Chiptuning Gesetz

Speziell zum Tuning des Octavia II
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Mr.Tom
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Re: Chiptuning Gesetz

Beitrag von Mr.Tom »

Chief hat geschrieben:Eintragaen lassen und gut. Ist hier im Forum aber schon ungefähr 1315x diskutiert worden.

das steht hier (in diesem Thread) aber nicht zur Debatte.
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Chief
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Re: Chiptuning Gesetz

Beitrag von Chief »

Was dann?
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angel u2d
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Re: Chiptuning Gesetz

Beitrag von angel u2d »

Ist doch mehr oder minder das selbe wie "Nos" ist, die Benutzung lt stvzo ist verboten. In dem Falle lt. Gefahrgut sogar der Transport.

Beim Chip:
Evt. kann man es zulassen wenn das einschalten nur möglich ist per schalter im Motorraum. denke aber auch das dies zwiespältig ist.

Uwe
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loucie
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Re: Chiptuning Gesetz

Beitrag von loucie »

da es in DE kein BGH Urteil gibt und wir uns über extreme unterhalten bleibt doch nur folgendes:

eintragen + der vers. melden....falls ich dann mit 240 in eine 60er baustelle rase, ins schleudern komme und auf dem radweg 50meter neben der baustelle die gesamte 10b der Abschlussklasse 2009 abräume, dann wird der Versicherung ein 4 Stelliges Gutachten auch nicht mehr abschrecken....nur dann auf der sicheren seite.

alles andere ist die verhältnismässigkeit/wahrscheinlichkeit.

Hispeed unfälle passieren im vergleich zur anzahl der unfälle überhaupt ultra selten.
Vorfahrts, Rotlicht, Rechts-vor-links Unfälle sind die Tagesordnung. Und da schaut in der Regel keine Versicherung ob ein Tuning anliegt.
Weil selbst wenn es nicht gemeldet oder eingetragen ist, immer noch eine kausalität vorliegen muss.

Da findet man auch einige Urteile zu wo versicherungen klagen und dennoch kein "Recht" bekommen weil Tuning oder die getönten Seitenscheiben nichts mit dem eigentlichen unfall zu tun haben...

Es gibt kein klares ja oder nein bei abschaltbaren Tuning...sogern auch ich da eine Antwort hätte.
Jeder muss selbst wissen ob das Risiko auf der "haben seite" liegt ;)
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Chief
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Re: Chiptuning Gesetz

Beitrag von Chief »

Darum schrieb ich ja auch
Chief hat geschrieben:Eintragaen lassen und gut. Ist hier im Forum aber schon ungefähr 1315x diskutiert worden.
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Mr.Tom
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Re: Chiptuning Gesetz

Beitrag von Mr.Tom »

Chief hat geschrieben:Darum schrieb ich ja auch
Chief hat geschrieben:Eintragaen lassen und gut. Ist hier im Forum aber schon ungefähr 1315x diskutiert worden.

verstehst du es nicht?
oder stellst dich nur so?
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Chief
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Re: Chiptuning Gesetz

Beitrag von Chief »

Genau!
Mr.Tom hat geschrieben:
könnte das erlaubt sein?
also würde (wenn original gefahren wird) die Betriebserlaubnis bestehen bleiben?
ist es Versicherungs- und (oder) Steuer- Betrug wenn nur "die Möglichkeit" besteht mit mehr Leistung zu fahren?
auch wenn man es natürlich nicht tut.

wie sieht das Gesetzlich aus?
in meinem Falle interessiert mich das für Österreich.
aber wie das in Deutschland aussieht finde ich auch interessant.
Chief hat geschrieben:Eintragen lassen und gut. Ist hier im Forum aber schon ungefähr 1315x diskutiert worden.
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Mr.Tom
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Re: Chiptuning Gesetz

Beitrag von Mr.Tom »

Chief hat geschrieben:Genau!
Mr.Tom hat geschrieben:
könnte das erlaubt sein?
also würde (wenn original gefahren wird) die Betriebserlaubnis bestehen bleiben?
ist es Versicherungs- und (oder) Steuer- Betrug wenn nur "die Möglichkeit" besteht mit mehr Leistung zu fahren?
auch wenn man es natürlich nicht tut.

wie sieht das Gesetzlich aus?
in meinem Falle interessiert mich das für Österreich.
aber wie das in Deutschland aussieht finde ich auch interessant.
Chief hat geschrieben:Eintragen lassen und gut. Ist hier im Forum aber schon ungefähr 1315x diskutiert worden.

oida :roll: ein letztes mal noch!
ganz langsam zum mitlesen, nur für dich!

Eintagung steht hier NICHT zur Depatte!!!

ich werd mir doch kein Tuning eintragen lassen wo ich danach
mehr Versicherung und Steuer bezahlen muss obwohl ich es nicht nütze im öffentlichen Straßenverkehr!
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Chief
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Re: Chiptuning Gesetz

Beitrag von Chief »

Heureka, ich bin nicht alleine. Nun bin ich gespannt...wie der TS auch gegen Chevie angeht! *Freu*
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79er
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Re: Chiptuning Gesetz

Beitrag von 79er »

auf jeden Fall da gibt es eine Firma die chipt und man kann das tuning ein und aus schalten kann. (Funk oder vor der fahrt mittels Bordcomputer)
was sagen die denn dazu?
man kann also für die Private Veranstaltung (Rennstrecke, Teesdorf Fahrsicherheitstraining, Ring bzw Rennstrecke, Fahrtechnikkurs) mehr Leistung abrufen.
wenn man im öffentlichen Verkehr unterwegs ist schaltet man natürlich auf Original. eh kloar!
jaaaa, das ist sowas von klar!
könnte das erlaubt sein?
nein

(in D) ist jede Veränderung des Fahrzeuges verboten, es sei denn es ist abgenommen/eingetragen oder besitzt eine ABE, E-Prüfzeichen blabla.
Und da dies ein Eingriff in das Fahrzeug ist, kann man das nicht einfach spazieren fahren.
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