3.Bremsleuchte -->Erlaubt oder nicht?
Alle Abdeckungen, welche den Lichtschein einschränkt, ist verboten. So ist theoretisch auch der sog. böse Blick verboten, ausser es erfüllt die technischen Anforderungen, wie weit und aus welchen Blickwinkeln man das Licht sehen muss.
Greets Chris!!
Opel Zafira 1.8i 16V Comfort, 125 PS, Jg. 11/00, saphirschwarz, alles Original, ausser Scheinwerferblenden von Kamei
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Ich muss den anderen (leider) zustimmen, ist ne unzulässige Veränderung. Außer du findest jemanden, der dir das einträgt.
(nicht glaub) Geil aussehen tuts jedenfalls.
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@kromi: die grünen"engel"
also einbauen würd ich mir auch so etwas... so ein schönes RS in der leuchte.....
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Kraft zu haben, ist die eleganteste Möglichkeit, nicht so tun zu müssen, als ob!
- Sigma
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Hi,
kann mir denn mal einer exakte Quellenangaben zu der Thematik machen.
§§49-54a StVZO hab ich mir bereits zu Gemüte geführt, aber speziell zu dieser Thematik steht nichts drin. Ich hab noch nichtmal ersehen können, warum eine dritte Bremsleuchte erlaubt ist.
Ach so, wer nen Link zum Anhang I 76/756/EWG findet, immer her damit. Dort sollen nämlich technische Dinge bezüglich der Lichtaustrittsfläche etc. geregelt sein.
Tschau,
Sigma
kann mir denn mal einer exakte Quellenangaben zu der Thematik machen.
§§49-54a StVZO hab ich mir bereits zu Gemüte geführt, aber speziell zu dieser Thematik steht nichts drin. Ich hab noch nichtmal ersehen können, warum eine dritte Bremsleuchte erlaubt ist.
Ach so, wer nen Link zum Anhang I 76/756/EWG findet, immer her damit. Dort sollen nämlich technische Dinge bezüglich der Lichtaustrittsfläche etc. geregelt sein.
Tschau,
Sigma
du musst eine leuchtende 3. bremsleuchte haben. verkleben is nicht zulässig!
und theoretisch ist eine komplette scheibentönung über die bremsleuchte auch nicht zulässig. zumindest is das im österreichischen stvo so. kann ja mal raussuchen.
edit: das habts ja eh schon alle geschrieben. hab die 2 te ned gelesen. sry
und theoretisch ist eine komplette scheibentönung über die bremsleuchte auch nicht zulässig. zumindest is das im österreichischen stvo so. kann ja mal raussuchen.
edit: das habts ja eh schon alle geschrieben. hab die 2 te ned gelesen. sry
- Sigma
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Hi,
hab bei der Dekra etwas zum Thema gefunden. (PDF)
Demnach ist es nicht zulässig, die Ausbreitung des jeweiligen Lichtes durch Anbauten etc. zu behindern (s. Seite 11 im Link).
Tschau,
Sigma
hab bei der Dekra etwas zum Thema gefunden. (PDF)
Demnach ist es nicht zulässig, die Ausbreitung des jeweiligen Lichtes durch Anbauten etc. zu behindern (s. Seite 11 im Link).
Tschau,
Sigma