EU-Import / Sachmängelhaftung
EU-Import / Sachmängelhaftung
Hi alle zusammen,
ich werde mir demnächst einen Combi TDi 110 PS Elegance via EU-Import kaufen. Jetzt lese ich in "mot", daß zwar für Garantiefälle die Vetragswerkstatt zuständig sei, für die Sachmängelhaftung aber der Händler (z.B. wenn mir nach 1000 km der Zahnriemen reißt und der Motor zerstört ist). Heißt das, ich muß mich nach Holland wenden? Oder hilft mir da der Importeur (http://www.eu-importe.de)? Hat jemand Erfahrung mit sowas?
Vielen Dank,
Dir-X
ich werde mir demnächst einen Combi TDi 110 PS Elegance via EU-Import kaufen. Jetzt lese ich in "mot", daß zwar für Garantiefälle die Vetragswerkstatt zuständig sei, für die Sachmängelhaftung aber der Händler (z.B. wenn mir nach 1000 km der Zahnriemen reißt und der Motor zerstört ist). Heißt das, ich muß mich nach Holland wenden? Oder hilft mir da der Importeur (http://www.eu-importe.de)? Hat jemand Erfahrung mit sowas?
Vielen Dank,
Dir-X
hi,
eine antwort habe ich zwar nicht, aber einen tipp:
zum einen gibt es unter http://www.recht.de recht informative foren, wo einem schnell und kompetent zu allen rechtsfragen geholfen wir ( von a wie anwaltsrecht bis w für wehrrecht alle erdenklichen sachen) und das andere habe ich unter google gefunden schau mal hier:
http://www.adac.de//Recht_und_Rat/fahrz ... 35179594D8
sollte der link nicht funtzen einfach mal unter http://www.google.de die suchbegriffe sachmängelhaftung und eu eingeben ok ?
viel glück
melanie
eine antwort habe ich zwar nicht, aber einen tipp:
zum einen gibt es unter http://www.recht.de recht informative foren, wo einem schnell und kompetent zu allen rechtsfragen geholfen wir ( von a wie anwaltsrecht bis w für wehrrecht alle erdenklichen sachen) und das andere habe ich unter google gefunden schau mal hier:
http://www.adac.de//Recht_und_Rat/fahrz ... 35179594D8
sollte der link nicht funtzen einfach mal unter http://www.google.de die suchbegriffe sachmängelhaftung und eu eingeben ok ?
viel glück
melanie
Octi II 1.9 TDI Elegance mit DSG, Black-Magic-Perleffekt, TPM, Heckscheibenwischer, Musiksystem Audience, Soundsystem Audience, Xenon
hab den artikel vom adac mal kopiert:
Sachmängelhaftung beim Autokauf im Ausland
Ein Autokauf im Ausland ist heutzutage nichts seltenes mehr. Wenn das Fahrzeug allerdings mangelhaft ist, weiß kaum ein Käufer, welche Rechte er dem ausländischen Verkäufer gegenüber hat.
Seit der Umsetzung der Verbrauchsgüterrichtlinie zum 1. Januar 2002 gelten in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU einheitliche Sachmängelhaftungsregelungen beim Fahrzeugkauf. Inwieweit jedoch alle Mitgliedstaaten die Verbrauchsgüterrichtlinie umgesetzt haben, ist noch nicht absehbar.
Die Umsetzung der Verbrauchsgüterrichtlinie in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten dient einer weitreichenden Harmonisierung der Sachmängelhaftungsrechte. Die Bestimmungen der Verbrauchsgüterrichtlinie stellen daher lediglich Mindestschutzvorschriften zugunsten des Verbrauchers dar, so dass die einzelnen Mitgliedstaaten durchaus noch Regelungen mit einem stärkeren Verbraucherschutzgehalt treffen können.
Zu beachten ist, dass Sachmängelhaftungsansprüche stets im Ausland geltend zu machen sind; der Aufwand, "zu seinem Recht zu kommen ist also in der Regel größer, als wenn dies in Deutschland geschehen würde. Schwierigkeiten mit der fremden Sprache, einem anderen Rechtssystem und der meist weiten Entfernung zum Vertragspartner sind zu überwinden.
Davon zu unterscheiden sind Ansprüche aus der Herstellergarantie. Diese gehen bei Mängeln nur auf kostenlose Nachbesserung und können, wenn das Fahrzeug in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union gekauft wurde, bei jedem Vertragshändler oder jeder Vertragswerkstatt eines Herstellers geltend gemacht werden.
Beim Kauf eines Fahrzeugs außerhalb der Europäischen Union müssen auch die Garantieansprüche vor Ort geltend gemacht werden. Achten Sie bei der Übergabe des Fahrzeugs darauf, dass Ihnen alle Unterlagen ausgehändigt werden. Dabei handelt es sich um:
Originalrechnung
Servicescheckheft
Garantieurkunde, vom Händler abgestempelt, unterschrieben und mit dem Auslieferungsdatum versehen.
Die vertraglichen Sachmängelhaftungsansprüche werden also dann bedeutsam, wenn die Herstellergarantie nicht (mehr) hilft, z. B. wenn der Mangel nicht zu beseitigen ist und sich die Frage stellt, ob ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich ist rückgängig und damit das Fahrzeug dem Verkäufer zurückgegeben werden kann.
Weiter ist zu beachten, dass gerade beim Autokauf im Ausland und anschließender Geltendmachung von Sachmängelhaftungsansprüchen eine Rechtsschutzversicherung von großem Nutzen ist, da Ansprüche im Ausland grundsätzlich nur von dortigen Anwälten mit Aussicht auf Erfolg durchzusetzen sind; deren Honorare sind aber oft höher als in Deutschland und müssen in der Regel vom Mandanten selbst bezahlt werden.
Sachmängelhaftung beim Autokauf im Ausland
Ein Autokauf im Ausland ist heutzutage nichts seltenes mehr. Wenn das Fahrzeug allerdings mangelhaft ist, weiß kaum ein Käufer, welche Rechte er dem ausländischen Verkäufer gegenüber hat.
Seit der Umsetzung der Verbrauchsgüterrichtlinie zum 1. Januar 2002 gelten in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU einheitliche Sachmängelhaftungsregelungen beim Fahrzeugkauf. Inwieweit jedoch alle Mitgliedstaaten die Verbrauchsgüterrichtlinie umgesetzt haben, ist noch nicht absehbar.
Die Umsetzung der Verbrauchsgüterrichtlinie in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten dient einer weitreichenden Harmonisierung der Sachmängelhaftungsrechte. Die Bestimmungen der Verbrauchsgüterrichtlinie stellen daher lediglich Mindestschutzvorschriften zugunsten des Verbrauchers dar, so dass die einzelnen Mitgliedstaaten durchaus noch Regelungen mit einem stärkeren Verbraucherschutzgehalt treffen können.
Zu beachten ist, dass Sachmängelhaftungsansprüche stets im Ausland geltend zu machen sind; der Aufwand, "zu seinem Recht zu kommen ist also in der Regel größer, als wenn dies in Deutschland geschehen würde. Schwierigkeiten mit der fremden Sprache, einem anderen Rechtssystem und der meist weiten Entfernung zum Vertragspartner sind zu überwinden.
Davon zu unterscheiden sind Ansprüche aus der Herstellergarantie. Diese gehen bei Mängeln nur auf kostenlose Nachbesserung und können, wenn das Fahrzeug in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union gekauft wurde, bei jedem Vertragshändler oder jeder Vertragswerkstatt eines Herstellers geltend gemacht werden.
Beim Kauf eines Fahrzeugs außerhalb der Europäischen Union müssen auch die Garantieansprüche vor Ort geltend gemacht werden. Achten Sie bei der Übergabe des Fahrzeugs darauf, dass Ihnen alle Unterlagen ausgehändigt werden. Dabei handelt es sich um:
Originalrechnung
Servicescheckheft
Garantieurkunde, vom Händler abgestempelt, unterschrieben und mit dem Auslieferungsdatum versehen.
Die vertraglichen Sachmängelhaftungsansprüche werden also dann bedeutsam, wenn die Herstellergarantie nicht (mehr) hilft, z. B. wenn der Mangel nicht zu beseitigen ist und sich die Frage stellt, ob ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich ist rückgängig und damit das Fahrzeug dem Verkäufer zurückgegeben werden kann.
Weiter ist zu beachten, dass gerade beim Autokauf im Ausland und anschließender Geltendmachung von Sachmängelhaftungsansprüchen eine Rechtsschutzversicherung von großem Nutzen ist, da Ansprüche im Ausland grundsätzlich nur von dortigen Anwälten mit Aussicht auf Erfolg durchzusetzen sind; deren Honorare sind aber oft höher als in Deutschland und müssen in der Regel vom Mandanten selbst bezahlt werden.
Octi II 1.9 TDI Elegance mit DSG, Black-Magic-Perleffekt, TPM, Heckscheibenwischer, Musiksystem Audience, Soundsystem Audience, Xenon
Vielen Dank an Melli! Das mit der Geltendmachung im Ausland habe ich mir schon gedacht. Nichtmal ein Anwalt des ADAC konnte mir genaue Auskunft geben.
Werds mir mal überlagen mit EU-Kauf. Denn bei Skoda ist die Spanne nichtmal so besonders hoch, wenn man die meist schlechtere Ausstattung berücksichtigt. Und meistens geben die deutschen Händler, z.B. meiner, ordentliche Nachlässe.
Dir-X
Werds mir mal überlagen mit EU-Kauf. Denn bei Skoda ist die Spanne nichtmal so besonders hoch, wenn man die meist schlechtere Ausstattung berücksichtigt. Und meistens geben die deutschen Händler, z.B. meiner, ordentliche Nachlässe.
Dir-X
dem kann ich nur zustimmen.
ichhabe mir auch einen "original" skoda bestellt.
zum einen gab es noch winterreifen und ne park distance control dazu, der preis wurde auch noch reduziert und zum anderen hat man dann halt den service (all in paket.....etc)..., so dass sich der eu-preisnachlass fast ausgleicht, wenn man bedenkt, dass man den wagen u.u. selber zulassen und abholen muss....
ichhabe mir auch einen "original" skoda bestellt.
zum einen gab es noch winterreifen und ne park distance control dazu, der preis wurde auch noch reduziert und zum anderen hat man dann halt den service (all in paket.....etc)..., so dass sich der eu-preisnachlass fast ausgleicht, wenn man bedenkt, dass man den wagen u.u. selber zulassen und abholen muss....
Octi II 1.9 TDI Elegance mit DSG, Black-Magic-Perleffekt, TPM, Heckscheibenwischer, Musiksystem Audience, Soundsystem Audience, Xenon
Ja, wirklich. Wenn ich die Ausstattung, die ich beim Style-Modell kriege, auf das Elegance-Importmodell draufrechne (ist schlechter ausgestattet als das deutsche UND die Mehrausstattung ist teurer), und den Nachlaß von 2200 Euro berücksichtige, kostet das Importmodell genau 1120 Euro weniger. Das ist mir der Service, auch in der Folge bei Reparaturen usw., wert!
Dir-X
MELLI:
dem kann ich nur zustimmen.
ichhabe mir auch einen "original" skoda bestellt.
zum einen gab es noch winterreifen und ne park distance control dazu, der preis wurde auch noch reduziert und zum anderen hat man dann halt den service (all in paket.....etc)..., so dass sich der eu-preisnachlass fast ausgleicht, wenn man bedenkt, dass man den wagen u.u. selber zulassen und abholen muss....
Dir-X
MELLI:
dem kann ich nur zustimmen.
ichhabe mir auch einen "original" skoda bestellt.
zum einen gab es noch winterreifen und ne park distance control dazu, der preis wurde auch noch reduziert und zum anderen hat man dann halt den service (all in paket.....etc)..., so dass sich der eu-preisnachlass fast ausgleicht, wenn man bedenkt, dass man den wagen u.u. selber zulassen und abholen muss....
Hi Leute, ihr habt ja ne Menge Kohle über, für die "Original" Octavias.
Ich habe meinen Elegance über einen Aachener Händler (Cramer) besorgt. Der Preisunterschied zum "Hausangebot (incl. Fußmatten)" eines Düsseldorfer Händlers waren schlappe 4300 €. Dafür bin ich auch bereit meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch zu nehmen, falls die Karre kaputt geht. Nach knapp 10.000 Km gibt es aber gar nix am Octi zu meckern (grins....).
An die Leute die sich keinen "deutschen" Octavia leisten können: meiner hat mit allem zip und zap (incl. Abholung) 18300€ gekostet.
Gruß Homer46
Ich habe meinen Elegance über einen Aachener Händler (Cramer) besorgt. Der Preisunterschied zum "Hausangebot (incl. Fußmatten)" eines Düsseldorfer Händlers waren schlappe 4300 €. Dafür bin ich auch bereit meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch zu nehmen, falls die Karre kaputt geht. Nach knapp 10.000 Km gibt es aber gar nix am Octi zu meckern (grins....).
An die Leute die sich keinen "deutschen" Octavia leisten können: meiner hat mit allem zip und zap (incl. Abholung) 18300€ gekostet.
Gruß Homer46
- Jopi
- Füsilierungskandidat
- Beiträge: 5382
- Registriert: 13. Oktober 2002 20:02
- Modell: 5E
- Bauart: Combi
- Baujahr: 2015
- Modelljahr: 2016
- Motor: CHPA
- Kilometerstand: 111111
Kauf bei einem deutschen Importeur, bei dem Du einen Kaufvertrag nach deutschem Recht abschließt und keinen Vermittlungsvertrag!
Laß den Wagen bei Skoda Deutschland registriere und Du hast nie (!!!)irgendwas mit dem Ausland zu tun, außer daß Dein EU Importeuer das Teil für Dich dort kauft!
P.S.: Was für ein grausamer Avatar!
Laß den Wagen bei Skoda Deutschland registriere und Du hast nie (!!!)irgendwas mit dem Ausland zu tun, außer daß Dein EU Importeuer das Teil für Dich dort kauft!
P.S.: Was für ein grausamer Avatar!