Andere Gerichte werden sich zukünftig bei vergleichbarem Sachverhalt an dieser Entscheidung orientieren. Falls nicht, wird sicherlich der BGH eines Tages darüber zu urteilen haben.tehr hat geschrieben:Das ist eine einzelne Entscheidung eines OLG, aus der sich keine Allgemeingültigkeit herleiten lässt.
Winterreifenpflicht oder nicht & jetz schon Bußgeld ab 0
Re: Von "O" bis "O" - Urteil des OLG OL zur Winterreifenpflicht
- mojo73
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Re: Von "O" bis "O" - Urteil des OLG OL zur Winterreifenpflicht
Das dürfte dann wohl der richtige und einzigste sein.mylo_74 hat geschrieben:die Suchfunktion ergab 36 Treffer zum Thema Winterreifenpflicht, warum also gleich wieder einen neuen Fred aufmachen. Den Passigen suchen und Deine, sicherlich aufschlussreiche, Weisheit anhängen. Aber trozdem Danke für die Info.
Grüße aus Berlin
Jens
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Re: Winterreifenpflicht oder nicht & jetz schon Bußgeld ab 0
Danke an den Melder und die Hinweise...ich hab es angehangen.
Spaß ist, was man drauß´ macht... Bilder Chefsache
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Re: Von "O" bis "O" - Urteil des OLG OL zur Winterreifenpflicht
Eine Allgemeingültigkeit lässt sich daraus schon ableiten: Im vorliegenden Fall kam es zum Unfall. Das der Tatbestand der nicht angepassten Geschwindigkeit greift ist klar. Unfalltatbestand eben.tehr hat geschrieben:Das ist eine einzelne Entscheidung eines OLG, aus der sich keine Allgemeingültigkeit herleiten lässt. Der betroffene Autofahrer ist schließlich doch noch zur Zahlung eines Bußgeldes verurteilt worden, wenn auch aus einem anderen Grund. Ob der Unfall mit Winterreifen auch passiert wäre, wird wohl für immer ungeklärt bleiben.
Es gibt aber insgesamt zwei Tatbestände bezüglich Winterreifen. Der erste besagt die nicht vorhandene Anpassung an die Wetterverhältnisse (sprich Schneefall und Sommerreifen etc., kostet 20,-€). Der zweite Punkt ist wie Punkt 1, jedoch mit Behinderung Anderer (z.B. Liegenbleiben am Berg etc., kostet 40,-€ und einen Punkt).
In deinem nun vorhandenen Wissen bemerkst du, dass die Strafe, die du bekommen sollst, laut OLG OL nicht gerechtfertigt ist. Und bei den vorgenannten Beispielen kommen keine Auffangtatbestände zum Zug - also kommst du straffrei aus der Sache raus, unter Berufung des OLG Urteils bzw. ggfls unter Nutzung des Klageweges.
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Re: Von "O" bis "O" - Urteil des OLG OL zur Winterreifenpflicht
Das Urteil des OLG Oldenburg ist nicht bindend für andere Gerichte außerhalb des Gerichtsbezirks des OLG. Ich würde mich darauf nicht verlassen, schließlich kommt es immer auf den Richter an. Sollte das jeweils zustänige Amtsgericht anderer Meinung sein, hat man im Zweifel noch die zusätzlichen Kosten zu tragen.Basti1982 hat geschrieben:also kommst du straffrei aus der Sache raus, unter Berufung des OLG Urteils bzw. ggfls unter Nutzung des Klageweges.
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Re: Winterreifenpflicht oder nicht & jetz schon Bußgeld ab 0
Prinzipiell schon richtig. Aber es ist ein Anhaltspunkt - die schwammige Formulierung wurde schon längst kritisiert.
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Re: Winterreifenpflicht oder nicht & jetz schon Bußgeld ab 0
Da ich im Schwarzwald wohne und wir i.d.R. immer viel Schnee haben, stellt sich bei uns die Frage nicht, ob man Winterreifen drauf macht oder nicht.
Wer keine drauf macht handelt m.M. nach Fahrlässig und gehört daher auch bestraft.
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Re: Winterreifenpflicht oder nicht & jetz schon Bußgeld ab 0
Bisher sind die Vorschriften zur Bereifung bei Schnee und Matsch nur vage - künftig aber soll in Deutschland eine klare Winterreifenpflicht gelten. Verkehrsminister Ramsauer kündigte eine entsprechende Neuerung an, die noch vor Beginn der kalten Jahreszeit in Kraft treten soll.
Quelle: Spiegel Online
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- Ronny12619
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Re: Winterreifenpflicht oder nicht & jetz schon Bußgeld ab 0
Noch mehr Gesetze. Klasse. Ich warte nur noch drauf bis die Reifenindustrielobby dem Ramsauer einredet, dass im Gesetz die erlaubten Reifenmarken vorgeschrieben werden.
Re: Winterreifenpflicht oder nicht & jetz schon Bußgeld ab 0
Dann wären wir wenigstens die China-Rutscher los.