Zumindest hat das mein auch zu mir vor einiger Zeit gesagt und ich bin mir ziemlich sicher das ich es unter den Bedingungen der Anschlußgarantie nachgelesen habe da ich es nicht wirklich glauben konnte.RS200@raceblue hat geschrieben:Dort steht unter Ausschlüssen: "........Glas, Scheinwerfergehäuse, Beleuchtung innen und außen..."
Da wäre ja demnach die 3.BL nicht mehr dabei.
Kann das jemand bestätigen, dass dieser Murks selbst bei Garantieverlängerung nur noch auf eigene Rechnung getauscht wird? :motz:
Wassereintritt 3. Bremsleuchte beim Combi
- Chris80
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Re: Wassereintritt 3. Bremsleuchte
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Re: Wassereintritt 3. Bremsleuchte
@Oberberger
Die aktuellen Bedingungen für die Anschlussgarantie sehen leider ganz anders aus.
Ich hab sie mir kürzlich von meinem AH schicken lassen, da ich momentan abwäge eine abzuschließen.
Kann aber erst zu Hause genau zitieren.
Ich erinnere mich aber, dass dort einiges ausgeschlossen wurde u. nicht nur wg. Vandalismus und so was.
(ohne Gewähr u. aus meiner Erinnerung: Beleuchtung, Polster, elektrische Bauteile, Innenauststattung...)
Die aktuellen Bedingungen für die Anschlussgarantie sehen leider ganz anders aus.
Ich hab sie mir kürzlich von meinem AH schicken lassen, da ich momentan abwäge eine abzuschließen.
Kann aber erst zu Hause genau zitieren.
Ich erinnere mich aber, dass dort einiges ausgeschlossen wurde u. nicht nur wg. Vandalismus und so was.
(ohne Gewähr u. aus meiner Erinnerung: Beleuchtung, Polster, elektrische Bauteile, Innenauststattung...)
- Oberberger
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Re: Wassereintritt 3. Bremsleuchte
OK, dann muss ich mir das auch mal anschauen. Auf der Seite der Skoda-Bank steht da nix dazu....
- perfusor
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Re: Wassereintritt 3. Bremsleuchte
Welche Bedingungen für die Anschlussgarantie gelten denn?
Die aktuellen von Skoda - die jederzeit geändert werden können, oder diejenigen, die zum Zeitpunkt meines Abschlusses gegolten haben?
Gibts hier einen Juristen der das sicher weiß?
Die aktuellen von Skoda - die jederzeit geändert werden können, oder diejenigen, die zum Zeitpunkt meines Abschlusses gegolten haben?
Gibts hier einen Juristen der das sicher weiß?
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Re: Wassereintritt 3. Bremsleuchte
@perfusor
Es gelten die Bedingungen zu denen du den Vertrag abgeschlossen hast. Ich gehen aber davon aus, dass da bei dir auch schon folgende Ausschlüsse drin stehen:
III. Garantieversicherungsausschlüsse
Die Garantieversicherung leistet nicht:
(1) für
a) Wartung (Teile und Service) und allgemeinen Verschleiß;
b) alle beim Deckungsumfang nicht genannten Teile (vgl. Ziffer II Nr. 2);
c) Teile, die vom Hersteller nicht zugelassen sind.
(2) für die nachfolgenden Positionen und Bauteile:
a) Alle Rahmen- und Karosserieteile, Cabrio- und Faltverdecke, Glas, Scheinwerfergehäuse, Beleuchtung innen und außen;
b) Kupplungsscheibe und Bremsbeläge, -trommel, -scheiben und -klötze, Reifen, Auswuchten der Räder, Federn und Stoßdämpfer, Luftfedern und Luftfederdämpfer;
c) Batterie, Sicherungen, Glühlampen, Gasentladungslampen;
d) Innen- und Außenverkleidungen, Abdeckungen, Dämpfungen und Polsterung;
e) Luft- , Öl- und Wasserlecks, Windgeräusche, Quietsch- und Klappergeräusche, Lack- und Korrosionsschäden, Undichtigkeiten
f) Test-, Mess- und Einstellarbeiten, Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Wellendichtringe, Gummiteile und Schläuche, Rohrleitungen, Zünd- und Glühkerzen sowie Hilfsmittel wie Öle, Ölfilter und Frostschutzmittel, es sei denn, sie treten in ursächlichem unmittelbarem Zusammenhang mit einem garantiepflichtigen Schaden auf (vgl. Ziffer V 3a+b);
g) Auspuffsystem mit Katalysator, Verunreinigung im Kraftstoffsystem;
h) Aufbauten und technische Anbauten bei Nutzfahrzeugen;
i) Nicht werkseitig eingebaute Radio/Kassetten-, CD-Spieler, CD-Wechsler, Antennen und alle Teile des Sound-Systems sowie Unterhaltungselektronik, Navigationssystem, Telefon und Freisprecheinrichtung, Audio- und Videosysteme.
Es gelten die Bedingungen zu denen du den Vertrag abgeschlossen hast. Ich gehen aber davon aus, dass da bei dir auch schon folgende Ausschlüsse drin stehen:
III. Garantieversicherungsausschlüsse
Die Garantieversicherung leistet nicht:
(1) für
a) Wartung (Teile und Service) und allgemeinen Verschleiß;
b) alle beim Deckungsumfang nicht genannten Teile (vgl. Ziffer II Nr. 2);
c) Teile, die vom Hersteller nicht zugelassen sind.
(2) für die nachfolgenden Positionen und Bauteile:
a) Alle Rahmen- und Karosserieteile, Cabrio- und Faltverdecke, Glas, Scheinwerfergehäuse, Beleuchtung innen und außen;
b) Kupplungsscheibe und Bremsbeläge, -trommel, -scheiben und -klötze, Reifen, Auswuchten der Räder, Federn und Stoßdämpfer, Luftfedern und Luftfederdämpfer;
c) Batterie, Sicherungen, Glühlampen, Gasentladungslampen;
d) Innen- und Außenverkleidungen, Abdeckungen, Dämpfungen und Polsterung;
e) Luft- , Öl- und Wasserlecks, Windgeräusche, Quietsch- und Klappergeräusche, Lack- und Korrosionsschäden, Undichtigkeiten
f) Test-, Mess- und Einstellarbeiten, Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Wellendichtringe, Gummiteile und Schläuche, Rohrleitungen, Zünd- und Glühkerzen sowie Hilfsmittel wie Öle, Ölfilter und Frostschutzmittel, es sei denn, sie treten in ursächlichem unmittelbarem Zusammenhang mit einem garantiepflichtigen Schaden auf (vgl. Ziffer V 3a+b);
g) Auspuffsystem mit Katalysator, Verunreinigung im Kraftstoffsystem;
h) Aufbauten und technische Anbauten bei Nutzfahrzeugen;
i) Nicht werkseitig eingebaute Radio/Kassetten-, CD-Spieler, CD-Wechsler, Antennen und alle Teile des Sound-Systems sowie Unterhaltungselektronik, Navigationssystem, Telefon und Freisprecheinrichtung, Audio- und Videosysteme.
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Re: Wassereintritt 3. Bremsleuchte
Da braucht man diese schei.. Verlängerung dann eh nicht...!RS200@raceblue hat geschrieben:III. Garantieversicherungsausschlüsse
Die Garantieversicherung leistet nicht:
...
(2) für die nachfolgenden Positionen und Bauteile:
a) Alle Rahmen- und Karosserieteile, Cabrio- und Faltverdecke, Glas, Scheinwerfergehäuse, Beleuchtung innen und außen;
...
d) Innen- und Außenverkleidungen, Abdeckungen, Dämpfungen und Polsterung;
e) Luft- , Öl- und Wasserlecks, Windgeräusche, Quietsch- und Klappergeräusche, Lack- und Korrosionsschäden, Undichtigkeiten
...
g) Auspuffsystem mit Katalysator, Verunreinigung im Kraftstoffsystem;
...
Zuletzt geändert von zip2000 am 7. Februar 2010 16:01, insgesamt 2-mal geändert.
Ein O² Pacco 1.9 TDI Combi in BlackMagic mit Pirelli 225/45R17 auf Zenith 7x17. Xenon, abgedunkelte Scheiben, Dachreeling & HHC und Thermo Top C + T100 HTM., MJ 2007
Zuvor ein Fabia 1.4TDI PD, Combi, MJ 2004
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- Oberberger
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Re: Wassereintritt 3. Bremsleuchte
Das Einzige, was mich ein bischen befremdet, ist der Punkt mit den Öl- und Wasserlecks. Aber der Rest ist schon ok. Im Übrigen müsste doch eigentlich die Bremsleuchte, wenn Risse drin sind, über die Teilkasko abwickelbar sein, oder?
Aus diesem Grunde stört auch nicht, dass Scheinwerfer etc. nicht drin sind, wenn die kaputt gehen, dann gibt es halt nen Steinschlag.
Was aber die Motorkomponenten angeht, ist doch alles drin, ebenso Autoradios, Klimaanlage, Heizungssystem.....was will man mehr. Und Bremsscheiben und sowas sind auch in der normalen Garantie nicht drin.
Ich bleibe dabei: Auch unter diesen Bedingungen ist die Lifetime in meinen Augen unverzichtbar.
Aus diesem Grunde stört auch nicht, dass Scheinwerfer etc. nicht drin sind, wenn die kaputt gehen, dann gibt es halt nen Steinschlag.
Was aber die Motorkomponenten angeht, ist doch alles drin, ebenso Autoradios, Klimaanlage, Heizungssystem.....was will man mehr. Und Bremsscheiben und sowas sind auch in der normalen Garantie nicht drin.
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- Oberberger
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Re: Wassereintritt 3. Bremsleuchte
Fakt ist, es ist ein Glasschaden. Und so steht es in den VErtragsbedingungen. Rückleuchten gehören dazu und zumindest bei mir ist keine Bremsleuchte ausgenommen.
Ob das Lämpchen für die paar Euro die Mühe wert ist, ist eine andere Frage.
Ob das Lämpchen für die paar Euro die Mühe wert ist, ist eine andere Frage.
Re: Wassereintritt 3. Bremsleuchte
Meiner wird im Januar 3 Jahre alt. Mein hat mir jetzt die 3te Dritte auf Kulanz eingebaut. Alle guten Dinge.......Dru hat geschrieben:Solange du noch Garantie hast ab zum . Ich hab bei der zweiten auch schon wieder Wasser drin aber as Auto ist schon drei Jahre und somit muß ich wohl selber zahlen und somit bleibt wohl das Aquarium.
Ruhig drauf pochen, die wissen genau, daß sie hier gemurkst haben! :motz:
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Re: Wassereintritt 3. Bremsleuchte
Meiner wird nun bald 2 Jahre u. da habe ich jetzt nochmal die nasse 3.BL moniert. (das wird dann die 3.)
Da ich, wie in meinen früheren Beiträgen beschrieben, die Konstruktionsmängel (Ultraschweißnaht) u. Montageprobleme (Verspannung) für die Ursache der Defekte an der 3.BL halte, habe ich meinen überredet, dass er mir die neue 3.BL aushändigt u. ich diese selber einbaue.
Dabei beabsichtige ich die 3.BL so leicht wie möglich festzuschrauben (Vermeidung von Verspannung) u. zusätzlich den Bereich der Schweißnaht noch (elastisch) abzudichten.
Kann mir für die Abdichtung jemand einen Tip geben (Silkon, PUR, Kunststoffklebstoff...)
Das Material der 3.BL (Polyacryl [Plexiglas]) steht ja bei den zur Wahl stehenden Kleb- / Dichtstoffen nicht gerade vorrangig in der Eignungsbeschreibung.
Da ich, wie in meinen früheren Beiträgen beschrieben, die Konstruktionsmängel (Ultraschweißnaht) u. Montageprobleme (Verspannung) für die Ursache der Defekte an der 3.BL halte, habe ich meinen überredet, dass er mir die neue 3.BL aushändigt u. ich diese selber einbaue.
Dabei beabsichtige ich die 3.BL so leicht wie möglich festzuschrauben (Vermeidung von Verspannung) u. zusätzlich den Bereich der Schweißnaht noch (elastisch) abzudichten.
Kann mir für die Abdichtung jemand einen Tip geben (Silkon, PUR, Kunststoffklebstoff...)
Das Material der 3.BL (Polyacryl [Plexiglas]) steht ja bei den zur Wahl stehenden Kleb- / Dichtstoffen nicht gerade vorrangig in der Eignungsbeschreibung.