der händler war ja nicht doof... das genannte lieferdatum war selbstverständlich unverbindlich... und mein urlaub hat ihn auch wenig interessiertder_dirk hat geschrieben: @kneeslider:
Deine Übergabe ist echt nicht gut gelaufen.
Wenn sich das dann wenigstens in barer Münze geäußert hat - umso besser.
Wie habt ihr das denn mit dem ausgefallenen Urlaub geklärt?
Sofern es ein schriftlich zugesichertes, verbindliches Lieferdatum gibt, würde ich glatt drüber nachdenken, den Verkäufer an den Kosten (sofern entstanden) für den entfallenen Urlaub zu beteiligen.D.
aber jetzt vermischen wir die lieferfristen mit der performance meines örtlichen händlers...
tatsache ist, dass mancher händler im verkaufsgespräch unrealsitischern liefertermine benennt, weil er befürchtet, dass der kunde auf dem absatz kehrt macht, wenn er was von 5 monaten lieferzeit erzählt.
diese terminzusage im kaufvertrag/auftragsbestätigung wird aber schriftlich immer nur als "unverbindlich" gekennzeichnet.
das bedeutet, dass der kunde eine überschreitung des termines von 6 wochen hinnehemen muss. danach kann der kunde eine nachfrist setzten und nach weiten 2 wochen kann er erst aus dem vertrag aussteigen.
de facto kann der händler den unverbindlichen liefertermin also um mindestens 8 wochen überschreiten, ohne dass der kunde irgendwas dagegen unternehmen könnte.
und selbst wenn der kunde dann zurücktritt - er hat dann kein auto und müsste woanders ein neues bestellen. es ist aber unwarscheinlich, dass opel oder fiat schneller liefern, als der bereits vor monaten bestellte skoda endlich doch noch ankommt. weshalb der rücktritt des kunden selbst bei überschreitung der gesetzlichen fristen unwahrscheinlich ist.
der händler geht also kaum ein riskio ein.
und sollte der kunde doch zurücktreten: dann hat der händler einen neuwagen da stehen, den er zum listenpreis an einen "eiligen kunden" verkaufen kann. in zeiten langer lieferzeiten hat er da gute chancen.
fazit: ich denke, dieser octavia war mein erstes und letztes bestellfahrzeug
gruß,
kneeslider