Basti1982 hat geschrieben:Konnte der Betroffene nicht rechtzeitig bremsen oder ist er komplett über die Kreuzung gefahren?! Das wird dadurch deutlicher.
Um das klären zu können, werden normalerweise zwei Bilder in geringem zeitlichem Abstand angefertigt.
@TE:
Wenn Du 0 Punkte in Flensburg hast, stehen die Chancen gar nicht so schlecht, ohne Fahrverbot aus der Sache rauszukommen, falls es nicht in Bayern war.
Deiner Schilderung nach scheint es kein klassischer Rotlichtverstoß zu sein. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, bist Du losgefahren (und hast auch die Haltelinie überquert), als die Ampel Rot+Gelb gezeigt hat.
Dies ist tatsächlich ein Grenzfall. Als Rechtsanwalt kann ich Dir sagen, wie einige Gerichte ähnlich gelagerte Fälle sehen: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat 1998 entschieden, dass ein Rotlichtverstoß nicht vorliegt, wenn der Kraftfahrer die Ampel zwar bei Rotlicht passiert, aber noch vor dem eigentlichen Schutzbereich anhält. Es ist dann lediglich der Verwarnungsgeldtatbestand "Überfahren der Haltelinie" erfüllt (so meint es auch das Bayerische Oberlandesgericht).
Allerdings ist der oben genannte Fall so, dass die Ampel von Grün auf Rot sprang. Das bedeutet (ich habe tatsächlich keinen Fall wie Deinen gefunden), man muss den oben geschilderten Fall hier analog anwenden, also den Sachverhalt "ummünzen".
Grundsätzlich gilt, dass die Haltelinie erst bei Grün überfahren werden darf (Rot+Gelb ist eben kein Startsignal). Solltest Du während der Rot+Gelb-Phase den Schutzbereich, also den Bereich zwischen Haltelinie und kreuzender Fahrbahn, noch nicht verlassen haben, liegt m.E. kein Rotlichtverstoß vor.
Im Übrigen rate ich, zunächst abzuwarten, ob in den nächsten Tagen oder Wochen (je nach Arbeitstempo der Straßenverkehrsbehörde) ein Anhörungsbogen zugesandt wird. Dann musst Du zwar Angaben zur Person machen (Pflicht!), Dich aber nicht zum Vorwurf äußern. Sollte Dir tatsächlich ein Rotlichtverstoß vorgeworfen werden, solltest Du einen Rechtsanwaltskollegen aufsuchen. Der wird zunächst Akteneinsicht beantragen und dann gemeinsam mit Dir beratschlagen und entscheiden, was zu tun ist.
du meinst die grundsätzlichen apelphasen..
wo es grundsätzlich gibt... gibts auch ausnahmen..
kannste einem alten fahrlehrer ruhig mal glauben ^^ :motz:
Das nenne ich gute Arbeit eines Anwaltes. Damit will ich nicht zum Ausdruck bringen das Fehlverhalten gebilligt werden soll sondern das Verkehrszeichen an den richtigen stellen aufgestellt werden müssen und das alle beteiligten sich an die Abläufe zu halten haben.
Aber wieder zum Ausgang der Fragestellung, zum Frühstart. Also die Ampel schaltet nach ROT auf ROT/GELB und dann auf GRÜN.
Haben alle Ampeln auf meine Arbeitsweg so drauf und das ist Ost und West also nichts mit überbleibsel aus den achtzigern.
Das bedeutet aber auch das wenn du bei der Schaltung ROT/GELB in die Kreuzung eingefahren bist es ein Rotlichtverstoß ist.
Zu schaffen ist dieser Blitzstart aber eher nur wenn du die Ampelschaltung kennst und deshalb schon richtig früh und schnell los bist oder du auf die Kreuzung zugefahren bist weil du wusstet das es gleich GRÜN werden muß und du damit einfach zu schnell warst.