So, dann will ich mich und meinen "Schkoddy" mal vorstellen

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Tinsche84
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Re: So, dann will ich mich und meinen "Schkoddy" mal vorstellen

Beitrag von Tinsche84 »

Ja, der Anwalt ist jetzt eingeschaltet und er meint, dass wenn es blöd läuft, 1/3 der Schuld an mir hängen bleibt. Mal abwarten...
Tinsche84
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Re: So, dann will ich mich und meinen "Schkoddy" mal vorstellen

Beitrag von Tinsche84 »

So, der Gutachter war da... ca 9000€ Schaden...
Ich brauche ne neue Achse, ein neues Lenkgetriebe, der Stoßfänger vorn muss komplett neu, inklusive der Scheinwerfer usw. Das Heck muss auf die Richtbank, bekomm ne neue Tür hinten links und weiß der Teufel was noch alles.
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Domino
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Re: So, dann will ich mich und meinen "Schkoddy" mal vorstellen

Beitrag von Domino »

uffff das ist ja echt der hammer! wie schnell warst du? :-?
was ist mit meinem angesprochenen wertverlust ausgleich, den ihr verlangen könnt?

bei 9000€ schaden, da kann einges rüber kommen von der gegnerichen versicherung....

EDIT:
ab einer bestimmten schadenssumme, kann man sogar bis zu einem neuen auto kommen.
wenn man wie in deinem fall, ein noch so neues auto mit wenigen kilometeren hat!
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Re: So, dann will ich mich und meinen "Schkoddy" mal vorstellen

Beitrag von dickesb »

Wie Du die Situation schilderst, denke ich schon, dass Du auf Deinem Schaden sitzen bleibst.
Du fährst auf einem mit Hecken begrenzten (einspurigen?) Grasweg (ist dieser Weg im Strassenverzeichnis der Gemeinde eingetragen?) und kannst vor einem plötzlich auftauchendem Hindernis zwar hupen aber nicht anhalten?
Aus meiner Sicht ist auf solchen Wegen Schrittgeschwindigkeit angemessen - insofern sehe ich hier schon einen erheblichen Teil der Schuld bei Dir (und kann mir kaum vorstellen, dass ein Richter hier zu einem anderen Urteil kommt).

Hast Du Dir einmmal vorgestellt, wenn ein spielendes Kind zwischen den Hecken auftaucht?

Sorry, dass ich mich als Frischling hier eingemischt habe.
Schöne Grüße aus Berlin

...und immer eine Handbreit Luft zum Vordermann.
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Re: So, dann will ich mich und meinen "Schkoddy" mal vorstellen

Beitrag von Tinsche84 »

Das ist ein öffentlicher Weg, kannst ihn dir gerne in Google Earth oder Maps ja mal anschauen....
36304 Alsfeld, läuft parallel zw. Uhlandstr. und Ernst-Arnold-Str.
Die Gärten, die an diesen Weg angrenzen, gehören zu Grundstücken, deren Besitzer zwischen 80 und 90 Jahren alt sind, die keine Enkel und Urenkel haben, die da plötzlich auftauchen könnten. Die einzigen Kinder, die da spielen, sind die Bälger der Unfallgegner. Da müsste man wohl eher das Jugendamt einschalten, da die Eltern da im Garten sitzen und Wodka saufen und nicht ihrer Aufsichtspflicht nach kommen.
Des weiteren gab mir die Polizei am Unfalltag schon Recht, ich kam von rechts und hatte Vorfahrt.
Es war mir möglich zu bremsen, aber der Skoda hat einfach schön weiter nach vorne geschoben.

Edit: @Domino: das mit dem Wertverlust werde ich beim nächsten Termin nochmal ansprechen. Kann ich den auch geltend machen, wenn ich auf meinem Schaden sitzen bleibe? Was mich natürlich ärgern würde.
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Domino
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Re: So, dann will ich mich und meinen "Schkoddy" mal vorstellen

Beitrag von Domino »

Das kann ich dir leider nicht sagen! die Schuld in unserem Fall lag bei 100% für den Gegner!
Ich mache Dir mal unsere Rechnung auf!

kurz zur Vorgeschichte.... das Auto von meiner besseren hälfte war am Straßenrand geparkt, gegenüber ist ein Touareg rückwärts von einem Gelände runter gefahren, und zack stand er dann hinten rechts im Seitenteil vom neuen Auto :-?

zu den Zahlen..

CORSA D (Neuwagen) ---> NP:16000€ Kilometerstand zum Zeitpunkt des Remplers 250km und 5 Tage alt :o
Schadenshöhe: 5000€
Wertverlust ausgleich: 2500€ Cash bzw. Scheck von der gegnerischen Versicherung

also kann sich schon ein wenig lohnen das ganze. (vll. sogar zum Schadenrückkauf bei Deiner Versicherung, somit würdest du dann auch wieder auf Deine ursprünglichen Schadensfreiheitrabatte zurück gestuft :wink: ) solltest Du keine Teilschuld bekommen, dann haste ein schönes Taschengeld, und ich bin mir sicher, das auch Du wie jede Frau es ganz genau weiß wie man es ausgeben kann :wink:
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Re: So, dann will ich mich und meinen "Schkoddy" mal vorstellen

Beitrag von Tinsche84 »

Hmm, ja das wüsste ich wohl. :-)
Der Anwalt hat der gegnerischen Verischerung bis zum 23.6. Zeit gegeben sich zu äußern... Mal abwarten was noch so passiert...
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Re: So, dann will ich mich und meinen "Schkoddy" mal vorstellen

Beitrag von Domino »

na wenn Du Glück hast, sitzt die Versicherung mit der gesammelten Mannschaft vorm tv und guckt sich das Spiel an, und wird sich nicht melden :wink:
und sollte es zu einem Prozess kommen, dann haben die schon mal die schlechteren Karten 8)
dickesb
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Re: So, dann will ich mich und meinen "Schkoddy" mal vorstellen

Beitrag von dickesb »

Tinsche84 hat geschrieben:Das ist ein öffentlicher Weg, kannst ihn dir gerne in Google Earth oder Maps ja mal anschauen....
36304 Alsfeld, läuft parallel zw. Uhlandstr. und Ernst-Arnold-Str.
Getan - es ist ein schmaler Fahrweg.
Tinsche84 hat geschrieben: Die Gärten, die an diesen Weg angrenzen, gehören zu Grundstücken, deren Besitzer zwischen 80 und 90 Jahren alt sind, die keine Enkel und Urenkel haben, die da plötzlich auftauchen könnten. Die einzigen Kinder, die da spielen, sind die Bälger der Unfallgegner. Da müsste man wohl eher das Jugendamt einschalten, da die Eltern da im Garten sitzen und Wodka saufen und nicht ihrer Aufsichtspflicht nach kommen.
Ich kenne Deine Nachbarn nicht - halte diesen Ton aber für unangebracht.
Tinsche84 hat geschrieben: Des weiteren gab mir die Polizei am Unfalltag schon Recht, ich kam von rechts und hatte Vorfahrt.
Es war mir möglich zu bremsen, aber der Skoda hat einfach schön weiter nach vorne geschoben.
Nach Deiner Schilderung war es war kein klassischer Kreuzungsunfall - sondern ist beim Ausparken aus einer schwer einsehbaren Bucht passiert.
Auf Fahrwegen ist m.E. besondere Vorsicht angebracht - siehe Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

§3 Geschwindigkeit

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.

Besonders der letzte Satz ist interessant. Bei einem Schaden von ca. 9000,- EUR erscheint mir die Geschwindigkeit eventuell etwas zu hoch gewesen zuu sein.

Ich wünsche Dir dass Du mit Hilfe Deine Anwalts möglichst gut aus der Sache rauskommst. Aber vielleicht fragst Du Dich auch einmal, ob Du diesen Unfall nicht hättest verhindern können.

PS:
Auch ich hatte schon mal einen heftigen Crash - seitdem fahre ich einfach nicht mehr so dicht auf, was hier in Berlin nicht immer einfach ist.
Schöne Grüße aus Berlin

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Re: So, dann will ich mich und meinen "Schkoddy" mal vorstellen

Beitrag von Tinsche84 »

dickesb hat geschrieben: Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.

Besonders der letzte Satz ist interessant. Bei einem Schaden von ca. 9000,- EUR erscheint mir die Geschwindigkeit eventuell etwas zu hoch gewesen zuu sein.

Du hast dir den Weg angeschaut?
Das ist gut, dann sollte dir aufgefallen sein, dass der Weg schnurgerade aus geht, und zwar ziemlich genau 170 Meter...
Vielleicht kannst du mir da ja mal ausrechnen wie schnell ich nach 80 Metern (als der Crash passierte) hätte sein dürfen um auf den verbleibenden 90 Metern wieder zum Stehen zu kommen....

Die Bucht, aus der der Unfallgegner kam ist 20 Meter tief und der gute hat da nicht ausgeparkt, sondern kam mit beachtlicher Geschindigkeit herausgefahren, OHNE vor dem (in seinem Fall schlecht einzusehenden) Weg die Geschwindigkeit so zu verringern, dass er hätte jemandem Vorfahrt gewähren können.

Ich sehe mich hiermit also im Recht.
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