Hände weg von SAW-Motorsport

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WhiteJesus
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Hände weg von SAW-Motorsport

Beitrag von WhiteJesus »

Hände weg von SAW-Motorsport, hier wird auf Kosten des Kunden betrogen!

Teil bestellt, es wurde nicht in Originalpackung versandt. Teil defekt, zurückgesandt mit Geldzurückforderung. Da es sich um ein "Universal-Rennsportteil" handelt erfolgt nur ein Umtausch oder Reparatur.

Wäre ja auch auch alles ganz cool, nur ist meine Ware angeblich nie angekommen. Komisch, dass das nur bei Rücksendungen passiert - alles Banditen und Verbrecher. Strafanzeige wird gefertigt, weil ich mehrere Hinweise auf absichtliches Betrügen habe.

Falls jemand schon ähnliche Erfahrungen hat, teilt es kurz mit.
VI RS Combi
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waxfox_RS
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Beitrag von waxfox_RS »

hab mit SAW die gleichen erfahrung gemacht hab schon TT tailor abgeraten dort was zu kaufen, weil er das vorhatte....mein pop of wollten die nicht zurücknehmen, haben aber gesagt, dass ich ein neuteil kriege, weil ich vermutete, dass es defekt war...nichts is....haben mir mein pop off einfach zurückgeschickt....!!! obwohl ich das geld haben wollte....!!!von wegen 14 tage rückgaberecht...!!! ärs.....
@whitejesus: man sollte denen galtt diesen link ins forum schicken, damit sie verstehen, was mundpropagander ist...
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digidoctor
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Beitrag von digidoctor »

vor allem auch, damit sie euch wegen rufschädigung drankriegen können.

recht haben und recht bekommen sind zwei paar schuhe!
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WhiteJesus
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Beitrag von WhiteJesus »

Geschädigt hat sich das Unternehmen durch sein vermehrt wirres Verhalten gegenüber dem Kunden selbst, ich für meinen Teil lege nur die Fakten dar.

Und das grenzt nicht mal an Rufschädigung i.S des Strafrechts.


Kleine Gegenfrage: Wer hat denn hier schon mal was reklamiert ohne Ärger zu haben?
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waxfox_RS
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Beitrag von waxfox_RS »

ja mit den reklamieren haben die es wohl immer...wieso schreiben die denn überhaupt hin 14 tage rückgaberecht...
ich denke es ist doch keine rufschädigung, sondern nur auch eine art von empfehlung :wink:
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octavius
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Beitrag von octavius »

nun, Du wirs doch noch Deinen Paketschein haben, um zu beweisen, dass das Teil zurückgeschickt wurde.
Andernfalls kannst Du garnichts.

Rücksendungen immer nur versichert durchführen!
Bis 5cm Höhe geht auch ein Maxi-Brief als Einschreiben.
Ist billiger als ein Päckchen, dafür aber versichert.
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

Welcher § ist denn Rufschädigung im StGB ?

Wenn er den Sachverhalt so niederschreibt, wie es sich tatsächlich zugetragen hat, dann komm auch nicht die falsche Verdächtigung in Betracht.
Also, ich sehe da keine Probleme, wenn wahrheitsgemäß geschildert wird.
Und eine Unterlassungsklage der betroffenen Firma dürfte hier im Netz auch so gut wie unmöglich sein.

nur mal so ..........
Gruß Erik.Ode

Octavia I Rider Combi,Tiefsee-Blau Metallic, 1.6 l, EU-Import-NL, EZ: 01/04, rechtschreibfehler sind rechtmässiges eigentum des verfassers!! in besonders schweren fällen dürfen sie auch behalten werden!!
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