Basti's Update, "FL Heck" und TFL auf Seite 4
Re: Basti's - Winterschaden, Fotos S. 1 unten
Bei Auszahlung eines Schadens wird nur die Schadenssumme excl. Mwst. ausgezahlt. Wenn man richten lässt, kriegt man für den vorgelegten Rechnungsbetrag die Mwst. zurück.
D.h., den vollen Schadensbetrag kriegt man nicht so leicht ausgezahlt, sondern nur -19%.
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- Babyracer
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Re: Basti's - Winterschaden, Fotos S. 1 unten
Oh Man, 1:0 für Frau Holle. So ein Mist. Tja, Vermieterin bzw. Hauseigentümer muss wohl haften. Es sei denn, sdas Dach hat einen Lawinenschutz und/oder es wurde mittles Schilder vor Dachlawinen gewarnt. Schließlich kann man z.B. als Ortunkundiger nicht auf ein 3-Etagenhaus schauen bevor man da parkt. Ich hoffe für dich, dass alles schnell geregelt wird.
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- Basti1982
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Re: Basti's - Winterschaden, Fotos S. 1 unten
Kein Lawinenschutz auf dem Dach vorhanden. Schilder bringen aber laut Süddeutsche.de nichts. Naja noch berufe ich mich auf den Lawinenschutz bzw die Sorgfaltspflicht des Vermieters. Aber noch habe ich keine Mitteilung erhalten.
- Babyracer
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Re: Basti's - Winterschaden, Fotos S. 1 unten
Schilder bringen schon was. 1. für den Vermieter bzw. Hauseigentümer und 2. gegen den Autofahrer. Wer sein Auto dort trotz Schild parkt, muss mit sowas rechnen. Aber ich hoffe, dass dein Vermieter das geregelt bekommt.
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Re: Basti's - Winterschaden, Fotos S. 1 unten
Soeben habe ich den Anruf meiner Vermieterin erhalten. Die Aussage beläuft sich auf:
Die Versicherung verweigert eine Zahlung. Den Antrag könnte ich wohl stellen, aber dieser würde abgewiesen werden.
Grund: Das Tauen des Schnees auf dem Hausdach ist ein plötzlich eintretendes Ereignis, wogegen der Vermieter nicht rechtzeitig Maßnahmen zur Verhinderung von Schadensereignissen einleiten kann. Ein Beispiel zum Verständnis wäre plötzlich eintretendes Blitzeis. Ein Fußgänger der wegen Blitzeis vor dem Haus stürzt, ist sozusagen selbst Schuld. Der Vermieter bzw die Mietparteien sind in diesem Fall von der Räumpflicht befreit. Der Fußgänger hätte sich entsprechende Schuhe etc. anziehen müssen.
Jetzt sagte die Versicherung, dass das ein Fall für die Teilkaskoversicherung wäre, nicht VK. Ist das so? Und dann erzählte die Vermieterin, dass man dabei nicht hochgestuft wird (unabhängig davon, dass ich den Schadensretter abgeschlossen habe). Bezüglich der dann anfallenden SB würden wir eine Einigung finden können.
Die Versicherung verweigert eine Zahlung. Den Antrag könnte ich wohl stellen, aber dieser würde abgewiesen werden.
Grund: Das Tauen des Schnees auf dem Hausdach ist ein plötzlich eintretendes Ereignis, wogegen der Vermieter nicht rechtzeitig Maßnahmen zur Verhinderung von Schadensereignissen einleiten kann. Ein Beispiel zum Verständnis wäre plötzlich eintretendes Blitzeis. Ein Fußgänger der wegen Blitzeis vor dem Haus stürzt, ist sozusagen selbst Schuld. Der Vermieter bzw die Mietparteien sind in diesem Fall von der Räumpflicht befreit. Der Fußgänger hätte sich entsprechende Schuhe etc. anziehen müssen.
Jetzt sagte die Versicherung, dass das ein Fall für die Teilkaskoversicherung wäre, nicht VK. Ist das so? Und dann erzählte die Vermieterin, dass man dabei nicht hochgestuft wird (unabhängig davon, dass ich den Schadensretter abgeschlossen habe). Bezüglich der dann anfallenden SB würden wir eine Einigung finden können.
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Re: Basti's - Winterschaden, Fotos S. 1 unten
Die Begründung der Versicherung ist lächerlich. Es hat schließlich den ganzen Tag getaut. Nicht von einer Minute auf die andere. Bei Blitzeis ist es was anderes. Dort gefriet der Regen innerhalb von Minuten auf dem Boden. Aber es stimmt. Versicherungstechnisch gesehen ist es ein TK Schaden, genau wie Wild, Steinschlag, Hagel, Sturm (ab einer gewissen Stärke). Im Prinzip lassen sich TK und VK ganz einfachn unterscheiden. TK = Schaden, für den du nichts kannst, VK = selbst schuld. Und da man für Schäden, für die man nichts kann, auch nicht zur Verantwortung gezogen werden kann gibt es in der TK auch eine SF Klasse bzw. Prozente/Einstufung.
Aber ich würde bei der Versichrung erstmal damit argumentieren, dass der Wetterbericht bereits am Vortag schon Tauwetter angesagt hat und es auch den ganzen Tag über schon getaut hat. Somit hätte die Vermieterin ohne weiteres ein Warnschild aufstellen können oder die Besitzer der Auto (sofern sie die kennt) warnen können.
Aber ich würde bei der Versichrung erstmal damit argumentieren, dass der Wetterbericht bereits am Vortag schon Tauwetter angesagt hat und es auch den ganzen Tag über schon getaut hat. Somit hätte die Vermieterin ohne weiteres ein Warnschild aufstellen können oder die Besitzer der Auto (sofern sie die kennt) warnen können.
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Re: Basti's - Winterschaden, Fotos S. 1 unten
Eben auch das ist meine Argumentation. Den ganzen Tag über war bereits Tauwetter und im Radio sollen wohl Durchsagen bezüglich herabfallender Schneemassen gekommen sein. Habe ich selbst aber nicht gehört, leider.
Was ich auch nicht so ganz auf mir sitzen lassen will ist der Fakt, dass dieser Parkplatz meiner ist. Steht zwar nicht im Mietvertrag, aber jeder hat hier einen fest zugewiesenen. Dafür zahle ich letztlich irgendwo Miete. Wäre da so ein Lawinenschutz da, wäre alles klar. Aber so? ... aber wenns ein TK Schaden sein sollte und die Vermieterin die SB zahlt und ich nicht hochgestuft werde, dann lasse ich das der Einfachheit darüber laufen.
Mal ne Frage an den ein oder anderen der Ahnung hat, wenn er es denn liest: Kann ich mir da jetzt das Schiebedach gegen minimalen Aufpreis holen? Oder ist das zu aufwändig?
Was ich auch nicht so ganz auf mir sitzen lassen will ist der Fakt, dass dieser Parkplatz meiner ist. Steht zwar nicht im Mietvertrag, aber jeder hat hier einen fest zugewiesenen. Dafür zahle ich letztlich irgendwo Miete. Wäre da so ein Lawinenschutz da, wäre alles klar. Aber so? ... aber wenns ein TK Schaden sein sollte und die Vermieterin die SB zahlt und ich nicht hochgestuft werde, dann lasse ich das der Einfachheit darüber laufen.
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Re: Basti's - Winterschaden, Fotos S. 1 unten
Hm, wenn du komplettes Dach bekommst, dann wird das nicht das große Problem sein. Aber billig wird es nicht. Ausschnitt für Schiebedach kostet schon mal 40 Euro mehr. Jetzt noch Schiebedach und Kleinteile für mehr als 800 Euro und noch der Dachhimmel für schlappe 217 Euro. Also in der Summe kostet dich das Ding mehr als 1200 Euro, weil die Kabel ja auch noch nicht vorhanden sind. Wenn du günstig an Schiebedach und Himmel kommst, sollte es hingegen kein großes Problem geben.
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Re: Basti's - Winterschaden, Fotos S. 1 unten
Den Dachhimmel bekomme ich sowieso neu, der ist vom Dach überall geknickt und sieht unschön aus. Aber der Aufpreis ist mir grundsätzlich dann doch zu hoch, also Gedanke gestrichen Danke für die Randinfo!
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Re: Basti's - Winterschaden, Fotos S. 1 unten
Gern geschehen. Aber sei froh, wenn das neue Dach vernüftig eingeetzt wird. Nicht das es später mal reinregnet oder rostet.
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