Felgen nicht eingetragen-Vollkasko zahlt?

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Andreas_HH
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Re: Felgen nicht eingetragen-Vollkasko zahlt?

Beitrag von Andreas_HH »

angel u2d hat geschrieben:Es ist aber wie immer ermessens Sache ob es der Gutachter feststellt. Bei uns hat nen Gutachter noch nie in die Papiere gesehen :wink:

Uwe
Wenn es orig. Felgen vom Hersteller sind, wird es das auch nicht unbedingt machen.
Auch wenn sie nicht für das FZ zugelassen sind, kann man damit Glück haben :wink:

Bei Zubehörfelgen guckt er garantiert drauf, oder er taugt nix :)

Eintragen dauert 15min und kostet 50,- € (Meine Erfahrung dieses Jahr bei der DEKRA)

gruss Andreas
Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man Morgens davorsteht und Angst hat es aufzuschließen. Walter Röhrl

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angel u2d
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Re: Felgen nicht eingetragen-Vollkasko zahlt?

Beitrag von angel u2d »

Wenn du mal in meine Vorstellung schaust habe ich kein "serienmässiges Fahrzeug und auch keine Serienmässigen Felgen" und alle Fahrzeuge die einen Unfallschaden hatten (glücklicherweise keins von mir) aber aus meiner Familie hatte alle anbauten dran die auch ordnungsgemäß eingetragen waren /sind. Und an denen hat nie ein Unfall-Gutachter nachgeschaut :wink:

Ausserdem sage ich ja nicht man sollte sie nicht prüfen lassen sondern nur das man mit etwas glück auch so den Schaden bezahlt bekommt. Denn ich bin der Ansicht das wenn der Unfall nicht grade auf die Felgen zurückschließen lässt der schaden an einem anderen Fehler lag!

Uwe
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Brösel
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Re: Felgen nicht eingetragen-Vollkasko zahlt?

Beitrag von Brösel »

Wie so oft: nix eintragen lassen, aber von der Versicherung kassieren..... :roll:
Und mit der tolle Trick --> "gerade zur Prüfstelle unterwegs gewesen", kann einen noch weiter reinziehen.

Man muß mit sowas einfach mal auf die Nase fallen.
Gruß
Andreas_HH
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Re: Felgen nicht eingetragen-Vollkasko zahlt?

Beitrag von Andreas_HH »

Warten wir es doch einfach mal ab, wie die Sache für boerge ausgeht :wink:
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TorstenW
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Re: Felgen nicht eingetragen-Vollkasko zahlt?

Beitrag von TorstenW »

Moin,
octavius2 hat geschrieben:Denn dann erlischt die ABE , übrigens genau so , auch wenn man die Tagfahrlichtfunktion auf die serienmäßigen Nebelscheinwerfer einstellt.....
Völliger Schmarrn! :roll:
Das sind nur "zur Unzeit eingeschaltete Leuchten", mehr nicht.
Die serienmäßigen Nebler haben eine Betriebserlaubnis und die erlischt nun mal nicht durch das Einschalten.
Schließlich verliert man auch nicht die BE, wenn man aus Jux am Tage mit Standlicht und Neblern fährt. :wink:
Das gilt natürich nur so lange man nicht die Leuchtmittel durch LEDs oder anderes Geraffel getauscht hat.

Grüße
Torsten
Geht nicht gibts nicht und "kann nicht" ist faul! ;-)
Blinkerhebel mit Tempomat; überarbeitet, voll funktionstüchtig, im Angebot.
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Re: Felgen nicht eingetragen-Vollkasko zahlt?

Beitrag von RS 1U »

Genauso ist das, mit Neblern und Standlich am Tag verlangt der Trachtenverein 10€.

So einen Fehler wie Boerge macht man nur einmal im Leben. Mich würde da viel mehr interessieren was nu rauskommt?
Octavia 1U RS, Bj 09/2001; S-Tec Chip (204PS/305Nm) neuer Turbo bei 160.000km
Vw T4 Business; Bj 11/1996; 2,5l Benziner; 81kW (best car 4ever)
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boerge
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Re: Felgen nicht eingetragen-Vollkasko zahlt?

Beitrag von boerge »

Guten Abend,

ich weiß,dass ich einen Fehler gemacht habe und bin nicht wirklich stolz drauf.Klar ist es eine Sache von wenigen Minuten und ein paar Euros,die Felgen eintragen zu lassen.Aber ich hab´s einfach verschwitzt und dann auch nicht mehr bewußt dran gedacht.Nun ist das bei rausgekommen.Soll aber keine Entschuldigung sein!
Ich werd´s einfach abwarten.


boerge
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Octavia 1.9TDI,Bj 2001,RH 8x18,40/30 tiefer,König Schalensitze+ Rücksitze in Kunstleder beige,gelochte (Brems-)Scheiben
seit 09/2009 Octavia RS TDI
octavius2
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Re: Felgen nicht eingetragen-Vollkasko zahlt?

Beitrag von octavius2 »

@Torsten W : Ich schätze deine kompetente Meinung in vielen Bereichen . Wenn jemand "aus Versehen" mit Standlicht und eingeschalteten Nebelscheinwerfern ohne Fahrlicht fährt , dann ist es in der BRD wohl eine Ordnungswidrigkeit , da gebe ich dir Recht . Wenn aber die Schaltung des Fahrzeugs in der Weise geändert ist , dass die Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht geschaltet sind ( einfach daran zu sehen , dass nicht gleichzeitig wie vorgeschrieben , die Standlichter leuchten ) , dann erlischt in der BRD die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs . Die meisten Mitglieder der "Rennleitung" werden es aber vermutlich nicht merken . Bei den Mitgliedern der Gutachterfraktion wird es vermutlich etwas anders aussehen .
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