Steinschlag bei einer Probefahrt

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insideR
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Re: Steinschlag bei einer Probefahrt

Beitrag von insideR »

"Verfahren", die Carglas kann, kann ein Skodabetrieb auch. Auch kostenlos. Aber nicht direkt im Sichtfeld.
Verboten!

Mannmannmann, diese ewigen Werbegläubigen auch immer!

Ach, zu spät. Egal.
Manche Autos haben so viele Fehler, dass es besser ist, den Fahrer zu tauschen.
Bourne
Frischling
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Re: Steinschlag bei einer Probefahrt

Beitrag von Bourne »

insideR hat geschrieben:Mannmannmann, diese ewigen Werbegläubigen auch immer!
Schreib's groß oder spar's dir. Was hat der Verweis auf Carglas mit "Werbegläubigkeit" zu tun. Es gibt sicher unterschiedliche Meinungen zu dieser Firma, teilweise hervorragende, aber wohl auch negativere. Meinetwegen kann auch eine andere Glasfirma vorgezogen werden - das war nur als Beispiel gedacht, um die Sensibilität für das Thema Steinschlagreparatur zu erhöhen.

Wie ich gerade sehe, schrieb der TE, dass der Steinschlag direkt im Sichtfeld des Fahrers liegt. Wenn das der Fall ist, dann ist die Sache ziemlich klar. Da aber Beschreibung und Wirklichkeit manchmal divergieren, kann man zur Sicherheit noch mal einen Fachmann rüberschauen lassen (egal ob Wintec, Carglas oder Skoda selbst). Ist man sich allerdings völlig sicher, dann kann man sich den Weg auch sparen.

Edit: Beitrag abgeändert.
Gerrit
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Re: Steinschlag bei einer Probefahrt

Beitrag von Gerrit »

Ist schon sehr erfreulich, was man für Antworten hier bekommt.

Warum SB bei Vollkasko steht hier nicht zur Diskusssion.

Schaden ist im Sichtbereicht und eine Reparatur deshalb nicht erlaubt.

Wie wäre es gewesen, wenn der Serviceleiter gefahren wäre?
4x4_TDI

Re: Steinschlag bei einer Probefahrt

Beitrag von 4x4_TDI »

Gerrit hat geschrieben: Wie wäre es gewesen, wenn der Serviceleiter gefahren wäre?

Auch dann steht deine Versicherung ein. Die Versicherung gehört zu deinem Auto, du überlässt ihm das Auto, du bist Versicherungsnehmer und damit greift sie. Es ist wie gesagt höhere Gewalt. Wenn er mutwillig einen Leitpfosten umfährt oder dergleichen - dann ist Fahrlässigkeit oder Vorsatz im Spiel und dann kann man sich die Forderung zurückholen - aber so ist das chancenlos.

Selbst wenn er alleine mit deinem Auto unterwegs gewesen wäre - weil ihm hier sicherlich keiner Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachweisen kann. Die Haftpflicht des Betriebes greift bei innerbetrieblich verursachten Schäden, im Rahmen von Reparaturen, wenn er auf dem Betriebsgelände (Privatgrund) gegen die Hebebühne fährt oder dergleichen.
md2609
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Re: Steinschlag bei einer Probefahrt

Beitrag von md2609 »

Gerrit hat geschrieben:Ist schon sehr erfreulich, was man für Antworten hier bekommt.

Warum SB bei Vollkasko steht hier nicht zur Diskusssion.

Schaden ist im Sichtbereicht und eine Reparatur deshalb nicht erlaubt.

Wie wäre es gewesen, wenn der Serviceleiter gefahren wäre?
Das zahlt die Teilkasko, nicht die Vollkasko. Was meinst du den was bei einer Probefahrt mit deinen Auto durch das Werkstattpersonal bei einem Unfall passiert. Da zahlt deine Versicherung und du wirst hochgestuft.
Bourne
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Re: Steinschlag bei einer Probefahrt

Beitrag von Bourne »

Das glaube ich nicht. Wäre der Versicherungsnehmer der einzig erlaubte Fahrer, würde das bedeuten, er würde unter Umständen nicht einen einzigen Euro bekommen.

Die Argumentation mit Vorsatz oder Fahrlässigkeit ist hier unerheblich. Es gibt im BGB eine Schadensersatzpflicht; wer einem anderen einen Schaden zufügt, ist zum Ersatz dessen verpflichtet. Es ist daher durchaus möglich, dass die Werkstatt (wahrscheinlich deren Haftpflicht) einen am Auto verursachten Schaden übernimmt - wohl auch bei einer Probefahrt. Fraglich ist jedoch, ob der Steinschlag in der Windschutzscheibe auch wirklich vom Fahrer verursacht wurde, das hängt wohl eher vom Einzelfall ab und bedarf einer umfassenden Klärung. Bei einem verschuldeten Unfall scheint die Sache jedoch klar.

Wenn du diesbezüglich noch weitere Interessensfragen hast, dann lass dich von einem Anwalt beraten.

(P.S. Natürlich handelt es sich hier um eine subjektive Interpretation, die keinerlei Elemente einer Rechtsberatung aufweisen soll.)
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Evel Knievel
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Re: Steinschlag bei einer Probefahrt

Beitrag von Evel Knievel »

Bourne hat geschrieben:Die Argumentation mit Vorsatz oder Fahrlässigkeit ist hier unerheblich. Es gibt im BGB eine Schadensersatzpflicht; wer einem anderen einen Schaden zufügt, ist zum Ersatz dessen verpflichtet.
Im BGB steht aber eindeutig "Wer vorsätzlich oder fahrlässig..., ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Von daher ist das nicht unerheblich.
Bourne hat geschrieben:Es ist daher durchaus möglich, dass die Werkstatt (wahrscheinlich deren Haftpflicht) einen am Auto verursachten Schaden übernimmt - wohl auch bei einer Probefahrt.
Mit ziemlicher Sicherheit - wenn auch vielleicht erst dadurch, dass sie von der Versicherung des Halters in Regress genommen wird. Einzig unklar ist mir, was beim Reparaturauftrag im Kleingedruckten steht. Sollten dort irgendwelche Haftungsausschlüsse stehen, dann ist die Werkstatt wohl fein raus.
Bourne hat geschrieben:Fraglich ist jedoch, ob der Steinschlag in der Windschutzscheibe auch wirklich vom Fahrer verursacht wurde, das hängt wohl eher vom Einzelfall ab und bedarf einer umfassenden Klärung.

Wie soll der Fahrer den Steinschlag verursachen (außer wenn Rollsplit oder eine Ladung Kies sichtbar auf der Fahrbahn liegt)??? Die Diskussion ist müssig! Es gab schon mal eine (oder mehrere?) hier im Forum. Eine umfassende Klärung ist ausgeschlossen. Wie soll geklärt werden wer den Stein verloren/ auf die Straße befördert hat und wer ihn hochgeschleudert hat! Es handelt sich wie schon vorher geschrieben um höhere Gewalt/ Pech.
EX: 01/ 2005 - 04/ 2020 Skoda Octavia 1U5, 1.6, Stone-Grey
AKTUELL: 04/ 2020 Skoda Octavia 5E, 1.5 TSI, Marple-Brown
chacka2k

Re: Steinschlag bei einer Probefahrt

Beitrag von chacka2k »

Außerdem ist der TE ja selbst gefahren.
Lediglich die Fahrt diente der Fehleranalyse im Zuge einer Reperatur,
was aber die Werkstatt in keinster Weise zur Übernahme des Schadens verpflichtet.
Das wäre das gleiche, wenn ich zum wiederholten Male wegen eines Fehlers in die Werkstatt fahre
und auf dem Weg dorthin der Steinschlag passiert. Ist sicherlich doppelt ärgerlich, aber lässt sich leider nicht ändern.

Mfg Frank
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