Passt das in einen Combi?
- Octi2000
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Re: Passt das in einen Combi?
Mal zum Ladungstransport eine leichte O.t..-Frage....
Darf ich mit einem Standard-PKW-Anhänger deutlich hinten überstehende Ladung transportieren?
Hintergrund ist ,das ich schon mal längere Balken zwischen 5 und 6 Meter Länge transportiere.
Auf dem Octi2000 war das kein Problem, Dachgepäckträger drauf und dann den Balken über die Gesamtlännge des PKW + hinten bisser lwas überstehend.
Auf dem RS habe ich keine Reling drauf. Da wäre es naheliegend, den/die Balken mit dem Anhänger kräftig verzurrt zu transportieren.
Dafür würde der Balken gut 50 cm über die vordere Bordwand überstehen (etwas kürzer halt als die Deichsellänge) und hinten den Rest minus der 2,05 Meter Kastenlänge = runde 3 Meter.
Und so ein Gespann wäre zulässig und gibt keinen Stress mit der Ordnungsmacht?
Darf ich mit einem Standard-PKW-Anhänger deutlich hinten überstehende Ladung transportieren?
Hintergrund ist ,das ich schon mal längere Balken zwischen 5 und 6 Meter Länge transportiere.
Auf dem Octi2000 war das kein Problem, Dachgepäckträger drauf und dann den Balken über die Gesamtlännge des PKW + hinten bisser lwas überstehend.
Auf dem RS habe ich keine Reling drauf. Da wäre es naheliegend, den/die Balken mit dem Anhänger kräftig verzurrt zu transportieren.
Dafür würde der Balken gut 50 cm über die vordere Bordwand überstehen (etwas kürzer halt als die Deichsellänge) und hinten den Rest minus der 2,05 Meter Kastenlänge = runde 3 Meter.
Und so ein Gespann wäre zulässig und gibt keinen Stress mit der Ordnungsmacht?
2009er OCTAVIA RS CR TDI mit Anhängerkupplung, Schiebedach, Alarm, Sunset, Webasto Thermotop P Standheizung/T100 Fernbedienung,
Street Comfort Modified Gewindefahrwerk, 40 mm Spurverbreiterungen rundum, Zenec NC2010 Naviceiver
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- insideR
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Re: Passt das in einen Combi?
Fähnchen ran und ab dafür.
Manche Autos haben so viele Fehler, dass es besser ist, den Fahrer zu tauschen.
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- Aufsicht
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Re: Passt das in einen Combi?
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§22 Ladung
(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
(2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. Fahrzeuge, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, dürfen, wenn sie mit land- oder forstwirtschaflichen Erzeugnissen oder Arbeitsgeräten beladen sind, samt Ladung nicht breiter als 3 m sein. Sind sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen, dürfen sie samt Ladung höher als 4 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein.
(3) Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,5 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen.
(4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,5 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens
1. eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,
2. ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder
3. einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.
Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,5 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Abs. 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm.
(5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußersten Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlußleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,5 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht hinausragen.
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§22 Ladung
(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
(2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. Fahrzeuge, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, dürfen, wenn sie mit land- oder forstwirtschaflichen Erzeugnissen oder Arbeitsgeräten beladen sind, samt Ladung nicht breiter als 3 m sein. Sind sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen, dürfen sie samt Ladung höher als 4 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein.
(3) Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,5 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen.
(4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,5 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens
1. eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,
2. ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder
3. einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.
Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,5 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Abs. 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm.
(5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußersten Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlußleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,5 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht hinausragen.
Zuletzt geändert von neuhesse am 14. Oktober 2009 15:19, insgesamt 1-mal geändert.
- insideR
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Re: Passt das in einen Combi?
Sag ich doch.
Manche Autos haben so viele Fehler, dass es besser ist, den Fahrer zu tauschen.
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Re: Passt das in einen Combi?
Hab ich ja nicht bestritten. Da die Rede von runden 3 Metern war, aber der Gesetzgeber eine Grenze bei 3 m zieht, und manch Rennleiter kleinlich ist, wollte ich nur auf besagte Grenze hinweisen.
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Re: Passt das in einen Combi?
Oder einfach nen neuen Dachgepäckträger kaufen...
...wobei: Bei der Länge könnte auch schon die maximale Traglast des Dachträgers erreicht werden? Oder sinds nur Dachlatten?
...wobei: Bei der Länge könnte auch schon die maximale Traglast des Dachträgers erreicht werden? Oder sinds nur Dachlatten?
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Re: Passt das in einen Combi?
Dachgepäckträger auf Combi ohne Reling?Octi2000 hat geschrieben:Mal zum Ladungstransport eine leichte O.t..-Frage....
[...]
Auf dem Octi2000 war das kein Problem, Dachgepäckträger drauf und dann den Balken über die Gesamtlännge des PKW + hinten bisser lwas überstehend.
Auf dem RS habe ich keine Reling drauf. Da wäre es naheliegend, den/die Balken mit dem Anhänger kräftig verzurrt zu transportieren.
[...]
Soweit ich weiß, hat der Combi dann keine Aufnahmepunkte für den Dachträger.
Baumarkt-Universal-Bastellösungen kommen ja wohl nicht wirklich in Frage...
Octavia II Combi Ambiente 2,0 TDI, silber, EZ 10/06 (bis 11/09)
Renault Grand Scenic Dynamique dci 130, EZ 11/09
Ist es wirklich Zufall, dass sowohl Autobahnen als auch Parkplätze blaue Schilder haben?
Renault Grand Scenic Dynamique dci 130, EZ 11/09
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Beifahrersitz im Family umklappbar?
Hallo zusammen,
ich stand heute bei IKEA etwas ratlos da (Gottseidank VOR dem Einkauf):
Ich wollte ein 2,10 m. langes Teil kaufen und hierfür den Beifahrersitz entsprechend umklappen.
Dieses habe ich trotz Mühe nicht geschafft.
Stattdessen habe ich unter dem Sitz einen Stecker gelöst.
Bevor ich am Montag zum Händler fahre, möchte ich folgende Frage stellen:
Lässt sich der Beifahrersitz überhaupt bei meinem Octavia 1.2 TSI Family (Bj. 2012) umklappen
oder ggf. nur" ausbauen?
Danke für eine aufschlussreiche Erklärung.....
Viele Grüße
MaryW
ich stand heute bei IKEA etwas ratlos da (Gottseidank VOR dem Einkauf):
Ich wollte ein 2,10 m. langes Teil kaufen und hierfür den Beifahrersitz entsprechend umklappen.
Dieses habe ich trotz Mühe nicht geschafft.
Stattdessen habe ich unter dem Sitz einen Stecker gelöst.
Bevor ich am Montag zum Händler fahre, möchte ich folgende Frage stellen:
Lässt sich der Beifahrersitz überhaupt bei meinem Octavia 1.2 TSI Family (Bj. 2012) umklappen
oder ggf. nur" ausbauen?
Danke für eine aufschlussreiche Erklärung.....
Viele Grüße
MaryW
Zuletzt geändert von Chief am 5. Oktober 2013 18:26, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: verschoben
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- TorstenW
- Stromer
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Re: Beifahrersitz im Family umklappbar?
Moin,
nein, den kann man nicht rumklappen.
Aber den Beifahrersitz nach vorne schieben und die Rückenlehne nach vorn drehen, dann sind 2,10m absolut kein Problem.
Grüße
Torsten
nein, den kann man nicht rumklappen.
Aber den Beifahrersitz nach vorne schieben und die Rückenlehne nach vorn drehen, dann sind 2,10m absolut kein Problem.
Grüße
Torsten
Geht nicht gibts nicht und "kann nicht" ist faul!
Blinkerhebel mit Tempomat; überarbeitet, voll funktionstüchtig, im Angebot.
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