Unfall :-( Schadenshöhe grob schätzbar?

Zur Technik des Octavia II
gustavocti1
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Re: Unfall :-( Schadenshöhe grob schätzbar?

Beitrag von gustavocti1 »

also gerade das auto wieder aus der werkstatt geholt... Rund 600euro hat es gekostet, für Anbringung der RS-Front (incl. anschließen), Lackierung der Außenspiegel und Montage+80 € für Spiegelgläser. Muss schon sagen ganz schöner Batzen Geld. Ein freund hat mir die RS-Front für 700€ besorgt, wie sieh das da eigentlich mit Mwst.-Rückzahlung aus. Also fasse mal die Posten zusammen:
- Versicherungsauszahlung (folgt hoffentlich bald :evil: ) laut KVA: 1.400€ mit Mwst.
- Abzug Mwst.: -220€
= 1.180€ (KVA ohne Mwst.)
- Abzug Verbringung zum lackierer: -180€
= 1.000€ Auszahlung der Versicherung an mich

nun meine Posten die ich gegen rechnen kann ode auch nicht:
- RS-Front (aber da Privatkauf keine Rechnung vorhanden, vielleicht kann die Werkstatt eine ausstellen??) 700€
- oben genannte Rechnung 600€+80€ (Spiegelgläser)
=1.380€
wenn ich nun die Mwst. der Rechnung (680€) abziehe komm ich auf 570€
also 700€ (RS-Front)+570€ (Rest)= 1.270€

also hätte ich 90€/bzw. mit Verbringung zum Lackierer 270€ mehr bezahlt, als ich von der Versicherung erhalten habe!? Bekomm ich da irgendwie was zurück, also Mwst. oder so?? Kann ich die Verbringung zum Lackierer nun abrechnen?? Oder kann die Versicherung das ablehnen, weil ich die RS-Front Privat gekauft habe bzw. überhaupt diese und nicht die Original-Front (welche ja beim :D genauso viel kostet wie den Preis den ich für die RS-Front gezahlt habe)??
hoffe das war jetzt nicht zu kompliziert... :D
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Re: Unfall :-( Schadenshöhe grob schätzbar?

Beitrag von Klinke »

Ich habe erst im Mai einen Unfallschaden über die gegnerische Versicherung bezahlen lassen.
Mir wurde der Rahmen des Kostenvoranschlages auf mein Konto überwiesen. Damit konnte ich erstmal in die Werkstatt fahren.
In der Werkstatt hat sich herausgestellt das die Reparatur nach 4,5 Jahren erheblich günstiger ausfiel. Sie kostete weniger als die überwiesene Versicherungssumme betrug. Damit war der Fall abgeschlossen.

Wäre sie teurer gekommen, hätte ich nach der Reparatur mittels der Reparaturrechnung noch die Mwst. wiederholen können.
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