Nebelschlußleuchten als zusätzliches Bremslicht
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Re: Nebelschlußleuchten als zusätzliches Bremslicht
Ich habe die NSL auch als zusätzliche Bremsleuchten, ich finde die Ausleuchtung der Rücklichter so viel besser. Es Blendet keinesfalls. Wenn ihr euch das mal anschaut
Also nicht gleich alle meckern und motzen, erst anschaun... die Rechtslage ist ja geklärt Die LED Bremslichter von nem A6 blenden viel mehr!
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- Klinke
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Re: Nebelschlußleuchten als zusätzliches Bremslicht
Jetzt sind die Rücklichter auch nicht in erster Linie zum "Ausleuchten"gedacht.
Ich will mal nicht hoffen das du bei Fahrt den Heckbereich deines Autos ausleuchten musst.
Und der nach dir hat wiederum noch wirksamere Scheinwerfer zum ausleuchten.
Die Rechtslage ist mir noch nicht schlüssig geklärt. Aber ok, verbieten kann mans hier nicht illegale Dinge zu betreiben. Also muss leider erlaubt sein was Spaß macht.
Das hat nichts mit meckern und motzen zu tun.
Eine Diskussion besteht nunmal aus Für- und Widerstimmen. Meckern und motzen tut man nur wenn man seinen Lolli nicht bekommt. 8)
Paragraph 53d STVZO - Nebelschlussleuchten Absatz 4 ist interessant.
@Theresias
Es ist nicht die Diskussion wieviele NSL ein Auto haben darf. Eher ist der Kern der Diskussion ob sie so einfach als Bremslicht mitgenutzt werden dürfen.
Und das sehe ich eben nicht so. Andernfalls ergibt für mich die Regelung des Absatz 4 des §53d wie auch die Regelung das die NSL nur bei Sichtweiten unter 50m und einer Höchstgeschwindigkeit von 50km/h eingesetzt werden darf keinen Sinn.
Ich will mal nicht hoffen das du bei Fahrt den Heckbereich deines Autos ausleuchten musst.
Und der nach dir hat wiederum noch wirksamere Scheinwerfer zum ausleuchten.
Die Rechtslage ist mir noch nicht schlüssig geklärt. Aber ok, verbieten kann mans hier nicht illegale Dinge zu betreiben. Also muss leider erlaubt sein was Spaß macht.
Das hat nichts mit meckern und motzen zu tun.
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Paragraph 53d STVZO - Nebelschlussleuchten Absatz 4 ist interessant.
@Theresias
Es ist nicht die Diskussion wieviele NSL ein Auto haben darf. Eher ist der Kern der Diskussion ob sie so einfach als Bremslicht mitgenutzt werden dürfen.
Und das sehe ich eben nicht so. Andernfalls ergibt für mich die Regelung des Absatz 4 des §53d wie auch die Regelung das die NSL nur bei Sichtweiten unter 50m und einer Höchstgeschwindigkeit von 50km/h eingesetzt werden darf keinen Sinn.
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Re: Nebelschlußleuchten als zusätzliches Bremslicht
Unter dem Link von Theresias (§53 Abs. 2) finde ich folgende Aussage im Absatz 2 für Bremsleuchten:
"Mehrspurige Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen mit zwei zusätzlichen, höher als 1.000 mm über der Fahrbahn liegenden, innen oder außen am Fahrzeug fest angebrachten Bremsleuchten ausgerüstet sein, die abweichend von Satz 6 auch höher als 1.500 mm über der Fahrbahn angebracht sein dürfen. Sie müssen so weit wie möglich voneinander entfernt angebracht sein."
Aus der würde ich schließen, das die zusätzlichen Bremsleuchten sich mind. einen Meter über der Fahrbahn befinden müssen. Kann mal jemand nachmessen? Zählen die NSL wenn als Bremslicht überhaupt als zusätzliche Bremsleuchte? Sind ja im selben Gehäuse, in keinem seperaten.
Unter http://www.motor-talk.de ist diese Dokument downloadbar, nach dem sind maximal 3 o. 4 Bremsleuchten zulässig.
"Mehrspurige Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen mit zwei zusätzlichen, höher als 1.000 mm über der Fahrbahn liegenden, innen oder außen am Fahrzeug fest angebrachten Bremsleuchten ausgerüstet sein, die abweichend von Satz 6 auch höher als 1.500 mm über der Fahrbahn angebracht sein dürfen. Sie müssen so weit wie möglich voneinander entfernt angebracht sein."
Aus der würde ich schließen, das die zusätzlichen Bremsleuchten sich mind. einen Meter über der Fahrbahn befinden müssen. Kann mal jemand nachmessen? Zählen die NSL wenn als Bremslicht überhaupt als zusätzliche Bremsleuchte? Sind ja im selben Gehäuse, in keinem seperaten.
Unter http://www.motor-talk.de ist diese Dokument downloadbar, nach dem sind maximal 3 o. 4 Bremsleuchten zulässig.
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Re: Nebelschlußleuchten als zusätzliches Bremslicht
Genau darauf hat auch der Vorherfahrende den meisten Einfluß!ThomasB. hat geschrieben:smile hat geschrieben:Wenn man sich die verheerenden Auswirkungen und die Häufigkeit von Auffahrunfällen ansieht, dann kanns eigentlich nicht rot genug sein beim BREMSEN
..oder vielleicht auch nur genügend Sicherheitsabstand und angepasste Fahrweise...
Gruß!
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Re: Nebelschlußleuchten als zusätzliches Bremslicht
Der Vorherfahrende hat genauso wenig Einfluss auf einen Unfall ob er nun mit 3 oder 5 Bremsleuchten strahlt.
Wenn der Typ hinter ihm zu weit auffährt oder einfach nicht aufpasst und zeitlich nicht reagieren kann, hilft auch nicht das Aufleuchten eines adaptiven Bremslichtes und auch keine NSL.
Diesen gesamten Fahrassistenz-Quatsch brauchen wir doch erst um die eigen Dummheit etwas zu beschwichtigen und uns im rechten Licht zu wiegen.
Wenn der Typ hinter ihm zu weit auffährt oder einfach nicht aufpasst und zeitlich nicht reagieren kann, hilft auch nicht das Aufleuchten eines adaptiven Bremslichtes und auch keine NSL.
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Re: Nebelschlußleuchten als zusätzliches Bremslicht
Mich stört es sehr, wenn vor mir einer an der Ampel steht und mich seine blöden Bremslichter blenden (meistens natürlich in der Dämmerung/Nacht). Weiterhin sind sämtliche LED Rückleuchten extrem blendend. Danach sehe ich überall nur noch Punkte und es dauert eine Weile, bis sich die Augen wieder den Lichtverhältnissen angepasst haben. Dies jedoch kann gerade in der Dunkelheit schwere Folgen haben.
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Re: Nebelschlußleuchten als zusätzliches Bremslicht
Und nun komme ich auch noch mit nem Kommentar:
Zumindest beim MJ2010 kann man weder die 2.NSL freischalten noch die zusätzliche Bremslichterfunktion aktivieren.
Warum auch immer (Bauartbedingt, nicht gewünscht, ...) Jetzt habe ich doch bestimmt Öl ins Feuer gegossen
Beim RS MJ 2008 habe ich es vor 3 Wochen aktiviert bekommen.
Zumindest beim MJ2010 kann man weder die 2.NSL freischalten noch die zusätzliche Bremslichterfunktion aktivieren.
Warum auch immer (Bauartbedingt, nicht gewünscht, ...) Jetzt habe ich doch bestimmt Öl ins Feuer gegossen
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Produziert: KW 24/2009
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Re: Nebelschlußleuchten als zusätzliches Bremslicht
Die Aussage ist so auch nicht richtig, auch dort kann man diese wieder aktivieren nur eben nicht so "direkt" wie früher. Das jedoch hängt weniger damit zusammen das es nicht mehr gewünscht ist sondern ist schlichtweg darin begründet das man hier das Steuerungskonzept geändert hat und auch eine völlig neue Generation Bordnetzsteuergeräte zum Einsatz kommt.
Die Änderung greift übrigens nicht erst ab MJ 2010 sondern betrifft pauschal die Faceliftmodelle - die gab es ja (wenn man vom vRS absieht) bereits im MJ 2009. 8)
Die Änderung greift übrigens nicht erst ab MJ 2010 sondern betrifft pauschal die Faceliftmodelle - die gab es ja (wenn man vom vRS absieht) bereits im MJ 2009. 8)
Sebastian @ Ross-Tech.com
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Re: Nebelschlußleuchten als zusätzliches Bremslicht
Die Typprüfung bzw. die Bauartgenehmigung der Rücklampe sieht halt nicht nicht den Umbau zur doppelten Bremsleuchte vor. Die Genehmigung gilt ausschließlich für diesen Verwendungszweck, deswegen kann man es zwar theoretisch ändern, es bleibt aber unerlaubt.
Gruß, Thomas
Re: Nebelschlußleuchten als zusätzliches Bremslicht
Habe heute einen Benz (E350) vor mir gehabt. Da Leuchtet bei der normalen Bremse ziemlich viel.