Fahren ohne ABE

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Kneeslider
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Re: Fahren ohne ABE

Beitrag von Kneeslider »

nach meinem örtlichen versicherungsfuzzi (kollege aus meiner nürburgring-motorradclique, fährt eine ziemlich heiß umgebaute Ducati 1098 ;o) ist die haftpflicht (NICHT kasko) eine pflichtversicherung. was für die versicherungsgesellschaft bedeutet, dass sie auf jeden fall zahlen muss. egal wie groß die obliegenheitsverletzung des kunden ist.

das gilt bei trunkenheit, tuning (auspuff/rücklichter usw.), illegale teilnahme an rennveranstaltungen im öffentlichen verkehrsraum, sogar wenn das auto gestohlen wurde und sonst was.

es ist ja eben der zentrale zweck einer pflichtversicherung, den versicherungsschutz sicherzustellen, egal wie blöd oder verantwortungslos der kunde sich verhält. es geht um den schutz des geschädigten. da interessiert auch eine erloschene ABE nicht. wenn die versicherung den kunden bei vertragsabschluss akzeptiert hat, dann hat sie ihn am bein.

alles, was die versicherung unternehmen kann, ist nach der zahlung des schadens regress in den genannten höhen zu nehmen. und evtl. den vertrag zu kündigen. mehr geht nicht.
ach so, bei nicht angemeldeter leistungsteigerung kommt eine nachzahlung der "gesparten" prämie hinzu, wenn das fahrzeug mit der getunten leistung teurer zu versichern gewesen wäre. ähnliches gilt bei nutzung eines privat-PKW als taxi usw.

eine andere frage sind strafrechtliche konsequenzen, wenn man mit einer "wild getunten" gurke einen personenschaden verursacht. das kann als grob fahrlässige körperverletzung geahndet werden.

gruß, kneeslider
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