Auffahrunfall!!! Was ist mit der abnehmb. AHK?!?
- Joker1976
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Auffahrunfall!!! Was ist mit der abnehmb. AHK?!?
Hallo zusammen!
Ich hoffte noch gester, daß das Jahr 2003 nur besser werden kann. Da habe ich mich wohl schwer getäuscht!
Es hat noch schlechter begonnen:
Heute, am 02.01.2003, gegen 22:10 Uhr fuhr ich mit meinem geliebten Octavia durch Frankenthal. Es stürmte sehr stark. Da sah ich einen Fußball "vom Winde verweht" über die Straße rollen. Ich nahm den Fuß vom Gas. Die Motorbremse reichte nicht aus, also fing ich LANGSAM an zu bremsen. Es war fast nur noch Schrittgeschwindigkeit. Plötzlich ein lauter Schlag von hinten - ich wurde in den Sitz gepresst!
Ein kleiner Daihatsu Sirion (Quelle http://www.Daihatsu.de)
knallte mir ungebremst hinten in mein schönes Auto!
Bei dem "kleinen Hupfer" war vorne alles kaputt: Stoßstange, Kennzeichen, Kühlergrill, Motorhaube,....
Bei meinem Octavia Combi ist auf alle Fälle der hintere Stoßfänger kaputt: Lackschade, "Wellen", verzogen, eingerissen...
Jetzt die eigentliche Frage:
Wie sieht es unter der Plastikstoßstange aus? Vor allem wegen der abnehmbaren Anhängerkupplung?!?
Die AHK ist ja sehr stabil gebaut. Die dürfte sich ja kaum verformen. Nur, die AHK ist doch fest mit dem Rahmen verschraubt!!! Fazit: der Rahmen bekommt den ganzen Schlag ab. Ist jetzt der Rahmen verzogen???
Oder ist das alles anders??
Soll ich meine Rechtschutzversicherung einschalten?
Der Vater des Fahrers will den Unfall ohne Versicherung regeln. Wie sieht es mit Wertminderung und Ausfallsgeld aus?
...euch noch ein glückliches neues Jahr...
Ich hoffte noch gester, daß das Jahr 2003 nur besser werden kann. Da habe ich mich wohl schwer getäuscht!
Es hat noch schlechter begonnen:
Heute, am 02.01.2003, gegen 22:10 Uhr fuhr ich mit meinem geliebten Octavia durch Frankenthal. Es stürmte sehr stark. Da sah ich einen Fußball "vom Winde verweht" über die Straße rollen. Ich nahm den Fuß vom Gas. Die Motorbremse reichte nicht aus, also fing ich LANGSAM an zu bremsen. Es war fast nur noch Schrittgeschwindigkeit. Plötzlich ein lauter Schlag von hinten - ich wurde in den Sitz gepresst!
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Bei dem "kleinen Hupfer" war vorne alles kaputt: Stoßstange, Kennzeichen, Kühlergrill, Motorhaube,....
Bei meinem Octavia Combi ist auf alle Fälle der hintere Stoßfänger kaputt: Lackschade, "Wellen", verzogen, eingerissen...
Jetzt die eigentliche Frage:
Wie sieht es unter der Plastikstoßstange aus? Vor allem wegen der abnehmbaren Anhängerkupplung?!?
Die AHK ist ja sehr stabil gebaut. Die dürfte sich ja kaum verformen. Nur, die AHK ist doch fest mit dem Rahmen verschraubt!!! Fazit: der Rahmen bekommt den ganzen Schlag ab. Ist jetzt der Rahmen verzogen???
Oder ist das alles anders??
Soll ich meine Rechtschutzversicherung einschalten?
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O2 RS Combi 2.0TDI 170PS EZ08 40tkm
Roomster StylePlusEdition 1.2TSI 105PS EZ10 23km
*O1 Combi Elegance 1.9TDI 110PS EZ01 215tkm *verkauft*
*Roomster StylePlusEdition 1.6 105PS 20tkm *Schrott*
Direkter Link zu meinem Account bei Spritmonitor.de
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Niiiiieeeeemals!
sorry aber ich bin in dieser beziehung ein gebranntes kind.
ich regel keinen unfall mehr ohne polizei und versicherung und gegebenenfalls anwalt.
da hängt unter umständen sooo viel dran an dass du erstmal gar nicht denkst...
und auch die unfallgegener bekommen gelegentlich bez. ihrer aussagen alzheimer
gruß
gent
ich regel keinen unfall mehr ohne polizei und versicherung und gegebenenfalls anwalt.
da hängt unter umständen sooo viel dran an dass du erstmal gar nicht denkst...
und auch die unfallgegener bekommen gelegentlich bez. ihrer aussagen alzheimer
gruß
gent
Octavia Combi Ambiente 110 PS TDI - Zusatzaustattung : Digitales Gaspedal - Unberührt oder Bodenblech
Hey Joker,
hoffe das Du und der Daihatsu-Lenker wenigstens soweit unverletzt seit, der Rest läßt sich regeln.
Doch wär ich auch sehr vorsichtig, ich bin ebenfalls mal mit nem 3er Golf nem A4 Avant mit AHK draufgefahren, weil ich zu blöd war. Ist nur ein kleiner Stubser gewesen weil ich das meiste noch runterbremsen konnte. Mein Golf hatte vorne ne kleine Schramme und der A4, nur an der AHK getroffen, scheinbar nix.
Trotzdem hat meine Versicherung an die nette Audi-Fahrerin fast 2.000 DM Reparaturkosten gezahlt weil das eine oder andere durch die AHK Verzogen wäre. Such Dir nen vernünftigen Gutachter und ich würde zumindest alles schriftlich machen. Evtl. wird der Schaden eh zu groß als das Ihn Dein Unfallgegner aus der Portokasse zahlen kann, wie Du schon angesprochen hast wird Ausfallgeld und Wertminderung auch von Versicherungen gezahlt.
Wünsch Dir das alles glatt über die Bühne geht.
Maverick
hoffe das Du und der Daihatsu-Lenker wenigstens soweit unverletzt seit, der Rest läßt sich regeln.
Doch wär ich auch sehr vorsichtig, ich bin ebenfalls mal mit nem 3er Golf nem A4 Avant mit AHK draufgefahren, weil ich zu blöd war. Ist nur ein kleiner Stubser gewesen weil ich das meiste noch runterbremsen konnte. Mein Golf hatte vorne ne kleine Schramme und der A4, nur an der AHK getroffen, scheinbar nix.
Trotzdem hat meine Versicherung an die nette Audi-Fahrerin fast 2.000 DM Reparaturkosten gezahlt weil das eine oder andere durch die AHK Verzogen wäre. Such Dir nen vernünftigen Gutachter und ich würde zumindest alles schriftlich machen. Evtl. wird der Schaden eh zu groß als das Ihn Dein Unfallgegner aus der Portokasse zahlen kann, wie Du schon angesprochen hast wird Ausfallgeld und Wertminderung auch von Versicherungen gezahlt.
Wünsch Dir das alles glatt über die Bühne geht.
Maverick
Octavia Combi Elegance, Black-Magic 1,9 TDI 110 PS,MJ2003,NL-Import,Teilleder,Alarm,ESP, diverses Tuning in Arbeit.
-
- Alteingesessener
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Hallo Joker,
ich habe schon beide Varianten erlebt. Bin vor 7 Jahren selbst mit ´nem Polo einem Alfa in´s Heck gerauscht. Schaden damals beim Alfa rund 2500 Märker reine Reparatur !! Und das war mit gerade mal rund 15 Km/h. Und meinen Jetta hat mir vor 10 Jahren einer total zersemmelt, als er auf der Suche nach einem Bekannten ungebremmst in meinen Kofferaum donnerte (damals witschaftlicher Totalschaden 8000 Märker).
Ich rate aus eigener leidlicher Erfahrung dringend zum Einschalten der gegnerischen und zur Sicherheit der eigenen Versicherung (auch wenn die Schuldfrage eindeutig aussieht - man muss ja einen Haftpflichtschaden innerhalb von 8 Tagen melden !!!). Mit so privaten Deals bekommst Du mit Sicherheit Probleme ! Ich verstehe sowieso nicht, warum ein vernünftiger Mensch ohne Grund und bei ´nem ordentlichen Schaden die Versicherung draussen lassen will - das "stinkt" für mich immer !
Sollte die gegnerische Versicherung zicken (wovon man heute fast immer ausgehen muss, weil dass inzwischen Strategie bei denen ist, um berechtigte Ansprüche zu "drücken") - gleich zu ´nem guten Anwalt gehen - erst recht wenn Du ´ne Vehrkehrsrechtschutzversicherung hast. Meine Erfahrung diesbezüglich: ohne Anwalt geht fast überhaupt nix und wenn der Anwalt dann ein zwei böse Briefe geschrieben hat, läuft´s auf einmal.
Ich hoffe, Du bekommst die Sache gut in den Griff und Dein OCTI ist bald wieder tip-top. Gutes Gelingen und dann ein hoffentlich gutes Jahr 2003 !
MfG
Michael
ich habe schon beide Varianten erlebt. Bin vor 7 Jahren selbst mit ´nem Polo einem Alfa in´s Heck gerauscht. Schaden damals beim Alfa rund 2500 Märker reine Reparatur !! Und das war mit gerade mal rund 15 Km/h. Und meinen Jetta hat mir vor 10 Jahren einer total zersemmelt, als er auf der Suche nach einem Bekannten ungebremmst in meinen Kofferaum donnerte (damals witschaftlicher Totalschaden 8000 Märker).
Ich rate aus eigener leidlicher Erfahrung dringend zum Einschalten der gegnerischen und zur Sicherheit der eigenen Versicherung (auch wenn die Schuldfrage eindeutig aussieht - man muss ja einen Haftpflichtschaden innerhalb von 8 Tagen melden !!!). Mit so privaten Deals bekommst Du mit Sicherheit Probleme ! Ich verstehe sowieso nicht, warum ein vernünftiger Mensch ohne Grund und bei ´nem ordentlichen Schaden die Versicherung draussen lassen will - das "stinkt" für mich immer !
Sollte die gegnerische Versicherung zicken (wovon man heute fast immer ausgehen muss, weil dass inzwischen Strategie bei denen ist, um berechtigte Ansprüche zu "drücken") - gleich zu ´nem guten Anwalt gehen - erst recht wenn Du ´ne Vehrkehrsrechtschutzversicherung hast. Meine Erfahrung diesbezüglich: ohne Anwalt geht fast überhaupt nix und wenn der Anwalt dann ein zwei böse Briefe geschrieben hat, läuft´s auf einmal.
Ich hoffe, Du bekommst die Sache gut in den Griff und Dein OCTI ist bald wieder tip-top. Gutes Gelingen und dann ein hoffentlich gutes Jahr 2003 !
MfG
Michael
Hallo Joker,
das tut mir leid, ist wirklich ärgerlich mit dem Unfall.
Ich drück Dir die Daumen, dass es nun besser wird und Du bezüglich des Unfalls keine Regulierungsprobleme bekommen wirdt.
Die Schuldfrage ist ja glücklicherweise eindeutig bei einem Auffahrunfall.
Ich würde mich mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung setzen.
Für den Fall, dass Du sie nicht kennst, kannst Du sie mit Hilfe des Amtlichen Kennzeichen und den Angaben des Fahrers beim Zentralruf der Autoversicherer herausfinden. (Telefonnr. gibts sicher bei der Auskunft)
Ich würde an Deiner Stelle den Schaden NICHT privat regeln. Sollte es nämlich Schwierigkeiten bei der Bezahlung Deines Schadens geben (Gegner empfindet Summe zu hoch oder bezahlt nicht oder...) hast Du noch mehr Rennerei. Der Gegner kann ja, wenn er seinen Rabatt nicht belasten will, den Schaden hinterher an seine Versicherung zurückbezahlen (Schadenrückkauf) und wird dann nicht gestuft.
Abgesehen davon, habe ich schon viele Schäden gesehen, wo man an der Stoßstange definitiv nix gesehen hat, aber hinterher (nachdem man die Stoßstange abmontiert hatte) trotzdem noch einen großen Schaden hatte.
Egal wie hoch die Auffahrgeschwindigkeit ist. Je nachdem wie unglücklich der andere aufgefahren ist, kann da schon einiges verzogen worden sein.
Wie oben schon gesagt, setz Dich mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung und frage, ob die einen Gutachter haben wollen, oder ob ein Kostenvoranschlag Deiner Werkstatt ausreicht (sollte nämlich der Schaden nur gering sein, kannst Du, wenn Du Dich vorher nicht abgesichert hast, auf Deinen Gutachterkosten sitzen bleiben, da auch der Geschädigte eine sogenannte Schadenminderungspflicht hat.)
Rechtsschutzversicherung würde ich vorerst nicht einschalten.
Solange es keine Probleme gibt, ist dies nicht notwendig.
Ausnahme wäre, wenn Du verletzt bist und wegen Schmerzensgeld zum Rechtsanwalt gehen möchtest.
Viel Glück bei der Regulierung und solltest Du noch Fragen haben, kannst Du mich gerne fragen
Liebe Grüße
Melanie
das tut mir leid, ist wirklich ärgerlich mit dem Unfall.
Ich drück Dir die Daumen, dass es nun besser wird und Du bezüglich des Unfalls keine Regulierungsprobleme bekommen wirdt.
Die Schuldfrage ist ja glücklicherweise eindeutig bei einem Auffahrunfall.
Ich würde mich mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung setzen.
Für den Fall, dass Du sie nicht kennst, kannst Du sie mit Hilfe des Amtlichen Kennzeichen und den Angaben des Fahrers beim Zentralruf der Autoversicherer herausfinden. (Telefonnr. gibts sicher bei der Auskunft)
Ich würde an Deiner Stelle den Schaden NICHT privat regeln. Sollte es nämlich Schwierigkeiten bei der Bezahlung Deines Schadens geben (Gegner empfindet Summe zu hoch oder bezahlt nicht oder...) hast Du noch mehr Rennerei. Der Gegner kann ja, wenn er seinen Rabatt nicht belasten will, den Schaden hinterher an seine Versicherung zurückbezahlen (Schadenrückkauf) und wird dann nicht gestuft.
Abgesehen davon, habe ich schon viele Schäden gesehen, wo man an der Stoßstange definitiv nix gesehen hat, aber hinterher (nachdem man die Stoßstange abmontiert hatte) trotzdem noch einen großen Schaden hatte.
Egal wie hoch die Auffahrgeschwindigkeit ist. Je nachdem wie unglücklich der andere aufgefahren ist, kann da schon einiges verzogen worden sein.
Wie oben schon gesagt, setz Dich mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung und frage, ob die einen Gutachter haben wollen, oder ob ein Kostenvoranschlag Deiner Werkstatt ausreicht (sollte nämlich der Schaden nur gering sein, kannst Du, wenn Du Dich vorher nicht abgesichert hast, auf Deinen Gutachterkosten sitzen bleiben, da auch der Geschädigte eine sogenannte Schadenminderungspflicht hat.)
Rechtsschutzversicherung würde ich vorerst nicht einschalten.
Solange es keine Probleme gibt, ist dies nicht notwendig.
Ausnahme wäre, wenn Du verletzt bist und wegen Schmerzensgeld zum Rechtsanwalt gehen möchtest.
Viel Glück bei der Regulierung und solltest Du noch Fragen haben, kannst Du mich gerne fragen
Liebe Grüße
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Octi II 1.9 TDI Elegance mit DSG, Black-Magic-Perleffekt, TPM, Heckscheibenwischer, Musiksystem Audience, Soundsystem Audience, Xenon
- Joker1976
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Ich danke euch für eure Antworten.
Heute morgen bin ich in die Werkstatt gefahren. Es scheint doch mehr kaputt zu sein. Die Steckdose der abnehm. AHK ist z.B. verbogen und in die Reserveradmulde gedrückt. Laut erster in Augenscheinnahme der Werkstatt (ohne Hebebühne) kostet so ein schaden ohne weiteres 2.500EURO - ist der Rahmen betroffen deutlich mehr...
und hier das andere Auto...
Heute morgen bin ich in die Werkstatt gefahren. Es scheint doch mehr kaputt zu sein. Die Steckdose der abnehm. AHK ist z.B. verbogen und in die Reserveradmulde gedrückt. Laut erster in Augenscheinnahme der Werkstatt (ohne Hebebühne) kostet so ein schaden ohne weiteres 2.500EURO - ist der Rahmen betroffen deutlich mehr...
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dann würd ich mich auf jeden fall mit der gegnerischen versicherung in verbindung setzen, denn ich glaube nicht, dass der gegner mal eben 2500 euro aus der porto kasse bezahlen wird
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- Joker1976
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Ich habe vorsichtshalber einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Das Gutachten wurde auch schon gemacht, laut dem sich der Schaden auf ca. 1.900€ beläuft.
Heute habe ich mein Auto aus der Werkstatt geholt, es sieht klasse aus. Was es jetzt letztlich gekostet hat weiß ich nicht, da die Rechnung direkt an den Anwalt geht.
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- octavius
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- Bauart: Scout
- Baujahr: 2015
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- Motor: 1.8 TSI
- Kilometerstand: 0
- Spritmonitor-ID: 0
Beileid & halte uns mal auf dem laufenden.
Normalerweise macht man es so:
bei einem unverschuldeten Unfall gleich Polizei ranholen, dann zum Gutachter fahren (die gegnerische Versicherung schäumt dann tierisch, aber das Recht hat man nun mal)
dann auf die Schadenübernahmeerklärung der gegnerischen Versicherung warten, damit muss man nicht BANK für andere spielen.
Ich glaube nicht, dass Dein Anwalt die Rechnung bezahlt. Auch nicht die gegnerische Versicherung, da die Rechnung auf Deinen Namen geht und Du keine Kostenübernahmeerklärung hast.
Normalerweise macht man es so:
bei einem unverschuldeten Unfall gleich Polizei ranholen, dann zum Gutachter fahren (die gegnerische Versicherung schäumt dann tierisch, aber das Recht hat man nun mal)
dann auf die Schadenübernahmeerklärung der gegnerischen Versicherung warten, damit muss man nicht BANK für andere spielen.
Ich glaube nicht, dass Dein Anwalt die Rechnung bezahlt. Auch nicht die gegnerische Versicherung, da die Rechnung auf Deinen Namen geht und Du keine Kostenübernahmeerklärung hast.
- Joker1976
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Ich habe nur die Einparksensorik bezahlt, die ich mir gleich habe montieren lassen...Ich weiß nicht was es gekostet hat, da die Rechnung direkt an den Rechtsanwalt geht
Alles andere, wegen dem Unfall läuft über den Anwalt. Ich mußte nichtmal den Gutachter zahlen...
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