Blitzen mit Grundgesetz vereinbar.

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Rainer-76
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Re: Blitzen mit Grundgesetz vereinbar.

Beitrag von Rainer-76 »

Chief hat geschrieben:
Rainer-76 hat geschrieben:Blödsinn das Argument mit der Verkehrssicherheit. Man sieht doch nie nen Blitzer vor Schulen oder Kindergärten, wo sie ganz eindeutig zur Verkehrssicherheit beitragen würden.
Ich darf Dir ne Adresse nennen wo selbiges praktiziert wird?!

Wer zu schnell fährt, egal wo, und erwischt wird ist selber Schuld!
Klar darfst Du dass. Wäre bei uns bestimmt ein gutes Beispiel. Da rasen Manche vor den Schulen wie die Bekloppten.

Wenn für einen sicheren Verkehr gesorgt wird ist es OK, aber es wird meistens nur dort geblitzt wo mehr Kohle reinkommt ohne auf Sicherheitsaspekte zu achten und dann ist das Abzocke und hat mit Sicherheit im Verkehr nix mehr zu tun.
Grüße Rainer

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Lani
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Re: Blitzen mit Grundgesetz vereinbar.

Beitrag von Lani »

@ Rainer: Vor garnicht allzulanger Zeit war in der ADAC Motorwelt ein Bericht, wo sie vor ein paar Schulen in einer 30km/h-Zone Messungen durchgeführt haben. Bei einigen staunten sie nicht schlecht: Teils mit 70km/h aufwärts ( Rekord war glaube ich ~100km/h! ) "bretterten" die Mütter und Väter durch diese Straße. Leute, die angehalten wurden, mussten sich dann vor der kompletten Schulklasse entschuldigen.

Sowas habe ich leider persönlich noch nicht gesehen. Selber wohne ich in der Schulstraße eines kleineren Dorfes ( Kindergarten, Grund- und Realschule Plus sind dort ), wo eigentlich auch mit maximal Tempo 30km/h gefahren werden darf. Ich bin einer der wenigen, die sich daran halten, werde sogar teilweise überholt deswegen. Unser Ortsbürgermeister hat schon mind. drei Mal bei den zuständigen Behörden nach einer Radarkontrolle, egal ob stationär oder durch Polizeibeamte durchgeführt, gefragt. Scheinbar gibt es wichtigeres, bis heute ist da noch nichts passiert. Nichtmals zur "Abschreckung" können sich die Beamten mal für die Stunde vor dem Schulbegin oder -ende dort hin stellen.

Zum Thema wo sie blitzen: Bei uns in der Gegend, etwa auf meinem Arbeitsweg, stehen sie meisst auf einer 1,5km+ langen Geraden mit komplett freier Sicht. Ganz selten auch mal beim Ortseingang, wo's mit 10% Gefälle in die 50km/h-Zone geht, wo keiner wohnt, kein Bürgersteig ist, auf der anderen Straßenseite sogar eine Lärmschutzwand steht. Wie zumindest ersteres zur Verkehrssicherheit beiträgt weiß ich nicht. Unfälle passieren dort vielleicht einer in zwei Jahren, und dann war's noch ein Fahrfehler, der nicht auf überhöhte Geschwindigkeit zurück zu führen ist.
Zuletzt geändert von Lani am 21. Juli 2010 07:08, insgesamt 1-mal geändert.
Octavia² FL 1.8 TSI in black magic Perleffekt ; Elegance, mit Xenonscheinwerfern, Radio Bolero, 17" Pegasus, KW Street Comfort modified. Bild

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digidoctor
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Re: Blitzen mit Grundgesetz vereinbar.

Beitrag von digidoctor »

Am Schlimmsten immer noch das Geheize durch Spielstraßen. Kein Fußweg und die Kindern spielen ja auf der Straße. Da merkt man am deutlichsten, dass Intelligenz ungleich verteilt wurde, aber trotzdem jeder Autofahren darf.
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Alfred
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Re: Blitzen mit Grundgesetz vereinbar.

Beitrag von Alfred »

digidoctor hat geschrieben:Wenn man den Blitzer zu niedrig einstellt, hat man ihn äh blitzschnell voll mit Minimalüberschreitern. Die will man doch gar net haben.
Kleinvieh macht auch Mist. Die Schwelle der Großzügig/Gnädigkeit ist auch von Bundesland zu Bundesland stark unterschiedlich. In Sachsen-Anhalt haben sie eigentlich immer auf keinen müden Cent verzichtet, wegen 1-2 Km/h drüber nach Abzug der Toleranz kam da Post. Um so erstaunlicher, dass ich nunmehr in den letzten 3 Jahren schon 4 mal keine Post bekommen habe, trotz festem Wohnsitz. Scheinbar ist über den Länderausgleich mehr zu holen :lol:

MfG Alfred
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mazepan
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Re: Blitzen mit Grundgesetz vereinbar.

Beitrag von mazepan »

Alfred hat geschrieben:Kleinvieh macht auch Mist.
MfG Alfred
Verwaltungsapparat Deutschland ist so teuer, dass daraus schnell, ein Minusgeschäft wird.
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Escape
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Re: Blitzen mit Grundgesetz vereinbar.

Beitrag von Escape »

Gewinnoptimierung heißt, auf schlechte Geschäfte zu verzichten.
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Segafrendo
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Re: Blitzen mit Grundgesetz vereinbar.

Beitrag von Segafrendo »

Wenn ich hier zum Mittagessen gehe und die dunkelblauen Herrendamen vom "Ordnungsamt" sehe, wie sie jeden Tag geduckt ihre Runde machen und Strafzettel verteilen und gleichsam aber weggucken, wenn die ortsansässigen Blödmannsgehilfen mit Bierflasche schon zur selben Zeit auf dem Rathausplatz lungern und pissen und überall Hundekacke rumliegt usw.

Da frage ich mich schon was das soll und ob die nicht nur da sind um ihren Arbeitsplatz durch ihr kassieren zu sichern anstatt wirklich für Ordnung (wir erinnern uns: "Ordnungsamt") zu sorgen.

Da gleiche ist, wenn auf meinem Arbeitsweg 100m vorm Ortsausgang bergauf das Landratsamt mit dem weißen Passat oder Astra + Lichtschranke lauert ... :-? und im angrenzenden Kurorten aber seit 15 Jahren niemals wieder eine Geschwindigkeitsmessung vollzogen wurde, trotz Protesten der Bürgermeister und Anwohner dort die Fahrzeuge teilweise mit weitaus mehr als 50 die Straße langfegen.

Für diese Ungleichverteilung der Kontrollen fehlt mir das Verständnis. Das sind eingefahrene Sesselpuper am Werk, die jahraus, jahrein an den selben Stellen messen lassen, die selben Zettel ausfüllen. Bloß nichts verändern. Bloß keine Mehrarbeit in Folge der Veränderung. Alles geht seinen gewohnten Gang. Wenn einer mal was sagt wird er angeglotzt, als hätte er den Verstand verloren.

Ich hasse es. :motz:
Skoda Superb Combi 2.0 TDI 140PS

vorher

Octavia RS mit "Stargas Polaris" AUTOGAS-Umbau.
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Der Thüringer
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Re: Blitzen mit Grundgesetz vereinbar.

Beitrag von Der Thüringer »

Das mußt Du verstehen, wenn sie an anderen Stellen blitzen würden, müßten Sie Ihre Geräte neu justieren, was ja ein gewisses Hintergrundwissen vorraussetzen würde bzw. derer Gleichen auch noch in die Praxis umgesetzt werde muß (immer dieser Stress)!
Segafrendo hat geschrieben:Wenn ich hier zum Mittagessen gehe und die dunkelblauen Herrendamen vom "Ordnungsamt" sehe, wie sie jeden Tag geduckt ihre Runde machen und Strafzettel verteilen und gleichsam aber weggucken, wenn die ortsansässigen Blödmannsgehilfen mit Bierflasche schon zur selben Zeit auf dem Rathausplatz lungern und pissen und überall Hundekacke rumliegt usw.
Das würde bedeuten, das man aus seinem Auto aussteigt und Bürgernähe such! :wink:
Knöllchen und andere Rechnungen zu verschicken ist einfacher & gefahrloser, mehr kannst Du als Steuerzahler wirklich nicht verlangen.

Gruß!
Biete VCDS Unterstützung im Großraum Düsseldorf, Solingen & ME
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Snow-White
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Re: Blitzen mit Grundgesetz vereinbar.

Beitrag von Snow-White »

digidoctor hat geschrieben:Am Schlimmsten immer noch das Geheize durch Spielstraßen. Kein Fußweg und die Kindern spielen ja auf der Straße. Da merkt man am deutlichsten, dass Intelligenz ungleich verteilt wurde, aber trotzdem jeder Autofahren darf.
Erstaunlicherweise sind es meist Anwohner verkehrsberuhigter Zonen, die meinen, die Verkehrsberuhigung gelte nur für Nichtbewohner derselben.
...die Embleme bleiben dran.
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digidoctor
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Re: Blitzen mit Grundgesetz vereinbar.

Beitrag von digidoctor »

ja, besonders die ohne Kinder und/oder eben mit winzIntellekt.
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