Nachbesserung von Lackkratzern bei Neuwagen

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digggaz
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Nachbesserung von Lackkratzern bei Neuwagen

Beitrag von digggaz »

Zunächst einmal "hallo" an alle! Ich bin neu hier und habe als erste Frage gleich eine nicht auf den Octavia bezogene Frage. Ich bitte um Nachsicht :)

Ich habe einen neuen Kleinwagen als Zweitwagen in der Familie gekauft. Der Wagen hatte leider bei der Auslieferung Kratzer in der "Einstiegsleiste" auf der Beifahrerseite (s. Bild im Anhang). Das Autohaus hat dann eine Nachbesserung mit einem Lackstift angeboten. Das habe ich abgelehnt (m.E. keine adäquate Beseitigung bei einem Neuwagen). Mir wurde dann erzählt, dass eine Lackierung der Stelle nicht nur von Vorteil wäre. Dies könnte man dann als Unfallwagen interpretieren. Die Argumentation fand ich ein wenig schräg (man könnte dies ja sauber dokumentieren). Momentan warte ich noch auf Rückruf bzgl. der weiteren Vorgehensweise.

Was würdet Ihr für angemessen halten? Freue mich auf Eure Meinung!
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Advokat
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Re: Nachbesserung von Lackkratzern bei Neuwagen

Beitrag von Advokat »

@ digggaz

Ersteinmal herzlich willkommen hier im Forum!

Hinsichtlich Deiner Frage, ob die Nachlackierung mittels Lackstift oder Neulackierung zu erfolgen hat, kann ich Dir nicht direkt weiterhelfen. Daher kann ich Dir an dieser Stelle nur juristische Aufklärungsarbeit anbieten. Vielleicht hilft's Dir ja weiter...

Also: Ein Verkäufer haftet für jeden Mangel an einem Neuwagen (§§ 437 ff BGB). Der Wagen ist mangelhaft, wenn er nicht die vertraglich zugesicherte Beschaffenheit (etwa Farbe, Motor, Sonderausstattung, Zubehör, "Fabrikneuheit") aufweist oder sich nicht "bestimmungsgemäß" benutzen läßt. Dann darf der Käufer dem Händler das mangelhafte Auto aber nicht einfach auf den Hof stellen und den Kaufpreis zurückverlangen. Er muss den Verkäufer zur sogenannten Nacherfüllung auffordern. Dabei hat der Käufer die Wahl:

• Nach § 437 Nr.1, 439 BGB kann er den Mangel abstellen (kostenlose Nachbesserung) oder ein einwandfreies Auto nachliefern lassen. Einen Anspruch auf Nachlieferung hat der Kunde jedoch erst nach zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen des Verkäufers. Der Anspruch muss grundsätzlich beim Verkäufer geltend gemacht werden. Manche Hersteller erlauben die Nachbesserung auch bei einem anderen Vertragshändler.

• Minderung: Dem Verkäufer muss lediglich die Absicht der Kaufpreisminderung mitgeteilt werden. Sie ist auch bei geringen Mängeln möglich. Die Höhe des Abschlags sollte von einem Gutachter bestimmt werden.

• Rücktritt: Den Kaufvertrag rückgängig machen (Wandlung) kann der Käufer bei einem "erheblichen Mangel" (§ 323 BGB) und dem erfolglosen Ablauf der Frist zur Nacherfüllung. Beim Rücktritt vom Kaufvertrag wird das defekte Auto zurückgegeben und der Kaufpreis erstattet. Dabei werden die gefahrenen Kilometer berechnet: Pro 1000 Kilometer dürfen laut BGH 0,67 Prozent des Neuwagenpreises berechnet werden. Aber: Ein Rücktritt wegen geringer Mängel ist ausgeschlossen.

Ich hoffe, dass Du nicht die ganze juristische Klaviatur benötigst, um Dich an Deinem neuen Auto zu freuen :wink:

Grüße aus OWL
Advokat
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Combi-Man
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Re: Nachbesserung von Lackkratzern bei Neuwagen

Beitrag von Combi-Man »

Im ersten Moment sind solche Kratzer ärgerlich. Doch mittelfristig werden es wohl nicht die letzten an dieser Stelle bleiben. Von daher würde ich versuchen, bei dem Händler einen angemessenen Nachlass oder Zubehör oder Gutschein für eine Inspektion auszuhandeln. Als angemessen würde ich hier 100,- € halten.
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Brösel
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Re: Nachbesserung von Lackkratzern bei Neuwagen

Beitrag von Brösel »

Würde auch versuchen, einen Preisnachlass heraus zu handeln.
Gruß
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darkking
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Re: Nachbesserung von Lackkratzern bei Neuwagen

Beitrag von darkking »

Preisnachlass und/oder Schwellerschoner/-verkleidung
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Snow-White
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Re: Nachbesserung von Lackkratzern bei Neuwagen

Beitrag von Snow-White »

Dieser Kleinwagen wird auch einen Hersteller haben und für diesen gibt es mit Sicherheit auch ein Forum, welches sich mit genau solchen Anfragen beschäftigt.
Da nun Angaben zum Kleinwagen fehlen, erübrigen sich auch eventuelle Vorschläge zum möglichen Preisnachlaß bzw. ob eine Lackierung eher angebracht wäre.
Bei einer A-Klasse (Kleinwagen nach MB-Lesart) ist Lackierung Satz. Beim Sandero ist das Normalzustand.
Warte bis Deine Maus einen richtigen Kratzer in die Tür fährt, dann erübrigt sich das Thema.
...die Embleme bleiben dran.
digggaz
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Re: Nachbesserung von Lackkratzern bei Neuwagen

Beitrag von digggaz »

Es ist halt die Frage:

a) Nachbesserung
b) Minderung

Bei kleineren Kratzern (quasi nur Optik) hätte ich auch sofort über Minderung nachgedacht (z.B. über einen Gutschein) oder hätte es vielleicht sogar einfach "gut sein lassen". Der "Hauptkratzer" ist allerdings schon relativ tief. Deswegen kann der Händler dies wohl auch nicht so ohne weiteres nachbessern. Bei meinem 6 Jahre alten "Erstwagen" hab ich keinen derartigen Kratzer! Vom Gefühl finde ich 100€ zu wenig. Ich würde z.B. einen Gebrauchten mit diesem Kratzer nicht vom Händler kaufen und zunächst eine Ausbesserung vor dem Kauf verlangen. Ich denke, dass ich beim Wiederverkauf also auf diesen Kosten sitzen bleiben würde. Daher hatte ich eher in Richtung a) tendiert. Was gäbe es hier aus Eurer Sicht für Möglichkeiten? Ich bin technisch ein absoluter Laie..

@Snow-White: Ist ein Citroen C1.
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tehr
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Re: Nachbesserung von Lackkratzern bei Neuwagen

Beitrag von tehr »

Ich würde vom Händler die Installation zweier Einstiegsleisten verlangen. Je nachdem, wie tief der Kratzer ist, müsste vorher noch eine Ausbesserung erfolgen.

In dem Heimatland Deines neuen Autos hätte Dich der Händler ausgelacht, wenn Du Dich deshalb beschwert hättest.
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Combi-Man
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Re: Nachbesserung von Lackkratzern bei Neuwagen

Beitrag von Combi-Man »

digggaz hat geschrieben:Ist ein Citroen C1.
Dann dauert es eh nicht lange, bis der Schweller unter der Türdichtung rostet. Ich habe meinen C1 deshalb verkauft.
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