octavia Combi (1Z) Bj-2005 2.0TDI Elegance Verkauft.Was kommt jetzt.Mal schauen
- Rainer-76
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Re: Neuwagenkauf und Inzahlungnahme
Hallo Heike,
nach Deiner Beschreibung sieht es so aus, als hätte der Verkäufer einen Fehler gemacht, indem er den Kaufpreis
im Vertrag (den Du auch bezahlt hast) abzüglich einer Prämie berechnet, die es gibt, wenn Du Deinen alten
Wagen bei Deinem abgibst. Das steht aber nach Deiner Aussage nicht im Kaufvertrag.
Damit liegt der Fehler klar beim Verkäufer der nun natürlich versucht, diesen Fehler zu korrigieren, indem er das
Geld für die Prämie von Dir haben will. Aber da hat er dann ja wohl schlicht und ergreifend Pech gehabt.
Geh hin und sag ihm, dass es nicht zu Deinen Lasten gehen kann, wenn er sich vertut und verlange Dein Auto.
Du hast es ja schließlich bezahlt. Wenn der Verkäufer nicht einlenkt womit Du rechnen musst, wende Dich sofort
an seine Vorgesetzen, den Verkaufsleiter und den Geschäftsführer und drohe mit einer Beschwerde bei Skoda
Deutschland. Das würde ich dann auch machen, wenn sich Dein weiterhin stur stellt.
Im Zweifelsfall müsste man wissen, was genau im Vertrag steht, wie Digidoc auch richtig gefragt hat.
nach Deiner Beschreibung sieht es so aus, als hätte der Verkäufer einen Fehler gemacht, indem er den Kaufpreis
im Vertrag (den Du auch bezahlt hast) abzüglich einer Prämie berechnet, die es gibt, wenn Du Deinen alten
Wagen bei Deinem abgibst. Das steht aber nach Deiner Aussage nicht im Kaufvertrag.
Damit liegt der Fehler klar beim Verkäufer der nun natürlich versucht, diesen Fehler zu korrigieren, indem er das
Geld für die Prämie von Dir haben will. Aber da hat er dann ja wohl schlicht und ergreifend Pech gehabt.
Geh hin und sag ihm, dass es nicht zu Deinen Lasten gehen kann, wenn er sich vertut und verlange Dein Auto.
Du hast es ja schließlich bezahlt. Wenn der Verkäufer nicht einlenkt womit Du rechnen musst, wende Dich sofort
an seine Vorgesetzen, den Verkaufsleiter und den Geschäftsführer und drohe mit einer Beschwerde bei Skoda
Deutschland. Das würde ich dann auch machen, wenn sich Dein weiterhin stur stellt.
Im Zweifelsfall müsste man wissen, was genau im Vertrag steht, wie Digidoc auch richtig gefragt hat.
- orcahd
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Re: Neuwagenkauf und Inzahlungnahme
In der Bestellung steht:
"Der Kaufpreis ist fällig in bar bei Bereitstellung des Fahrzeugs. Der Gebrauchtwagen ist Gegenstand eines gesonderten Vertrages."
In der Auftragsbestätigung steht das Gleiche.
Ich habe eine Seite Gebrauchtwagen-Ankauf. Dort ist bei Angaben zum Gegengeschäft ein Kreuz bei Hereinnahme auf NW. Auf dieser Seite steht der Preis für den Ankauf des Gebrauchtwagens und folgender Text:
Mir ist bekannt, daß der vereinbarte Preis auf dem jetzigen Zustand des Fahrzeugs beruht. Ich verpflichte mich daher, sofort alle Umstände dem Käufer bekanntzugeben, die den Wert des Gebruachtfahrzeuges bis zur Übergabe an den Käufer beeinträchtigen.
Sofern dieser Vertrag in Verbindung mit dem o.g. vorgesehenen Gegengeschäft zustande gekommen ist, verliert er seine Gültigkeit, wenn es nicht zu diesem Gegengeschäft kommt.
"Der Kaufpreis ist fällig in bar bei Bereitstellung des Fahrzeugs. Der Gebrauchtwagen ist Gegenstand eines gesonderten Vertrages."
In der Auftragsbestätigung steht das Gleiche.
Ich habe eine Seite Gebrauchtwagen-Ankauf. Dort ist bei Angaben zum Gegengeschäft ein Kreuz bei Hereinnahme auf NW. Auf dieser Seite steht der Preis für den Ankauf des Gebrauchtwagens und folgender Text:
Mir ist bekannt, daß der vereinbarte Preis auf dem jetzigen Zustand des Fahrzeugs beruht. Ich verpflichte mich daher, sofort alle Umstände dem Käufer bekanntzugeben, die den Wert des Gebruachtfahrzeuges bis zur Übergabe an den Käufer beeinträchtigen.
Sofern dieser Vertrag in Verbindung mit dem o.g. vorgesehenen Gegengeschäft zustande gekommen ist, verliert er seine Gültigkeit, wenn es nicht zu diesem Gegengeschäft kommt.
Octavia Combi 1,6 TDI CR, Corrida-Rot, Ambiente,PLUS,beheizb.Vordersitze, schwarze Dachreling, elektr. Glasschiebedach, Climatronic, SWING, Multimediaanschluß,SUNSET, Var.Ladeboden, Standheizung
- orcahd
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Re: Neuwagenkauf und Inzahlungnahme
Hallo Rainer,
der Verkäufer hat sich auf stur gestellt, ein Verkaufsleiter kam dann auch noch. Der meinte, dass der Ankauf des Gebrauchtwagens ja Bestandteil wäre und wenn ich das Fahrzeug nun nicht in Zahlung geben kann, dann würde ich den Vertrag ja nicht erfüllen. Ich habe aber den vollen Kaufpreis bezahlt, dem Verkäufer war es ursprünglich ja egal, ob die mir das Geld für das Altfahrzeug anrechnen oder ich das Geld mit auf den Tisch lege.
Am Montag soll es zu einem weiteren Gespräch kommen. Fakt ist, dass mein Auto jetzt beim Händler steht und der es erst rausrücken will, wenn ich die 900 Euro zahle.
Heike
der Verkäufer hat sich auf stur gestellt, ein Verkaufsleiter kam dann auch noch. Der meinte, dass der Ankauf des Gebrauchtwagens ja Bestandteil wäre und wenn ich das Fahrzeug nun nicht in Zahlung geben kann, dann würde ich den Vertrag ja nicht erfüllen. Ich habe aber den vollen Kaufpreis bezahlt, dem Verkäufer war es ursprünglich ja egal, ob die mir das Geld für das Altfahrzeug anrechnen oder ich das Geld mit auf den Tisch lege.
Am Montag soll es zu einem weiteren Gespräch kommen. Fakt ist, dass mein Auto jetzt beim Händler steht und der es erst rausrücken will, wenn ich die 900 Euro zahle.
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- Rainer-76
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Re: Neuwagenkauf und Inzahlungnahme
Hallo Heike,
Steht das in Deinem Kaufvertrag für das neue Auto oder im Gebrauchtwagen-Ankauf?orcahd hat geschrieben:Sofern dieser Vertrag in Verbindung mit dem o.g. vorgesehenen Gegengeschäft zustande gekommen ist, verliert er seine Gültigkeit, wenn es nicht zu diesem Gegengeschäft kommt.
- orcahd
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Re: Neuwagenkauf und Inzahlungnahme
Der Satz steht in dem Blatt für den Gebrauchtwagen-Ankauf
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- Rainer-76
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Re: Neuwagenkauf und Inzahlungnahme
Steht im Kaufvertrag für das neue Auto bzw. in der Auftragsbestätigung definitiv drin, dass
der Kaufpreis abzüglich der Prämie berechnet wurde oder dass der Gebrauchtwagen-Ankauf
Bestandteil des Kaufvertrages wurde?
der Kaufpreis abzüglich der Prämie berechnet wurde oder dass der Gebrauchtwagen-Ankauf
Bestandteil des Kaufvertrages wurde?
- orcahd
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Re: Neuwagenkauf und Inzahlungnahme
In der Auftragsbestätigung steht "Der Gebrauchtwagen ist Gegenstand eines gesonderten Vertrages" . Der gesonderte Vertrag ist das Blatt Gebrauchtwagen-Ankauf.
Von einer in den Endpreis eingerechneten Prämie ist weder in der Bestellung noch der Auftragsbestätigung die Rede. Davon war auch nicht die Rede bei den Verhandlungen. Ich hatte bei einem anderen Händler gesehen, dass es ein internes Papier gab, dass die Verkäufer noch eine Prämie von 750 Euro beim Kauf eines Octavias geben können als Anreiz. Die Bedingungen dafür konnte ich damals aber nicht einsehen. Auf dieser Prämie ritt der Verkäufer nun herum, der Verkaufsleiter dagegen mehr, dass ich meinen Teil nicht eingehalten hätte, weil das Altfahrzeug ja nicht abgegeben wurde bei der heute geplanten Übergabe. Den Verkauf hatte ich dem Händler aber bereits vor ca. 2 Wochen mitgeteilt.
Von einer in den Endpreis eingerechneten Prämie ist weder in der Bestellung noch der Auftragsbestätigung die Rede. Davon war auch nicht die Rede bei den Verhandlungen. Ich hatte bei einem anderen Händler gesehen, dass es ein internes Papier gab, dass die Verkäufer noch eine Prämie von 750 Euro beim Kauf eines Octavias geben können als Anreiz. Die Bedingungen dafür konnte ich damals aber nicht einsehen. Auf dieser Prämie ritt der Verkäufer nun herum, der Verkaufsleiter dagegen mehr, dass ich meinen Teil nicht eingehalten hätte, weil das Altfahrzeug ja nicht abgegeben wurde bei der heute geplanten Übergabe. Den Verkauf hatte ich dem Händler aber bereits vor ca. 2 Wochen mitgeteilt.
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