Eine Frage:
Ich fahre einen Octavia II FL Ambiemte mit dauerhaft werkstattseitig eingestellten Tagfahrlicht über die Nebelscheinwerfer.
Ist es normal, dass das Tagfahrlicht ausgeht, wenn ich das Abblendlicht einschalte? Ich dachte bisher, dass dann das Abblendlicht UND das Tagfahrlicht leuchtet. Ist das bei Euch auch so, dass immer nur ENTWEDER ODER?
Tagfahrlicht und Abblendlicht?
- impulse
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Re: Tagfahrlicht und Abblendlicht?
Ist bei mir ebenfalls so. Ein Licht reicht ja auch
SkOcti II FL 1.8 TSI Combi Elegance (außen: storm-blau, innen: beige), Navi. Amundsen, var. Ladeboden, Multimediaanschluss im HSF, Dachrailing schwarz, nachträglich getönte Scheiben
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Re: Tagfahrlicht und Abblendlicht?
Ich habe aber auf der Straße schon einige neue Octavias mit beiden Lichter gesehen. Mir selbst würde es auch besser gefallen.
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Re: Tagfahrlicht und Abblendlicht?
Die sind vielleicht Abblendlicht + NSW gefahren.
-->Octavia II 1.8 TSI Ambiente Black-Magic<-- 50er H&R Federn, Spurverbreiterung, Scheibentönung, Scirocco Lichtschalter, W8-Leuchte uvm.
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Re: Tagfahrlicht und Abblendlicht?
Wie just angedeutet, ist deine Aussage nicht ganz richtig, TFL hat extra Glühäpfel neben den NSW-Pfirsichen.Chappi hat geschrieben:Tagfahrlicht über die Nebelscheinwerfer.
Manche Autos haben so viele Fehler, dass es besser ist, den Fahrer zu tauschen.
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Re: Tagfahrlicht und Abblendlicht?
Hier mal die rechtliche Einordnung
ECE-87-Richtlinien für die Nachrüstung von Tagfahrleuchten [Bearbeiten]
Bei der Montage separater Tagfahrleuchten sind einige Richtlinien bezüglich des Montageortes zu beachten:
* Montageort: Fahrzeugfront
* Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
* Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
* Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm
* Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm
Wichtig nach StVZO: Die ECE-Regelung R48, welche auch von Österreich anerkannt wird, legt die Anbringung der Tagfahrleuchten an der Fahrzeugfront in Höhe, Breite, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit, Ausrichtung und Schaltung in der gültigen Fassung von 1995 unter Punkt 6.19.4 fest.
Spezielle Tagfahrleuchten müssen der ECE-Regelung R87 entsprechen und die Kennbuchstaben RL (steht für „Running Light“) tragen, ansonsten kann es zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen.
Die Schaltung in deinem Octi ist alo Ok, ist in meinem auch so. Ich habe habe auch schon Fahrzeuge mit Ablendlicht und Tagfahrleuchten gesehen waren aber auch nachträglich angebaut.
ECE-87-Richtlinien für die Nachrüstung von Tagfahrleuchten [Bearbeiten]
Bei der Montage separater Tagfahrleuchten sind einige Richtlinien bezüglich des Montageortes zu beachten:
* Montageort: Fahrzeugfront
* Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
* Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
* Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm
* Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm
Wichtig nach StVZO: Die ECE-Regelung R48, welche auch von Österreich anerkannt wird, legt die Anbringung der Tagfahrleuchten an der Fahrzeugfront in Höhe, Breite, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit, Ausrichtung und Schaltung in der gültigen Fassung von 1995 unter Punkt 6.19.4 fest.
Spezielle Tagfahrleuchten müssen der ECE-Regelung R87 entsprechen und die Kennbuchstaben RL (steht für „Running Light“) tragen, ansonsten kann es zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen.
Die Schaltung in deinem Octi ist alo Ok, ist in meinem auch so. Ich habe habe auch schon Fahrzeuge mit Ablendlicht und Tagfahrleuchten gesehen waren aber auch nachträglich angebaut.
1,4 TSI Limosine (Handschaltung) Elegance
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Re: Tagfahrlicht und Abblendlicht?
Franky99 hat vollkommen Recht.
Außerdem ist eine gleichzeitige Schaltung von Tagfahrlicht und Abblendlicht nicht zulässig. Es sind diesbezüglich einige Ausnahmeregelungen getroffen worden. So darf zum Beispiel Audi beim A4/5/6 usw. das als Tagfahrlicht verwendete LED-Lichtband auch bei eingeschaltetem Abblendlich betrieben werden. Es ist jedoch dann auf 80 % der Leuchtkraft reduziert.
Gruß
Mefi2001
Außerdem ist eine gleichzeitige Schaltung von Tagfahrlicht und Abblendlicht nicht zulässig. Es sind diesbezüglich einige Ausnahmeregelungen getroffen worden. So darf zum Beispiel Audi beim A4/5/6 usw. das als Tagfahrlicht verwendete LED-Lichtband auch bei eingeschaltetem Abblendlich betrieben werden. Es ist jedoch dann auf 80 % der Leuchtkraft reduziert.
Gruß
Mefi2001
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