Tagfahrlicht: Händleraktivierung bei Serienausstattung?
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Re: Tagfahrlicht: Händleraktivierung bei Serienausstattung?
Die einfache Rechnung für den Verkäufer: mindestens 70 EUR Fahrtkostenerstattung (Sprit) + eigener Aufwand zur Kodierung vs. 35 EUR Erstattung fremder Werkstattkosten. Insofern liegt es doch im beiderseitigen Interesse, dass der Verkäufer einfach die Kosten der TFL-Aktivierung durch den anderen Händler übernimmt.
Ab 17.09.2010: O2 FL Combi 1.4 TSI DSG Elegance in Cappucino-Beige mit Leder Supreme Ivory-Beige, schwarzer Dachreling, SunSet, Xenon, Licht&Design
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Re: Tagfahrlicht: Händleraktivierung bei Serienausstattung?
Und wenn er dabei bleibt, daß du vorbeikommen sollst?
70 € für Sprit finde ich etwas hoch. Mehr wie den kombinierten Verbrauch (6,3 l/100 km) wirst du nicht ansetzen können. Ich würde als Autohaus sogar nur den Verbrauch für außerorts heranziehen > Schadensminderungspflicht.
70 € für Sprit finde ich etwas hoch. Mehr wie den kombinierten Verbrauch (6,3 l/100 km) wirst du nicht ansetzen können. Ich würde als Autohaus sogar nur den Verbrauch für außerorts heranziehen > Schadensminderungspflicht.
Re: Tagfahrlicht: Händleraktivierung bei Serienausstattung?
Jetzt komm, klags ein, dann ist hier endlich frieden.
So ein Palaver wegen 35 Euro. Unglaublich.
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- esolara
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Re: Tagfahrlicht: Händleraktivierung bei Serienausstattung?
Es sind die tatsächlich angefallenen Kosten zu ersetzen, keine Prospektangaben, Schätzwerte etc.
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Re: Tagfahrlicht: Händleraktivierung bei Serienausstattung?
Wie einige hier schon geschrieben haben, wenn du nicht bereit bis die 300Km hin u. zurück zu fahren, dann zahl doch einfach die 35€ und gut ist. Ich denke mal diese kann man in Relation zum erhaltenen Rabatt sicher verschmerzen?!esolara hat geschrieben:Die einfache Rechnung für den Verkäufer: mindestens 70 EUR Fahrtkostenerstattung (Sprit) + eigener Aufwand zur Kodierung vs. 35 EUR Erstattung fremder Werkstattkosten. Insofern liegt es doch im beiderseitigen Interesse, dass der Verkäufer einfach die Kosten der TFL-Aktivierung durch den anderen Händler übernimmt.
Was ich aber absolut nicht verstehe ist, hier wurde doch schon alles zum Thema gesagt. Warum also jetzt noch ewig irgendwelche Rechtslagen u. Gesetzestexte "zitieren" und darauf herumreiten? :motz:
In dieser Zeit hättest Du zu diesem Händler in der Nähe fahren können und es wäre längst aktiviert.
Auch wenn es ärgerlich ist, aber wer sich einen Neuwagen kauft wird durch 35€ sicherlich nicht in die Privatinsolvenz getrieben...seh es als Lehrgeld an und mach's das nächste mal besser
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Re: Tagfahrlicht: Händleraktivierung bei Serienausstattung?
Vernunftargumente zählen bei ihm nicht - alles, was er hören möchte, sind seine Rechte.
- esolara
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Re: Tagfahrlicht: Händleraktivierung bei Serienausstattung?
Warum soll ich als Käufer Lehrgeld für den Fehler des Verkäufers zahlen bzw. was genau soll ich das nächste Mal besser machen?delerium2k hat geschrieben:Auch wenn es ärgerlich ist, aber wer sich einen Neuwagen kauft wird durch 35€ sicherlich nicht in die Privatinsolvenz getrieben...seh es als Lehrgeld an und mach's das nächste mal besser
Um das Thema nun abzuschließen: Ich habe den Eindruck, hier herrscht die Meinung vor, dass man als Käufer dem Verkäufer Fehler einfach verzeihen muss und die daraus entstehenden Kosten einfach klaglos selbst tragen soll. Das kann jeder handhaben wie er mag, aber es muss doch die Meinung erlaubt sein, dass dies so nicht richtig ist. Umgekehrt hätte ich die Fahrzeugpapiere und das Fahrzeug sicher nicht erhalten, wenn ich bei der Kaufpreisüberweisung einfach mal 35 EUR weggelassen hätte und mich dann auch nachträglich geweigert hätte, diese nachzuzahlen.
Ein Kaufvertrag umfasst Pflichten für beide Vertragsparteien und es kann doch nicht normal sein, dass die Pflichtverletzung einer Vertragspartei zu Lasten der anderen einfach hinzunehmen ist. Falls hier Händler mitgelesen haben, wissen die jetzt, dass es scheinbar genug (potentielle) Käufer gibt, die es mit der Vertragserfüllung durch den Verkäufer nicht so genau nehmen und denen man die zugesicherte Leistung nicht hundertprozentig erbringen muss.
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Re: Tagfahrlicht: Händleraktivierung bei Serienausstattung?
Was du verlangst, mußt du auch belegen können! Du bist zur Schadensminderung verpflichtet. Kannst also nicht mit Tacho 200 zum Verkäufer düsen.esolara hat geschrieben:Es sind die tatsächlich angefallenen Kosten zu ersetzen, keine Prospektangaben, Schätzwerte etc.
Versuche dich mal in die Lage des Verkäufers zu versetzen. Der kennt bestimmt besser als du seine Rechte und Pflichten, braucht dafür nicht beim ADAC nachfragen. Wer sagt, daß er das TFL gleich codiert, wenn du kommst?
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Re: Tagfahrlicht: Händleraktivierung bei Serienausstattung?
Lieber auf ein paar % Rabatt verzichten und bei einem Händler in der Nähe kaufen.esolara hat geschrieben: Warum soll ich als Käufer Lehrgeld für den Fehler des Verkäufers zahlen bzw. was genau soll ich das nächste Mal besser machen?
Ich möchte die Internet-Plattformen nicht schlecht reden, aber was ein kleiner Fehler für Ärger versursachen kann zeigt deine "Leidensgeschichte" doch mehr als deutlich auf.
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Re: Tagfahrlicht: Händleraktivierung bei Serienausstattung?
zu machen ich kann nicht mehr vor lachen bitte SCHLIEßEN
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