Overschlau hat geschrieben:...dass manche meinen, man muss bei nem niedrigeren Preis auch mit einer mangelhaften Ware rechnen muss...
Lies richtig. Es geht nicht um das Akzeptieren fehlerhafter Ware, sondern das Einfordern von Kulanz und Service. Das geht halt nicht, weil die Margen dafür nicht reichen. Wer so weit entfernt einkauft, geht halt gewisse Risiken ein. Dumm gelaufen.
Dass der Verkäufer nachbessern muss, ist ja unbestritten. Ob er aber für die Fahrtkosten aufkommen muss, ist nicht klar, und ich würde mich an seiner Stelle auch weigern.
Brösel hat geschrieben:.....lächerlich, aber wie ich schon schrieb, such Dir nen guten Anwalt, der freut sich.....
Interessanter Ansatz. Ich stelle mir das gerade so vor: Du kaufst beim Discounter eine größere Menge an Artikeln ein. An der Kasse lässt der Verkäufer eine davon nach dem Kassieren einfach unter den Tisch fallen, ohne dass Du es merkst. Zu Hause bemerkst Du dann das Fehlen, siehst auf dem Kassenzettel aber, dass Du dafür bezahlt hast. Kein Thema, Du gehst zurück in den Supermarkt, holst den Artikel noch einmal, sagst zum Verkäufer "Kein Problem, kann ja mal passieren.", zahlst nochmal und gehst zufrieden nach Hause. Danach reden Dir alle ein, dass sowas beim Discounter wegen der günstigen Preise ja schonmal passieren kann und man da nix machen kann.
Ich muss doch nochmal und erweitere deinen Ansatz um die Konsequenz deiner Logik:
Du gehst demnach also zum neuen Discounter deines Vertrauens und erwartest dort den fehlenden Artikel umsonst zu bekommen?!? Muahaha...
Also ich vermute mal, der Händler ist mit seinem Angebot, Dir den anerkannten Mangel ( und es ist ja einer ) in seiner Werkstatt kostenlos zu beheben, rein rechtlich raus.
Den Vertrag hast Du mit diesem Händler und nicht mit SAD oder einem Anderen.
Das es Aufgrund der Entfernung kaum zumutbar ist, kann rechtlich nicht sein Problem sein.
Das es wenig kulant ist, den Kunden mit ( eigentlich läppischen ) Zusatzkosten im Regen stehen zu lassen, aber auch.
Entgegenkommen wäre, die 35 € der anderen Werkstatt zu übernehmen.
1Z Octavia RS Combi TSI von 11/10 - 11/13 in Black Magic und ( fast ) volle Hütte.............
@lazy_frog: Dass er den Mangel kostenlos bei sich beheben lassen würde, müsste - um rechtlich einwandfrei zu sein - aber auch die Erstattung der Fahrtkosten zur Werkstatt und zurück beinhalten. Dass ich aufgrund des Verschuldens des Händlers noch einmal 600 km fahren muss, kann ja rechtlich nicht mein Problem sein.
Deine letzten beiden Sätze sind genau das, wie ich das auch sehe.
Ab 17.09.2010: O2 FL Combi 1.4 TSI DSG Elegance in Cappucino-Beige mit Leder Supreme Ivory-Beige, schwarzer Dachreling, SunSet, Xenon, Licht&Design
Keiner streitet ab, dass hier ein Fehler seitens des vekraufenden AH's gemacht wurde. Keiner bestreitet, dass er das Recht auf Nachbesserung hat.
Fakt ist jedoch: Wenn er kostenlose Nachbesserung will, muss er eben dorthin. Wenn er es nicht will, kann, whatever, muss er eben einen lokalen Händler in Anspruch nehmen und eben seine Zeche zahlen...35 Euro bei wieviel Euro Ersparnis? 1000? 2000? noch mehr? sind zu verschmerzen. Hätte er bei der Übergabe aufgepasst (das nicht aktivierte TFL merkt man, ausser man holt den Wagen kurz vor Ladenschluss ab) wohl noch innerhalb des Umkreises des AH) wäre alles in Butter. Dass das lokale AH sich nicht kulant zeigt, ist zwar schade, aber auch eben nicht ihre Pflicht.
Wieso sollte übrigens der Verkäufer die Fahrtkosten übernehmen? Auto ist fahrbereit und dem Kunden war es offensichtlich auch zumutbar, den Weg auf sich zu nehmen, ganz gleich ob der Kunde "eh grad in der Gegend war". Es ist ärgerlich, würde mich auch aufregen, würde auch versuchen, dass mir das möglichst auf Kulanz bei mir lokal aktiviert würde...aber ich verstehe auch, dass wenn ich ein Auto woanders kaufe und dann beim lokalen Händler vorfahre, bei dem ich (noch) kein Kunde bin, eben meine Gebühr zahlen muss...aber bei der Ersparnis die ich da gemacht haben müsste, wär das sicher zu verschmerzen.
Da das Thema ja nun durchgekaut ist, würde ich vorschlagen, unsere Aufsicht packt hier mal nen Schlösschen dran.
Wenn ich durch dieses Forum nicht wüsste, dass das TFL durch den Händler aktiviert werden muss,
wäre ich zum nächsten Vertragshändler gegangen und hätte bei ihm einen Mangel reklamiert, der auf Garantie zu beheben ist.
So komme ich auf meine Frage weiter oben zurück: Warum ist es nicht ab Werk aktiviert?
Werden vielleicht auch erst beim Händler alle Sicherungen eingesetzt, die ausstattungsbedingt benötigt werden?
Dass es bei Fußmatten, die mein Verkäufer mir in den Wagen legt, was anderes ist, aber bei serienmäßigen Ausstattungsdetails?
Elegance 1.8 TSI black magic, Dachreling schwarz, Sunset, var. Ladeboden, AHK, Nichtraucherpaket. EZ 09.2010
esolara hat geschrieben:@lazy_frog: Dass er den Mangel kostenlos bei sich beheben lassen würde, müsste - um rechtlich einwandfrei zu sein - aber auch die Erstattung der Fahrtkosten zur Werkstatt und zurück beinhalten. Dass ich aufgrund des Verschuldens des Händlers noch einmal 600 km fahren muss, kann ja rechtlich nicht mein Problem sein.
Interessantes Rechtsverständnis. Nur leider voll neben der Spur. Erfüllungsort (und übrigens auch Gerichtsstand, falls du ihn gleich noch verklagen willst) ist der Standort des AH. Wo du wohnst ist nicht sein Problem. Kann es auch gar nicht, wenn du mal ein paar sekunden drüber nachdenkst. Hättest du dir das Auto schicken lassen, dann wär es Fernabsatzgesetz, und du könntest es zurückschicken...
Lass einfach gut sein. Pech gehabt, Arschkarte gezogen, und einen Anspruch vor Ort. Mehr nix.