ABE - Rückleuchte - Frage
- Alfred
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Re: ABE - Rückleuchte - Frage
Ach, und der 3M-Selbstklebechromzierstreifen oder was immer der TE da drüberpappen möchte, der macht das Ganze dann illegal? Meine Fresse...ein Glück, dass ich 32 Jahre in Sicherheitsverwahrung gesessen habe, die RAF hätte wohl sonst ein Mitglied mehr gehabt...
MfG Alfred
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30.08.07 Superb Exclusive BiFuel Cappuccino-Beige mit Wischwassersieb
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Re: ABE - Rückleuchte - Frage
tja, da machste nix...
Nicht jede Veränderung wird beim TÜV als illegal bezeichnet, wie ich hier las, was ich noch besser finde. TÜV und Gericht (beim Ernstfall) widersprechen sich oder wie man das auch formulieren mag.

Nicht jede Veränderung wird beim TÜV als illegal bezeichnet, wie ich hier las, was ich noch besser finde. TÜV und Gericht (beim Ernstfall) widersprechen sich oder wie man das auch formulieren mag.
Re: ABE - Rückleuchte - Frage
Hallo,
ich kann hier behaupten,mit genau so einer Veränderung schon mal zu tun gehabt zu haben.
Fahrzeug war damals (schon 10 J.her) ein Scirocco 2 GTX.
Dieser hat serienmäßig dünne (3mm), lichtundurchlässig schwarz gefärbte Streifen um die Leuchte im Gesamtbild dunkler erscheinen zu lassen.
Ich fuhr damit zum TÜV Nord, um nachzufragen was denn wäre, wenn ich diese Streifen andersfarbig umlackiere.
Nach kurzer Prüfung bekam ich vom Ingenieur die Antwort : Die könnten sie auch Pink lackieren, wenn sie möchten.
Da die Streifen ja lichtundurchlässig sind, haben die keinerlei Auswirkungen auf die Ausleuchtung der Rückleuchte.
Das Sondermodell "Scirocco White Cat"-später "Scala" hatte damals sogar ab Werk die Streifen in Weiß.
Folgedem hat er mir dann auch später in die Papiere eingetragen :
"Rückleuchte in Nichtleuchtenden Bereichen umgefärbt" (so oder ähnlich - den genauen Wortlaut habe ich nicht mehr drauf nach der Zeit), nachdem ich die Schwarzen Bereiche in Wagenfarbe (Blaumetallic) umlackiert habe.
Wichtig ist bei so einer Sache, daß man das ganze vorher mit dem Ing. bespricht, der das ganze danach eintragen soll.
Ich hatte damals jedenfalls Rückleuchten in Blaumetallic mit "TÜV-Segen".
Ob das ganze in der heutigen Zeit noch einer Polizeikontrolle trotz Eintragung standhält, mag ich allerdings nicht zu sagen.
Die legen ja sogar Fahrzeuge mit eingetragenem Sportfahrwerk still, wenn es denen zu tief ist.
Gruß Lutz
ich kann hier behaupten,mit genau so einer Veränderung schon mal zu tun gehabt zu haben.
Fahrzeug war damals (schon 10 J.her) ein Scirocco 2 GTX.
Dieser hat serienmäßig dünne (3mm), lichtundurchlässig schwarz gefärbte Streifen um die Leuchte im Gesamtbild dunkler erscheinen zu lassen.
Ich fuhr damit zum TÜV Nord, um nachzufragen was denn wäre, wenn ich diese Streifen andersfarbig umlackiere.
Nach kurzer Prüfung bekam ich vom Ingenieur die Antwort : Die könnten sie auch Pink lackieren, wenn sie möchten.
Da die Streifen ja lichtundurchlässig sind, haben die keinerlei Auswirkungen auf die Ausleuchtung der Rückleuchte.
Das Sondermodell "Scirocco White Cat"-später "Scala" hatte damals sogar ab Werk die Streifen in Weiß.
Folgedem hat er mir dann auch später in die Papiere eingetragen :
"Rückleuchte in Nichtleuchtenden Bereichen umgefärbt" (so oder ähnlich - den genauen Wortlaut habe ich nicht mehr drauf nach der Zeit), nachdem ich die Schwarzen Bereiche in Wagenfarbe (Blaumetallic) umlackiert habe.
Wichtig ist bei so einer Sache, daß man das ganze vorher mit dem Ing. bespricht, der das ganze danach eintragen soll.
Ich hatte damals jedenfalls Rückleuchten in Blaumetallic mit "TÜV-Segen".
Ob das ganze in der heutigen Zeit noch einer Polizeikontrolle trotz Eintragung standhält, mag ich allerdings nicht zu sagen.
Die legen ja sogar Fahrzeuge mit eingetragenem Sportfahrwerk still, wenn es denen zu tief ist.
Gruß Lutz
---------------------------------
Hu: Pioneer DEH-P88RS II
FS: Phase Linear CFS 165.25
Sub: Syrincs Odaiko 2500
Amp: Hifonics Olympus XI
Caps: 2x Dietz 1F
---------------------------------
Wyrd bið ful āræd !
(Das Schicksal ist unausweichlich)
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Re: ABE - Rückleuchte - Frage
toll. das sind dann die autos, denen man fast hintendrauf fährt weil man vor lauter lasierung bei Sonne das Bremslicht nicht sieht... krieg ich jedesmal zuviel. nimms bitte nicht persönlich, aber sowas is einfach daneben.... :motz:
- angel u2d
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Re: ABE - Rückleuchte - Frage
Ich habe die Rückleuchten bzw. den wagen schon in Live gesehen und kann nur sagen das es nicht so extrem aussieht wie auf dem Foto und die Leuchtkraft auch normal ist...
Natürlich ist es in einem Extremfall mit Unfall sicher fragwürdig ob die Polizei bzw ein Richter es auch so sieht...
Im Ernstfall zieht doch jeder seinen Sch...z ein wenn es um die Verantwortung geht. Und jeder Tüver kann im nachhinein behaupten das war im Moment der Begutachtung anders...
Wenn ich hinter jemandem Fahre achte ich zu allerletzt auf die Beleuchtung sondern zu erst auf die Bewegungen des Fahrzeuges denn es kann auch immer nen teil der Beleuchtung ausfallen, der Wagen durch einen Reifenplatzer ins Schleudern kommen usw.
Bitte nicht persönlich nehmen nur vorher drüber nachdenken was man kritisiert.
Denn sonst sollte man auch Scheibentönungen verbieten denn man kann ja nicht durch das Auto nach vorne sehen 8)
Uwe
P.s. Um die eigentlich Frage zubeantworten: Frage bei deinem Tüver ob er dir die Änderungen einträgt. Und wenn er es nicht macht weißt du das es riskant ist wenn du es doch änderst und dabei erwischt wirst
Natürlich ist es in einem Extremfall mit Unfall sicher fragwürdig ob die Polizei bzw ein Richter es auch so sieht...
Im Ernstfall zieht doch jeder seinen Sch...z ein wenn es um die Verantwortung geht. Und jeder Tüver kann im nachhinein behaupten das war im Moment der Begutachtung anders...
Und das sind die Fahrer die entweder nicht genügend abstand halten oder sich nur auf "Bremslichter" verlassenOctavia03TDI hat geschrieben: toll. das sind dann die autos, denen man fast hintendrauf fährt weil man vor lauter lasierung bei Sonne das Bremslicht nicht sieht... krieg ich jedesmal zuviel. nimms bitte nicht persönlich, aber sowas is einfach daneben.... :motz:


Denn sonst sollte man auch Scheibentönungen verbieten denn man kann ja nicht durch das Auto nach vorne sehen 8)
Uwe
P.s. Um die eigentlich Frage zubeantworten: Frage bei deinem Tüver ob er dir die Änderungen einträgt. Und wenn er es nicht macht weißt du das es riskant ist wenn du es doch änderst und dabei erwischt wirst

- Alfred
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Re: ABE - Rückleuchte - Frage
Wär mal kein schlechter Ansatz (für die Heckscheibe), schließlich wurde die 3. Bremsleuchte seinerzeit mit genau diesem Argument der Durchsichtmöglichkeit propagiert. Und was wird gemacht, nachdem die Dinger bei Neuwagen endlich Plicht sind? Heckscheibe mit Folie zugepappt...Aber so ist das in D, der Silberstreifen auf der nichtleuchtenden Fläche einer Rückleuchte wird zum Problem, die undurchsichtige Heckscheibe nicht.angel u2d hat geschrieben:...Denn sonst sollte man auch Scheibentönungen verbieten denn man kann ja nicht durch das Auto nach vorne sehen 8) ...
MfG Alfred
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- angel u2d
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Re: ABE - Rückleuchte - Frage
ich verstehe dich grade nicht ganz...
bin vllt einfach zu "Jung" und kenne die früheren problematiken nich..
aber das dritte Bremslicht ist ja auch bei getönter Scheibe sichtbar...
Uwe
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aber das dritte Bremslicht ist ja auch bei getönter Scheibe sichtbar...
Uwe
- Alfred
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Re: ABE - Rückleuchte - Frage
Ja, aber leider nicht das vom Vordermann des Getönten. Gerade das sollte die dritte Bremsleuchte bei Einführung ermöglichen, Bremsvorgänge in einer Kolonne (z.B.) frühzeitig(er) wahrnehmen zu können.angel u2d hat geschrieben:ich verstehe dich grade nicht ganz....aber das dritte Bremslicht ist ja auch bei getönter Scheibe sichtbar...
MfG Alfred
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Re: ABE - Rückleuchte - Frage
"da stell isch misch mal janz dumm, un frache": Das gilt doch dann auch alles für die Frontscheinwerfer, richtig?
Also mit Frontscheinwerfern auseinander bauen und das verchromten innen einfärben ist nicht - weil genauso illegal.
Also mit Frontscheinwerfern auseinander bauen und das verchromten innen einfärben ist nicht - weil genauso illegal.