<> Frühstart.Offroader hat geschrieben:Aber wenn ich heute ne rote Ampel überfahre
Frühstart an Ampel mit Blitzer Rechtslage?
- insideR
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Re: Frühstart an Ampel mit Blitzer Rechtslage?
Manche Autos haben so viele Fehler, dass es besser ist, den Fahrer zu tauschen.
- tehr
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Re: Frühstart an Ampel mit Blitzer Rechtslage?
Doch natürlich. Wenn man davon ausgehen kann, dass Du es vorsätzlich gemacht hast, wird die Strafe in der Regel verdoppelt.Offroader hat geschrieben:Aber wenn ich heute ne rote Ampel überfahre dann wird da das Gesetz keinen Unterschied machen ob du da aus Versehen oder mit voller Absicht gehandelt hast.
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- ThomasB.
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Re: Frühstart an Ampel mit Blitzer Rechtslage?
insideR hat geschrieben:Und das ist gut so, denn der eine ist halt manchmal ein Penner, der andere aber ein A.rsch.
Eben.
Offroader hat geschrieben:Aber wenn ich heute ne rote Ampel überfahre dann wird da das Gesetz keinen Unterschied machen ob du da aus Versehen oder mit voller Absicht gehandelt hast.
Doch machen sie.
Gruß, Thomas
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Re: Frühstart an Ampel mit Blitzer Rechtslage?
Solange der Vorsatz nicht nachweißbar ist, geht man grundsätzlich zu gunsten des Beschuldigten aus.
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Re: Frühstart an Ampel mit Blitzer Rechtslage?
mazepan hat geschrieben:Solange der Vorsatz nicht nachweißbar ist, geht man grundsätzlich zu gunsten des Beschuldigten aus.
genau um das gehts ja worauf ich anspreche....woran soll man anhand eines Beweisfotos welches bei rot über die Ampel, oder bei 40km/h zu schnell, oder Stoppschild usw definieren ob da jetzt Vorsatz oder Fahrlässigkeit am Werk war?..am Gesichtsausdruck des Fahrers?
O.T.
bei uns haben sie vor kurzem an einer Kreuzung mit Stoppschild, wo eigentlich sehr viele das Stopp ignorieren versuchsweise ne Kammera installiert am gegenüberliegenden Verkehrsschild. Normal würde ich sagen der Wahnsinn kenn bei denen mitlerweile keine Grenzen, aber wenn man sieht das von fünf Autos drei davon ungebremst einbiegen und dort Unfälle schon zu Haufen sich ereigneten..
- ThomasB.
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Re: Frühstart an Ampel mit Blitzer Rechtslage?
Mein Gott, euch muss man aber manchmal auch alles vorkauen...
Natürlich kann man anhand eines Fotos keinen Vorsatz herleiten, aber Torsten...![Wink :wink:](./images/smilies/icon_e_wink.gif)
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Natürlich kann man anhand eines Fotos keinen Vorsatz herleiten, aber Torsten...
..hat es ja schon geschrieben. Es gibt so große Vollpfosten, die fahren nicht nur absichtlich bei Rot über die Ampel, sondern versuchen sich hinterher auf dem Anhörungsbogen damit zu recht fertigen, dass sie es eilig hatten oder schreiben, dass sie nachts niemals an einer roten Ampel halten, weil sie die "Schikane" nicht einsehen. Und schnell macht die Behörde daraus einen Vorsatz.TorstenW hat geschrieben:Moin,
Ganz krass: geblitzt werden und bei der Frage nach dem Grund des zu schnellen Fahrens angeben: "ich hatte es eilig" Gaaaaaaaanz großer Fauxpas, das wird schon als Vorsatz ausgelegt!
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Gruß, Thomas
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Re: Frühstart an Ampel mit Blitzer Rechtslage?
Bei 40 km/h zu schnell kommt es auf die Umgebung an. Wer mit 90 km/h durch eine eine dicht bebaute Straße fährt, muss erkennen, dass er wesentlich zu schnell ist: Also geht man von Vorsatz aus.Offroader hat geschrieben:genau um das gehts ja worauf ich anspreche....woran soll man anhand eines Beweisfotos welches bei rot über die Ampel, oder bei 40km/h zu schnell, oder Stoppschild usw definieren ob da jetzt Vorsatz oder Fahrlässigkeit am Werk war?
Bei einer automatisierten Rotlichtüberwachung dürfte es schwierig sein, Vorsatz zu unterstellen. Bei einer persönlichen Rotlichtüberwachung ist der Nachweis grundsätzlich möglich.
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- mazepan
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Re: Frühstart an Ampel mit Blitzer Rechtslage?
Genau aus diesem Grund wird wohl keine Behörde auf Vorsatz bestehen (In dubio pro reo)Offroader hat geschrieben: genau um das gehts ja worauf ich anspreche....woran soll man anhand eines Beweisfotos welches bei rot über die Ampel, oder bei 40km/h zu schnell, oder Stoppschild usw definieren ob da jetzt Vorsatz oder Fahrlässigkeit am Werk war?..am Gesichtsausdruck des Fahrers?
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Re: Frühstart an Ampel mit Blitzer Rechtslage?
Kommt immer auf den Fall. Im Ordnungswidrigkeitenverfahren gibt es keinen Angeklagten.mazepan hat geschrieben:Genau aus diesem Grund wird wohl keine Behörde auf Vorsatz bestehen (In dubio pro reo)Offroader hat geschrieben: genau um das gehts ja worauf ich anspreche....woran soll man anhand eines Beweisfotos welches bei rot über die Ampel, oder bei 40km/h zu schnell, oder Stoppschild usw definieren ob da jetzt Vorsatz oder Fahrlässigkeit am Werk war?..am Gesichtsausdruck des Fahrers?
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Re: Frühstart an Ampel mit Blitzer Rechtslage?
Hi!
Ich hänge mich jetzt auch mal in diese "Endlosschleife" rein, der TE schreibt von einem Frühstart, was voraussetzt, das er mal an der Ampel bei was für einer Farbkombination auch immer gestanden hat. Dann wollte er losfahren, also Willentlich = Vorsatz, er ist ja nicht aus Versehen losgefahren. Ich gehe jetzt nicht soweit Ihn als Penner zu bezeichnen, es ist halt nicht Jeder morgens gleich TOPFIT, er war wie schon weiter oben beschrieben einfach schon gedanklich in der Grünphase, aber Rot/Gelb wird in diesem Fall nicht Orange sonder bleibt Rot.
Kleine Fehler macht bestimmt jeder von Uns beim Auto fahren, mehrmals am Tag (ich möchte nicht einen Fahrlehrer mal für einen Tag neben uns sitzen haben).
Wie das die Stadt oder die Polizei auslegen, darauf haben wir so wiso keinen Einfluß, ich hoffe immer das es für jeden so glimpflich wie möglich ausgeht.
Gruß!
Ich hänge mich jetzt auch mal in diese "Endlosschleife" rein, der TE schreibt von einem Frühstart, was voraussetzt, das er mal an der Ampel bei was für einer Farbkombination auch immer gestanden hat. Dann wollte er losfahren, also Willentlich = Vorsatz, er ist ja nicht aus Versehen losgefahren. Ich gehe jetzt nicht soweit Ihn als Penner zu bezeichnen, es ist halt nicht Jeder morgens gleich TOPFIT, er war wie schon weiter oben beschrieben einfach schon gedanklich in der Grünphase, aber Rot/Gelb wird in diesem Fall nicht Orange sonder bleibt Rot.
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Zuletzt geändert von Der Thüringer am 11. September 2010 16:27, insgesamt 1-mal geändert.
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