Fernlicht in Halter für Nebelscheinwerfer?
- Basti1982
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Re: Fernlicht in Halter für Nebelscheinwerfer?
Na dich. Deine Absicht, die NSW als Fernlicht zu benutzen, sind auch nicht erlaubt. Sind schließlich Nebelscheinwerfer und würden dann missbräuchlich als Fernlicht mitbenutzt. Ist zwar nur 10,- Euro bewährt, aber nicht gestattet. Sollte es dir gelingen, die NSW parallel mit dem Einschalten von Fernlicht zu schalten, könnte das ein Erlöschen der allg. Betriebserlaubnis darstellen.
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Re: Fernlicht in Halter für Nebelscheinwerfer?
Würdest du bitte den Beitrag noch mal von vorn lesen. Ich bin hier nicht derjenige der die NSW zum Fernlicht umbauen will. :motz:Basti1982 hat geschrieben:Na dich. Deine Absicht, die NSW als Fernlicht zu benutzen, sind auch nicht erlaubt. Sind schließlich Nebelscheinwerfer und würden dann missbräuchlich als Fernlicht mitbenutzt. Ist zwar nur 10,- Euro bewährt, aber nicht gestattet. Sollte es dir gelingen, die NSW parallel mit dem Einschalten von Fernlicht zu schalten, könnte das ein Erlöschen der allg. Betriebserlaubnis darstellen.
Bei mir sind alle Scheinwerfer legal!
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Re: Fernlicht in Halter für Nebelscheinwerfer?
Ämm ja ... liegt am RS Nick
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Re: Fernlicht in Halter für Nebelscheinwerfer?
Nochmal, ich bin nicht der Themenstarter. Ließ jetzt bitte den ganzen Beitrag nochmal von vorn. :motz:Basti1982 hat geschrieben:Sondern? Die NSW so umbauen, dass dazu noch Fernlicht anliegt? Wäre auch nicht legal, Umbau der vorhandenen Beleuchtungseinrichtung und somit Erlöschen BE. Wenn ich immer noch falsch liege, dann gib mir bitte den nötigen Wink
Edit:
@Basti1982:
Im Nachhinein einen deiner Posts zu löschen, weil du eingesehen hast, dass du dich geirrt hattest, ist aber keine gute Lösung.
Der geneigte User könnte sich beim Lesen des Themas fragen, wie ich dich ohne Beitrag zitieren konnte.
Zuletzt geändert von RS200@raceblue am 20. Januar 2010 08:20, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fernlicht in Halter für Nebelscheinwerfer?
Das Problem ist doch nicht der RS-Nick, sondern, dass du nur oberflächlich gelesen hast u. schnell, schnell gepostet hast. :motz:Basti1982 hat geschrieben:Ämm ja ... liegt am RS Nick
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Re: Fernlicht in Halter für Nebelscheinwerfer?
Können wir uns bitte wieder beruhigen? Ich merke mir nicht, welcher xyz RS xyz den Thread gestartet hat. Und wenn ich mich dann mal irre, ist das so. Du bist sicher auch nicht fehlerfrei. Schau mal aufn Tacho, ist auch schon zu späterer Stunde. So, weiter im Text!
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Re: Fernlicht in Halter für Nebelscheinwerfer?
mhmhmh, jetzt komme ich etwas ins Schleudern. Wie war das noch mal?
Wenn in einem EU-Land was erlaubt ist, darf es in einem anderen EU-Land nicht verboten, bzw. geahndet werden? Wäre ja auch schlimm, wenn jetzt die Franzosen, die die Dinger verbaut haben, hier in Deutschland nicht mehr fahren dürften. Ein Verkehrsrechtsexperte bitte voran.....
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Kugelhaken, Leuchtstoffröhren, Lenklichter, Esslinger Fernwärme, doppelter Boden, Pioneer plus Soundsystem, dunkle Scheiben, Piep vorn, MuFuLeLe, WiWaSi, TFLNANSW, Pedalbox by DTE, E-MFA, PAUL und EDDI auffe Rückbank.
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Re: Fernlicht in Halter für Nebelscheinwerfer?
Wenn du in Frankreich lebst und dein Fahrzeug dort so zugelassen ist mit diesen Lampen, darf es in D nicht stillgelegt werden. Und da spielt es meines Wissens nach überhaupt keine Rolle ob EU oder nicht. Es sei denn es ist im Rahmen einer Gefährung anderer.
Zuletzt geändert von Basti1982 am 19. Januar 2010 23:34, insgesamt 1-mal geändert.